VorsorgedepotLotseFörderung berechnen

Welche neue Altersvorsorge-Förderung bekomme ich?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Infografik zur staatlichen Altersvorsorge-Förderung ab 2027 mit Grundzulage, Kinderzulage und Frühstart-Rente für Familien

Wie viel staatliche Förderung steht dir zu?

Kostenloses, unverbindliches Gespräch mit einem Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.

Das neue Fördersystem ab 2027 im Überblick

Ab dem 1. Januar 2027 richtet sich Ihre staatliche Altersvorsorge-Förderung transparent nach Ihrer persönlichen Lebenssituation: Erwachsene erhalten im neuen Altersvorsorgedepot eine beitragsproportionale Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr sowie eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind. Zusätzlich erhalten Berufseinsteiger unter 25 Jahren einen einmaligen Bonus von 200 Euro[1], während für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren mit der Frühstart-Rente ein eigenständiges Instrument geschaffen wird. Das neue Förderkonzept löst das bisherige Riester-System ab und ersetzt starre Mindesteigenbeiträge durch eine nachvollziehbare, prozentuale Bezuschussung.

Die vier staatlichen Förderkomponenten ab 2027

FörderelementZielgruppeFörderlogik & Maximalbetrag
GrundzulageAlle unmittelbar Förderberechtigte50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag (max. 180 €), 25 % auf weitere Beiträge bis 1800 € (max. 360 €); insgesamt bis zu 540 € pro Jahr
KinderzulageEltern mit Kindergeldanspruch100 % Zulage zum Eigenbeitrag bis zu einem Höchstbetrag von 300 € pro Kind und Jahr
BerufseinsteigerbonusJunge Sparer unter 25 JahrenEinmaliger Bonus in Höhe von 200 €
Frühstart-RenteKinder und Jugendliche (6–18 Jahre)Direkter staatlicher Beitrag von 10 € pro Monat zum frühzeitigen, renditestarken Vermögensaufbau

Neben den direkten Zulagen bleibt der steuerliche Sonderausgabenabzug bestehen. Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, ob Ihre steuerliche Ersparnis die Zulagen übersteigt und zahlt die Differenz als Steuererstattung aus. Über das Vorsorgewissen Informationsportal stellen wir Ihnen alle rechtlichen Rahmenbedingungen neutral bereit. Die dargestellten Berechnungen dienen als illustrative Beispiele (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.).

Grundzulage im Altersvorsorgedepot: Staffelung und Höchstsätze

Das Altersvorsorgereformgesetz löst die bisherige Riester-Logik ab 2027 durch eine rein beitragsproportionale Grundzulage ab. Die Höhe der staatlichen Förderung richtet sich direkt nach Ihrem gewählten Eigenbeitrag und ist in zwei gesetzlich festgelegte Förderstufen unterteilt. Stufe 1 belohnt kleinere Sparraten besonders stark: Für jeden eingezahlten Euro bis zu einer Grenze von 360 Euro im Jahr erhalten Sie 50 Cent als staatliche Zulage, was einer maximalen Teilförderung von 180 Euro entspricht. In Stufe 2 zahlt der Staat für jeden weiteren gesparten Euro zwischen 361 Euro und 1.800 Euro zusätzlich 25 Cent. Wer den Höchstbetrag von 1.800 Euro im Jahr bespart, erreicht somit die maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr.

Diese Mechanik stellt sicher, dass bereits geringe monatliche Eigenbeiträge eine spürbare Förderquote entfalten. Gleichzeitig belohnt das System höhere Sparleistungen kontinuierlich bis zum Erreichen der Förderobergrenze. Wie die gesetzlichen Eckdaten zeigen, erfolgt die Bemessung transparent und ohne komplizierte Mindesteigenbeitragsberechnungen vom Vorjahreseinkommen.

Monatlicher EigenbeitragJährlicher EigenbeitragGrundzulage Stufe 1 (50 %)Grundzulage Stufe 2 (25 %)Gesamte Grundzulage p.a.
10 €120 €60 €0 €60 €
30 €360 €180 €0 €180 €
150 €1.800 €180 €360 €540 €

Sämtliche Modellrechnungen dienen der Illustration der gesetzlichen Systematik und stellen keine Anlageberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG). Neben der Grundzulage können je nach persönlicher Lebenssituation zusätzliche Förderbausteine wie Kinderzulagen oder Berufseinsteigerboni hinzukommen.

Kinderzulage: 1 Euro Förderung pro gespartem Euro

Mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge ab 2027 vereinfacht der Gesetzgeber die staatliche Unterstützung für Familien grundlegend. Für Eltern gilt beim Altersvorsorgedepot künftig eine direkte Eins-zu-eins-Förderung: Für jeden Euro, den Sie als Eigenbeitrag in Ihr Depot einzahlen, erhalten Sie genau 1 Euro staatliche Kinderzulage gutgeschrieben[3], bis zum Maximalbetrag von 300 Euro pro Kind und Jahr. Diese direkte Koppelung ersetzt starre Berechnungsformeln und macht den staatlichen Förderanspruch bereits ab kleinen monatlichen Beträgen transparent planbar.

Wichtige Neuregelungen für Eltern im Altersvorsorgedepot

  • Eins-zu-eins-Matching: Sie sichern sich für jeden eingezahlten Euro volle 100 % staatliche Kinderzulage bis zur Höchstgrenze von 300 Euro je Kind[4].
  • Entfall alter Geburtsjahr-Grenzen: Die bisherige Differenzierung nach dem Geburtsjahr des Kindes entfällt ersatzlos; für alle förderfähigen Kinder gilt die einheitliche Grenze von bis zu 300 Euro.
  • Flexible Zuordnung: Die Zulage steht grundsätzlich dem Elternteil zu, der das Kindergeld bezieht. Bei gemeinsam veranlagten Elternpaaren kann die Zuordnung einvernehmlich auf das Depot des anderen Elternteils übertragen werden.

Durch die vereinfachte Logik können Familien gezielt planen, wie sie ihren Eigenbeitrag aufteilen, um die maximale Familienförderung auszuschöpfen. Da die Kinderzulage direkt zusätzlich zur staatlichen Grundzulage in das Anlagekapital fließt, profitiert das Depot über die Jahre hinweg vollständig vom Renditeeffekt der gewählten Kapitalanlage.

Berufseinsteigerbonus: Starthilfe unter 25 Jahren

Junge Erwachsene, die frühzeitig mit dem privaten Vermögensaufbau beginnen, profitieren im neuen Fördersystem ab 2027 von gezielten Anreizen. Um den Einstieg in das Altersvorsorgedepot attraktiv zu gestalten, sieht das Gesetz für junge Sparer vor dem vollendeten 25. Lebensjahr eine spezielle Zusatzförderung vor. Wer zu Beginn des jeweiligen Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und förderberechtigt ist, erhält einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro[5]. Diese staatliche Gutschrift wird direkt dem geförderten Vertrag gutgeschrieben und verstärkt das Startkapital.

Kriterien und Voraussetzungen des Berufseinsteigerbonus

  • Altersgrenze: Maßgeblich ist das Alter zu Beginn des jeweiligen Beitragsjahres. Die Förderberechtigten dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Einmalige Gutschrift: Der Bonus beträgt pauschal 200 Euro und wird einmalig zusätzlich zur regulären Grundzulage ausgezahlt.
  • Aktivierung: Die Auszahlung setzt voraus, dass die allgemeinen Voraussetzungen für die staatliche Altersvorsorgeförderung erfüllt sind und der erforderliche Eigenbeitrag geleistet wird.

Der eigentliche Hebel dieses frühen Bonus liegt im langjährigen Zinseszinseffekt. Wenn eine Sonderzahlung von 200 Euro bereits im Alter von 18 bis 24 Jahren in ein marktnahes Portfolio fließt, kann dieser Betrag über einen Anlagehorizont von mehr als 40 Jahren bis zum Renteneintritt spürbar anwachsen. Selbst bei moderaten Renditen bildet der frühzeitige Kapitalaufbau eine wertvolle Ergänzung der Gesamtrendite. Für Auszubildende, Studierende und Berufsstarter lohnt es sich daher, die Förderkriterien frühzeitig zu prüfen und den Eigenbeitrag einzuplanen.

Hinweis zur Berechnung: Sämtliche Modellrechnungen und Beispieldaten dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Frühstart-Rente: Staatliche Förderung für Kinder von 6 bis 18 Jahren

Mit der Frühstart-Rente führt der Gesetzgeber einen eigenständigen Förderbaustein ein, der Kindern und Jugendlichen bereits vor dem Eintritt in das Erwerbsleben ein Startkapital für die private Altersvorsorge sichert. Der Staat zahlt ab dem vollendeten 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro direkt in ein Altersvorsorgedepot für das Kind ein.

Zentrale Säulen der Frühstart-Rente im Überblick

  • Altersspanne und Dauer: Die staatliche Förderung greift ab dem vollendeten 6. Lebensjahr und läuft über einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren bis zum Erreichen der Volljährigkeit mit 18 Jahren.
  • Staatlicher Monatsbeitrag: Der Bund überweist monatlich 10 Euro (120 Euro pro Jahr) als Festbetrag ohne erforderliche Eigenleistung der Eltern.
  • Automatische Kollektivanlage: Richten Eltern kein individuelles Depot bei einem zertifizierten Anbieter ein, erfolgt eine bürokratiearme kollektive Anlage der Beiträge nach Geburtsjahrgängen, sodass kein Förderanspruch verfällt.
  • Steuerliche Behandlung: Sämtliche Erträge und Wertsteigerungen bleiben während der gesamten Ansparphase bis zum Renteneintritt steuerfrei.

Der wesentliche Vorteil dieser Frühförderung liegt im langen Anlagehorizont. Durch die frühzeitige Kapitalanlage über bis zu zwölf Jahre entfaltet der Zinseszinseffekt bereits vor Beginn einer beruflichen Ausbildung oder eines Studiums seine Wirkung[6]. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres kann das angesparte Guthaben nahtlos in ein eigenes Altersvorsorgedepot der jungen Erwachsenen überführt und eigenständig weiterbespart werden[6]. Modellrechnungen und Hochrechnungen dienen ausschließlich der Illustration (keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).

Förderung für Selbständige und Geringverdiener

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz erweitert der Gesetzgeber den förderberechtigten Personenkreis ab dem 1. Januar 2027 grundlegend. Bislang waren Selbständige und Freiberufler ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung von den staatlichen Zulagen der Riester-Rente weitgehend ausgeschlossen. Das neue Altersvorsorgedepot schließt diese Lücke und eröffnet Selbständigen sowie Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke erstmals einen direkten Zugang zur staatlichen Förderung. Gleichzeitig setzt das System Anreize für einkommensschwächere Haushalte, indem der geforderte Mindesteigenbeitrag auf einen niedrigen Festbetrag abgesenkt wird[7].

Unmittelbare Förderberechtigung für Selbständige ab 2027

Ab 2027 erhalten Selbständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG) die unmittelbare Förderberechtigung für das Altersvorsorgedepot[7]. Dies gilt ebenso für Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen wie Ärztinnen, Anwälte oder Architektinnen. Einzige formale Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Durch diesen Schritt können Selbständige ihre Eigenbeiträge im Rahmen der Günstigerprüfung als Sonderausgaben geltend machen und zusätzlich von den direkten staatlichen Zulagen profitieren.

Niedrige Einstiegshürde ab 10 Euro Monatsbeitrag

ZielgruppeGesetzliche GrundlageMindesteigenbeitragStaatlicher Förderanteil
Gewerbetreibende & Freiberufler§ 15 & § 18 EStGEinkommensabhängigZulagen und Sonderausgabenabzug
Mitglieder von VersorgungswerkenPflichtmitgliedschaftEinkommensabhängigVolle Zulagenberechtigung
Geringverdiener & TeilzeitkräfteUnmittelbar Förderberechtigte10 € pro Monat (120 € / Jahr)Maximale Förderquote bezogen auf Eigenbeitrag

Für Personen mit geringerem Einkommen bietet das Altersvorsorgedepot eine besonders hohe prozentuale Förderquote. Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, genügt ein Mindesteigenbeitrag von lediglich 10 Euro pro Monat beziehungsweise 120 Euro im Jahr[7]. Dadurch fließen staatliche Zuschüsse auch bei kleinen Sparraten direkt in das geförderte Depotvolumen und verstärken über die Ansparphase hinweg den Zinseszinseffekt. Bitte beachten Sie, dass Berechnungen und Förderquoten stets illustrativ sind und keine Anlageberatung im Sinne des § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG darstellen.

Steuervorteil und Günstigerprüfung in der Steuererklärung

Neben der direkten Zulagenförderung bietet das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 spürbare steuerliche Erleichterungen über den Sonderausgabenabzug in der Einkommensteuererklärung. Sparer können ihre geleisteten Eigenbeiträge als Sonderausgaben geltend machen, wobei die gesetzliche Obergrenze bei einem geförderten Eigenbeitrag von bis zu 1.800 Euro pro Kalenderjahr liegt[7]. Bei der Ausgestaltung der steuerlichen Förderung prüft die Finanzverwaltung automatisch, welche Förderart für die individuelle Einkommenssituation den höchsten finanziellen Vorteil bringt.

Funktionsweise der automatischen Steuerprüfung durch das Finanzamt

Das Zusammenspiel von Zulagen und Steuervorteil basiert auf der BMF-belegten Günstigerprüfung nach § 10a EStG. Bei der Abgabe der Steuererklärung ermittelt das Finanzamt Ihre individuelle Steuerentlastung durch den Sonderausgabenabzug und vergleicht diese mit den bereits gutgeschriebenen Zulagen[7]. Ergibt der Abzug einen höheren Vorteil als die Zulage, wird der Differenzbetrag über den Steuerbescheid direkt erstattet.

  • Sonderausgabenabzug bis 1.800 Euro: Eigenbeiträge bis zu dieser Höchstgrenze werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens steuermindernd berücksichtigt.
  • Automatische Günstigerprüfung: Die Finanzbehörde führt den Vergleich zwischen Zulagenanspruch und Steuerersparnis ohne separaten Zusatzantrag durch.
  • Direkte Erstattung der Steuerdifferenz: Übersteigt der individuelle Steuervorteil die staatlichen Zulagen, zahlt das Finanzamt den Differenzbetrag direkt aus.
  • Erhalt der Depotzulagen: Gutgeschriebene Grund- und Kinderzulagen verbleiben im Altersvorsorgedepot und arbeiten kontinuierlich am Kapitalmarkt.

Besonders für Steuerpflichtige mit mittleren bis höheren Einkommen führt die Günstigerprüfung regelmäßig zu einer zusätzlichen Steuererstattung, da der persönliche Steuersatz die pauschale Zulagenquote übersteigt. So verknüpft das Gesetz direkte Förderung mit flexibler steuerlicher Entlastung. Hinweis: Illustrative Modellrechnung, keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Orientierung für die Praxis: Die passende Vorsorgestrategie finden

Damit Sie die optimale staatliche Förderung ab dem 1. Januar 2027 ausschöpfen können, bildet eine ehrliche Bestandsaufnahme Ihrer persönlichen Lebenssituation das Fundament[7]. Faktoren wie Ihr jährliches Bruttoeinkommen, der Familienstand sowie die Anzahl kindergeldberechtigter Kinder entscheiden direkt über die Höhe Ihrer Zulagen und Steuervorteile. Mit den zentralen Eckdaten 2027 und unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie verschiedene Sparszenarien vorab präzise durchspielen.

Zwei Wege zur Umsetzung: Digitaler Vergleich oder persönliche Beratung

Bei der praktischen Umsetzung Ihrer Anlagestrategie stehen Ihnen zwei gleichwertige Pfade offen. Selbstentscheider, die ihre Kapitalanlage eigenständig verwalten möchten, nutzen eine digitale Lösung für den Direktabschluss. Wer hingegen individuelle Detailfragen zur steuerlichen Optimierung oder zur Ablösung von Altverträgen klären möchte, profitiert von einer qualifizierten Fachberatung.

KriteriumSelbstentscheider (Digital)Beratungssuchende (Persönlich)
Geeignet fürEigenständige Sparer und DIY-AnlegerSparer mit individuellem Beratungsbedarf
UmsetzungDirekter Online-Abschluss per Broker-AppPersönliches Expertengespräch
WerkzeugKriteriengestützter AnbietervergleichUnabhängige Beratungsvermittlung

Als nächste Schritte zur Vorbereitung empfehlen wir, bestehende Riester- oder Rentenverträge sorgfältig zu prüfen und die berechneten Förderansprüche zu dokumentieren. Für nähere Details zur Wahl des passenden Umsetzungswegs bietet unser Ratgeber zum Thema persönliche Beratung tiefergehende Informationen. Hinweis: Sämtliche Berechnungen und Vergleiche dienen der Orientierung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die maximale Grundzulage im Altersvorsorgedepot?
Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr. Sie setzt sich aus zwei Stufen zusammen: Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag zahlt der Staat 50 Cent pro Euro (maximal 180 Euro). Für weitere Einzahlungen von 361 bis 1.800 Euro gibt es 25 Cent pro Euro (maximal 360 Euro).
Wer bekommt die neue Kinderzulage ab 2027?
Die Kinderzulage steht einem zulageberechtigten Elternteil für jedes kindergeldberechtigte Kind zu. Für jeden gesparten Euro zahlt der Staat 1 Euro Kinderzulage, bis zu einem Höchstbetrag von 300 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzung ist ein eigener Sparbeitrag im Altersvorsorgedepot.
Was beinhaltet die neue Frühstart-Rente für Kinder?
Mit der Frühstart-Rente zahlt der Staat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot ein. Voraussetzung ist der Besuch einer anerkannten Bildungseinrichtung in Deutschland.
Wie hoch ist der Berufseinsteigerbonus für junge Erwachsene?
Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro zusätzlich zur regulären Grundzulage.
Sind Selbständige im neuen Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
Ja, mit dem Altersvorsorgereformgesetz werden selbständig Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke grundsätzlich direkt förderberechtigt.
Muss ich eine Steuererklärung machen, um die Förderung zu erhalten?
Die Zulagen werden direkt auf den Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben. Über die Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt jedoch im Rahmen der Günstigerprüfung automatisch, ob ein zusätzlicher Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug zusteht.

Quellen

  1. [1]raisin.com
  2. [2]raisin.com
  3. [3]raisin.com
  4. [4]raisin.com
  5. [5]raisin.com
  6. [6]bundesfinanzministerium.de
  7. [7]bundesfinanzministerium.de
  8. [8]sparkasse.de
  9. [9]sparkasse.de
  10. []Altersvorsorgedepot 2027: Alle Eckdaten zur neuen staatlichen Förderung
  11. []Altersvorsorgedepot Förderung für Familien mit Kindern ab 2027
  12. []Altersvorsorgedepot: App oder persönliche Beratung?
  13. []Sind Selbstständige beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
  14. []Wer ist beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt
  15. []Wie viel Kinderzulage gibt es beim Altersvorsorgedepot?
  16. []Wie wird das Altersvorsorgedepot steuerlich gefördert?

Wie viel staatliche Förderung steht dir zu?

Wir berechnen deine individuelle Förderung – in einem kurzen, kostenlosen Gespräch.

Kostenlos & unverbindlich. Beratung durch einen Berater aus unserem unabhängigen Netzwerk von 1.000+ geprüften Beratern.