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Riester-Rente kündigen: Verlust & Alternativen

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Grafik, die einen zerrissenen Vertrag zeigt, neben einem Diagramm, das Verluste durch Kündigung der Riester-Rente im Vergleich zu den Alternativen darstellt.

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Warum führt die Riester-Kündigung zur schädlichen Verwendung?

Die vorzeitige Kündigung eines Riester-Vertrags führt rechtlich zu einer schädlichen Verwendung nach § 93 EStG, da das angesparte Vermögen nicht mehr für eine lebenslange Altersversorgung genutzt wird[1]. In diesem Fall werden alle gewährten staatlichen Zulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückgefordert, zusätzlich sind die erwirtschafteten Kapitalerträge steuerpflichtig[2]. Wer seinen Vertrag vorschnell auflöst, erleidet daher erhebliche finanzielle Einbußen und verliert das Anrecht auf die geförderte Rente im Alter.

Der rechtliche Rahmen des Paragrafen 93 EStG

Der Gesetzgeber knüpft die staatliche Förderung von Altersvorsorgeverträgen an eine strikte Zweckbindung: Das Kapital muss der einkommensergänzenden Absicherung im Ruhestand dienen. Wenn Sie Ihren Vertrag auflösen und das Geld vorzeitig zur freien Verfügung auszahlen lassen, wird diese Zweckbindung rückwirkend aufgehoben. Die Zulagenstelle verrechnet daraufhin sämtliche Steuererleichterungen und Grund- sowie Kinderzulagen der vergangenen Jahre direkt mit dem Vertragsguthaben.

  • Zweckbindung: Das Altersvorsorgevermögen muss grundsätzlich bis zum vertraglichen Renteneintritt gebunden bleiben.
  • Rückforderungsmechanismus: Die ZfA fordert Fördergelder direkt beim Anbieter an, bevor die Auszahlung an Sie erfolgt.
  • Notwendige Abwägung: Vor einer Kündigung muss geprüft werden, ob Alternativen den Kapitalverlust vermeiden können.

Eine fundierte Riester-Entscheidung erfordert deshalb einen genauen Blick auf die Gesamtrechnung, da die ausgezahlte Summe regelmäßig deutlich unter dem aktuellen Depotwert liegt.

Die Verlustformel: So berechnet sich der finanzielle Abzug

Der finanzielle Abzug bei einer vorzeitigen Auflösung folgt einer klaren Systematik, die sich aus gesetzlichen Rückforderungen und vertraglichen Kosten zusammensetzt[2]. Vom Bruttoguthaben im Vertrag ziehen die Anbieter zunächst alle staatlichen Zulagen ab, gefolgt von den kumulierten Steuervorteilen aus den jährlichen Steuererklärungen. Zusätzlich mindern Storno- oder Kündigungsgebühren sowie noch nicht getilgte Abschlusskosten den verbleibenden Auszahlungsbetrag.

Die drei Stufen des Guthabenabzugs

  • Abzug der staatlichen Zulagen: Grundzulagen und Kinderzulagen werden von der ZfA zu 100 Prozent zurückgefordert.
  • Verrechnung der Steuervorteile: Die durch den Sonderausgabenabzug erzielte Steuerersparnis wird über die Finanzverwaltung nachberechnet.
  • Anfallende Produktkosten: Verwaltungs- und Auflösungsgebühren des Anbieters schmälern das verbleibende Nettoguthaben weiter.

Im ersten Halbjahr 2025 mussten Sparer bei einer Riester-Kündigung laut Deutscher Rentenversicherung rund 2.500 Euro an erhaltener Förderung zurückzahlen, davon etwa 1.750 Euro Zulagen und rund 750 Euro Steuervorteile[2]. Insbesondere bei Verträgen mit hoher steuerlicher Förderung über den Sonderausgabenabzug fällt der prozentuale Abzug drastisch aus, weshalb das ausgezahlte Kapital oft nicht einmal den selbst eingezahlten Eigenbeiträgen entspricht.

Musterrechnung: Was eine Riester-Kündigung konkret kostet

Um die finanziellen Auswirkungen einer schädlichen Verwendung konkret zu verdeutlichen, zeigt die folgende Musterrechnung, wie sich Guthaben, Rückforderung und Auszahlung zueinander verhalten. Hinweispflicht: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Die dargestellten Zahlen dienen der Veranschaulichung der gesetzlichen Systematik.

PositionBetrag
Eigene Einzahlungen in fünf Jahren9.625 €
Erhaltene Grundzulagen875 €
Abschluss- und Verwaltungskosten (beispielhaft)-1.500 €
Guthaben im Vertrag9.000 €
Rückzahlung des erhaltenen Steuervorteils-2.125 €
Rückzahlung der erhaltenen Zulagen-875 €
Auszahlungssumme nach Kündigung6.000 €
Effektive Einzahlung nach Steuerersparnis7.500 €
Differenz zur effektiven Einzahlung-1.500 €

Analyse der Beispielszenarien

Im Beispiel eines Durchschnittsverdieners ohne Kinder stehen nach fünf Jahren 9.000 Euro Guthaben im Vertrag, ausgezahlt werden nach Rückforderung von Zulagen und Steuervorteil aber nur 6.000 Euro, obwohl die effektive Einzahlung 7.500 Euro betrug[2]. Je höher die kumulierte Förderung aus Grundzulage, Kinderzulagen und Sonderausgabenabzug ausfällt, desto größer ist die Lücke zwischen Vertragsguthaben und tatsächlicher Auszahlung. Maßgeblich ist deshalb immer der aktuelle Rückkaufswert, den Sie bei Ihrem Anbieter erfragen können, zusammen mit einer Auskunft der ZfA über die bisher gewährten Zulagen und Steuerermäßigungen.

Vier Optionen im Vergleich: Kündigen, beitragsfrei stellen oder weiterzahlen?

Neben der schädlichen Kündigung stehen Riester-Sparern verschiedene Wege offen, um auf geänderte Lebensumstände oder Unzufriedenheit mit dem Vertrag zu reagieren: Sowohl die Beitragsfreistellung als auch die Übertragung des Kapitals auf einen anderen Riester-Vertrag gelten ausdrücklich nicht als schädliche Verwendung[1]. Eine sorgfältige Gegenüberstellung hilft dabei, das eigene Vermögen vor unnötigen Verlusten zu schützen.

HandlungsoptionStaatliche FörderungGarantien & KapitalschutzFlexibilität
KündigungVollständiger VerlustKeine GarantienSofortige Kapitalauszahlung
BeitragsfreistellungErhalt der BisherigenBeitragsgarantie bleibt erhaltenGegenwärtig keine Einzahlungen
WeiterzahlungVoller ZulagennachflussVolle Garantie der BeitragsreiheGeregelte monatliche Sparrate

Bewertung der Optionen vor 2027

Eine Beitragsfreistellung stellt in den meisten Fällen die wirtschaftlich überlegene Alternative zur Kündigung dar. Das bisher angesparte Guthaben verzinst sich weiter im Vertrag, während alle staatlichen Zulagen und Garantien unberührt bleiben. Das unveränderte Weiterzahlen lohnt sich hingegen vor allem für kinderreiche Familien oder Personen mit niedrigem Einkommen, die von hohen relativen Förderquoten profitieren.

Die vierte Option ab 2027: Übertragung ins Altersvorsorgedepot

Mit dem Inkrafttreten der Reform der privaten Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027 entsteht für Riester-Inhaber eine vierte Option: Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz, ein Wechsel in die neue Förderung ist auf Erklärung hin aber möglich[3]. Das Guthaben bestehender Altverträge kann förderunschädlich in das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot übertragen werden. Dadurch bleibt der gesetzliche Zulagenerhalt in vollem Umfang gesichert, ohne dass eine schädliche Verwendung ausgelöst wird.

Gesetzlicher Kosten-Deckel und Regulierung beim Systemwechsel

Der Gesetzgeber hat für den Wechsel in das neue Depotmodell klare Verbraucherschutzregeln verankert. Die Wechselgebühren sind gesetzlich gedeckelt: Der aufnehmende Anbieter darf für die Übertragung maximal 150 Euro als Verwaltungspauschale berechnen, während der abgebende Anbieter ab fünf Jahren nach Vertragsschluss den Wechsel vollkommen kostenfrei gewähren muss[4].

  • Förderunschädlicher Transfer: Keine Rückzahlung von Zulagen oder Steuervorteilen bei der Übertragung.
  • Gesetzlicher Wechselkosten-Deckel: Maximal 150 Euro Verwaltungspauschale durch das neue Institut[4].
  • Höhere Renditechancen: Anlagemöglichkeit in renditestarke ETF-Portfolios ohne starre Beitragsgarantiezwänge.

Durch diese Neuregelung entfällt die Notwendigkeit, Verträge übereilt aufzulösen, da der geplante Wechsel ab 2027 eine kosten- und steuereffiziente Modernisierung der eigenen Altersvorsorge ermöglicht.

Rechner oder Beratung: Wie Sie jetzt die richtige Entscheidung treffen

Die Entscheidung über die Zukunft eines Riester-Vertrags sollte niemals auf Basis pauschaler Ratschläge oder emotionaler Unzufriedenheit getroffen werden. Wir von Vorsorgedepot-Lotse bieten Ihnen zwei gleichwertige, transparente Wege an, um die optimale Lösung für Ihre persönliche Lebenssituation zu ermitteln: die eigenständige Berechnung oder die neutrale Begleitung durch Fachleute.

Zwei Wege zur fundierten Orientierung

  • Eigenständige Analyse: Nutzen Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot, um Wechsel-Deltas und Förderquoten datenbasiert gegenüberzustellen.
  • Neutrales Informationsangebot: Vertiefen Sie Detailfragen zu Steuerregeln und Bestandsschutz über das Vorsorgewissen Informationsportal.
  • Persönliche Fachexpertise: Nehmen Sie bei komplexen Vertragsstrukturen die Unabhängige Beratungsvermittlung in Anspruch, um individuelle Empfehlungen einzuholen.
  • Kriterienbasierter Vergleich: Vergleichen Sie künftige Depotanbieter objektiv mit dem Kriteriengestützter Anbietervergleich.

Vor jeder Vertragsänderung empfiehlt sich ein genauer Zahlenvergleich. Als unabhängiger Lotse unterstützen wir Sie dabei, Fehlschritte zu vermeiden und Ihr Vorsorgekapital zielgerichtet für die Zukunft aufzustellen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine schädliche Verwendung bei Riester?
Eine schädliche Verwendung nach Paragraf 93 EStG liegt vor, wenn Sie das Kapital nicht zweckgebunden für eine lebenslange Rente nutzen. Bei einer Kündigung fordern Finanzamt und Zulagenstelle alle erhaltenen Förderungen zurück.
Muss ich die Zulagen bei einer Kündigung zurückzahlen?
Ja. Alle erhaltenen staatlichen Grundzulagen und Kinderzulagen sowie die gutgeschriebenen Steuervorteile werden vom aktuellen Vertragsguthaben abgezogen, bevor Ihnen der Restbetrag ausgezahlt wird.
Welche Vorteile bietet die Beitragsfreistellung?
Wenn Sie den Vertrag beitragsfrei stellen, ruht die Einzahlung, sodass Sie keine weiteren monatlichen Raten überweisen. Sie erhalten zwar vorerst keine neuen Zulagen, behalten jedoch alle bisherigen Förderungen und das Kapital bleibt investiert.
Kann ich mein Riester-Guthaben in das Altersvorsorgedepot übertragen?
Ab 2027 ist ein Wechsel in das neue staatlich geförderte Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt möglich. Die bisherigen Zulagen bleiben dabei erhalten und verfallen nicht.
Wie hoch sind die Wechselkosten ab 2027?
Nach fünf Jahren Laufzeit muss der abgebende Anbieter den Wechsel ab 2027 kostenfrei gewähren. Der neue Anbieter darf laut Entwurf höchstens 150 Euro als Aufnahmegebühr in Rechnung stellen.

Quellen

  1. [1]dejure.org
  2. [2]finanztip.de
  3. [3]deutsche-rentenversicherung.de
  4. [4]bundesfinanzministerium.de
  5. []Riester behalten oder wechseln: für wen lohnt sich was?
  6. []Riester ruhen lassen oder zum Altersvorsorgedepot wechseln?
  7. []Gehen Riester-Zulagen beim Wechsel zum AVD verloren?
  8. []Was kostet der Wechsel von Riester zum Altersvorsorgedepot?

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