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Riester-Rente berechnen: Wie viel Rente bringt Ihr Vertrag?

Porträtfoto von Philipp Siebert, Herausgeber und Geschäftsführer des Alsterspree Verlags

Veröffentlicht am · Herausgeber und Geschäftsführer des Alsterspree Verlags

Dieser Artikel wurde von einem Autor mit Unterstützung von KI verfasst.

Vertragsunterlagen einer Riester-Rentenversicherung mit Versicherungsschein und jährlicher Standmitteilung auf einem Schreibtisch, daneben ein Taschenrechner zur Ermittlung der Monatsrente aus Kapital und Rentenfaktor · KI-generiert

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Wie wird aus dem Guthaben eine Monatsrente?

Die spätere Monatsrente Ihres Riester-Vertrags ergibt sich aus einer einfachen Formel: gebildetes Kapital geteilt durch 10.000, multipliziert mit dem Rentenfaktor. Der Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente der Anbieter je 10.000 Euro Kapital zahlt[1]. Mit dieser Rechnung überschlagen Sie Ihre voraussichtliche Rente, bevor Sie eine Entscheidung zum Jahr 2027 treffen. Sie gilt für Verträge mit Rentenfaktor, etwa fondsgebundene Rentenversicherungen. Bei klassischen Rentenversicherungen, die von Anfang an eine in Euro und Cent garantierte Rente vorsehen, spielt der Rentenfaktor keine Rolle: Dort steht die Monatsrente schon beim Vertragsabschluss fest[1].

SchrittRechnungErgebnis
Gebildetes KapitalWert aus Ihrer jährlichen InformationIhr Guthaben
Kapital durch 10.000Guthaben ÷ 10.000Anzahl der 10.000-Euro-Schritte
Mal RentenfaktorAnzahl × Rentenfaktor aus dem VersicherungsscheinIhre Monatsrente

Ihr tatsächlicher Rentenfaktor steht im Versicherungsschein. Wie viel er ausmacht, zeigt der Fall, der zum BGH-Urteil geführt hat: Die Allianz kürzte den Rentenfaktor von anfänglich 38,74 auf 30,84 Euro je 10.000 Euro Policenwert, das sind rund 20 Prozent der möglichen Rente[1].

Ein Rechenbeispiel mit diesen beiden Faktoren: Bei einem Kapital von 40.000 Euro ergibt sich 40.000 ÷ 10.000 = 4. Mit dem Faktor 38,74 sind das 4 × 38,74 = 154,96 Euro im Monat, mit dem Faktor 30,84 sind es 4 × 30,84 = 123,36 Euro. Der Unterschied beträgt 31,60 Euro im Monat.

Alle Rechenbeispiele in diesem Artikel sind rein illustrativ und basieren auf Annahmen. Sie stellen keine Prognose und keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Wo finden Sie Kapital und Rentenfaktor?

Beide Werte finden Sie in Unterlagen, die Ihnen Ihr Anbieter ohnehin regelmäßig zusendet. Der Anbieter muss Sie nach § 7a AltZertG jährlich bis zum Ablauf des auf das Beitragsjahr folgenden Jahres schriftlich informieren. Diese jährliche Information, umgangssprachlich Standmitteilung genannt, ist die verlässliche Basis für Ihre Rechnung.

  • Die jährliche Information nach § 7a AltZertG nennt die Verwendung der eingezahlten Beiträge, die Höhe des gebildeten Kapitals, die im abgelaufenen Beitragsjahr angefallenen tatsächlichen Kosten, die erwirtschafteten Erträge sowie das nach Abzug der Kosten voraussichtlich zu Beginn der Auszahlungsphase verfügbare Kapital[2].
  • Den Rentenfaktor finden Sie im Versicherungsschein; die Verbraucherzentrale empfiehlt, Versicherungsschein und Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Hand zu haben und alle Absätze zu lesen, in denen das Wort „Rentenfaktor“ vorkommt[1].

Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt die bisherige Informationspflicht weiter. Für neue Verträge kommen ab 2027 Angaben zur Höhe der garantierten Leistung und der zu erwartenden Leistung in der Auszahlungsphase hinzu. Wie Sie Ihre Unterlagen systematisch auf Förderquote, Effektivkosten und Garantiezins prüfen, zeigt der Artikel Vertrag im Check.

Garantiert oder nur prognostiziert?

Nicht jede Zahl in Ihren Unterlagen ist eine Zusage. Gesetzlich garantiert ist bei einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge zur Verfügung stehen und für die Leistung genutzt werden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AltZertG). Alles darüber hinaus hängt von der Wertentwicklung ab.

  • Garantiert: die vertraglich zugesagten Leistungen laut Versicherungsschein, bei klassischen Rentenversicherungen eine in Euro und Cent festgelegte Rente[1].
  • Prognostiziert: das nach Abzug der Kosten zu Beginn der Auszahlungsphase voraussichtlich verfügbare Kapital in der jährlichen Information. Für die Berechnung gelten die im Produktinformationsblatt genannten Wertentwicklungen[2].

Rechnen Sie deshalb beide Werte mit dem Rentenfaktor durch: das garantierte Mindestkapital und das prognostizierte Kapital. Beachten Sie außerdem: Soweit die spätere Riester-Rente auf geförderten Beiträgen beruht, unterliegt sie in voller Höhe der nachgelagerten Einkommensteuer[3]. Für den Vergleich mit anderen Vorsorgeformen zählt also die Nettorente.

Darf der Anbieter den Rentenfaktor senken?

Die klare Antwort lautet: nicht mit einer Klausel, die nur Kürzungen erlaubt. Der Bundesgerichtshof hat am 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Klausel der Allianz Lebensversicherung in Riester-Verträgen für unwirksam erklärt, die eine einseitige Absenkung des Rentenfaktors erlaubte. Die Klausel sah Kürzungen bei sinkenden Zinsen oder steigender Lebenserwartung vor, verpflichtete den Versicherer aber nicht, den Faktor bei besseren Bedingungen wieder anzuheben. Das verstößt gegen das Symmetriegebot und stellt eine unangemessene Benachteiligung dar[1].

  • Nach Angaben der Allianz stand die Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen fondsgebundener Riester-Rentenversicherungen, die zwischen Juni und November 2006 abgeschlossen wurden.
  • Die Verbraucherzentralen gehen mit weiteren Abmahnungen und Klagen gegen vergleichbare Klauseln anderer Versicherer vor; nach dem BGH-Urteil haben weitere Gerichte Klauseln für unwirksam erklärt.
  • Rechtswidrige Rentenfaktor-Klauseln betreffen nicht nur Riester-Verträge, sondern auch private Rentenversicherungen, Basisrenten und Verträge der betrieblichen Altersversorgung.

Ansprüche auf Neuberechnung oder Nachzahlung sind möglich, aber nicht automatisch in jedem Vertrag gegeben. Entscheidend ist der Wortlaut der konkreten Klausel in Ihren Vertragsunterlagen. Prüfen Sie daher, ob Ihr Vertrag eine einseitige Senkklausel ohne Pflicht zur Wiederanhebung enthält und ob es sich um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelt.

Welche Rechner helfen wirklich?

Eine ehrliche Einordnung vorab: Der amtliche Riester-Rechner der ZfA zeigt Zulage und Sparbeitrag, nicht die spätere Rentenhöhe. Die Rente hängt von Ihrem Vertrag ab, vor allem vom Rentenfaktor und vom bis dahin gebildeten Kapital.

  1. Der Riester-Rechner der ZfA bei der Deutschen Rentenversicherung berechnet Ihre staatliche Zulage und Ihren Mindesteigenbeitrag, nicht die Rentenhöhe[4].
  2. Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres, höchstens 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen; mindestens zu zahlen ist der Sockelbetrag von 60 Euro (§ 86 EStG)[5].
  3. Die verlässliche Basis für die Rentenhöhe bleibt Ihre eigene Rechnung: gebildetes Kapital aus der Standmitteilung multipliziert mit dem Rentenfaktor aus dem Versicherungsschein.

Bei Anbieterrechnern im Netz lohnt der Blick auf die Annahmen zur Wertentwicklung, denn das Ergebnis ist eine Prognose. Rechnen Sie zur Kontrolle mit Ihren eigenen Belegen und vergleichen Sie die Ergebnisse für garantiertes und prognostiziertes Kapital. Ob sich bei Ihrem Ergebnis ein Wechsel zum Altersvorsorgedepot lohnt, behandelt der Artikel Bleiben oder wechseln.

Wie rechnet ein Auszahlplan im Altersvorsorgedepot?

Beim ab 2027 eingeführten Altersvorsorgedepot entfällt der Rentenfaktor, wenn Sie den Auszahlplan nutzen. Zur Wahl stehen eine lebenslange Leibrente und ein Auszahlplan, der frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres endet. Der Auszahlplan lässt sich transparent nachrechnen, was die Vergleichbarkeit zu Ihrer Riester-Rechnung deutlich erhöht.

  • Die monatliche Auszahlung wird am Beginn der Auszahlungsphase und danach wiederkehrend, in Abständen von bis zu drei Jahren, neu festgelegt.
  • Dabei wird jeweils mindestens 80 Prozent des am Stichtag verbleibenden Kapitals durch die Anzahl der Monate bis zum Ende der Laufzeit dividiert.
  • Zusammen mit einer am Ende der Laufzeit fälligen Auszahlung wird ein etwaiges Restkapital ausgezahlt[6]; noch nicht ausgezahltes Vermögen ist vererbbar, wobei die Förderung dann grundsätzlich zurückzuzahlen ist; ohne Abzüge geht es auf einen Vertrag des überlebenden Ehegatten über[7].
  • Für die Zulage im neuen System ist ein fester Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr zu zahlen.

Damit wird Ihre Riester-Rechnung aus Kapital mal Rentenfaktor direkt vergleichbar mit der Auszahlplan-Rechnung eines Depotanbieters: Auf beiden Seiten steht ein Kapitalwert, auf beiden Seiten eine monatliche Leistung. Die Unterschiede zwischen Leibrente und Auszahlplan in puncto Flexibilität und Vererbbarkeit beleuchtet der Artikel Leibrente oder Auszahlplan.

Für den Vergleich der Anbieter bietet der Kriteriengestützte Anbietervergleich von Vorsorgedepot-Lotse eine neutrale, kriteriengestützte Übersicht von Altersvorsorgedepot-Anbietern; Auszahlplan und lebenslange Rente gehören dort zu den Kriterien. Ihre eigene Riester-Rechnung dient dabei als Maßstab. Auch diese Gegenüberstellung ist keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich meine Riester-Rente selbst?
Bei einem Vertrag mit Rentenfaktor teilen Sie Ihr Vertragskapital durch 10.000 und multiplizieren das Ergebnis mit dem Rentenfaktor aus Ihrem Versicherungsschein. Das Ergebnis ist eine Überschlagsrechnung auf Basis Ihrer eigenen Vertragswerte, keine Prognose und keine Anlageberatung.
Wo finde ich Kapital und Rentenfaktor meines Riester-Vertrags?
Der Rentenfaktor steht im Versicherungsschein. Das gebildete Kapital, die tatsächlichen Kosten und das voraussichtliche Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase nennt die jährliche Information (Standmitteilung), die der Anbieter nach § 7a AltZertG spätestens bis Ende des Folgejahres schicken muss.
Ist die angegebene Riester-Rente garantiert?
Nur das, was Ihr Vertrag zusagt. Gesetzlich muss der Anbieter zusagen, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Das in der jährlichen Information ausgewiesene voraussichtliche Kapital beruht auf angenommenen Wertentwicklungen und ist eine Prognose, keine Zusage.
Darf mein Anbieter den Rentenfaktor senken?
Mit Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) hat der BGH eine Allianz-Klausel für unwirksam erklärt, die eine einseitige Senkung des Rentenfaktors erlaubte, ohne bei verbesserten Umständen eine Wiederanhebung vorzusehen. Nach Angaben der Allianz stand sie in den AVB fondsgebundener Riester-Renten, die zwischen Juni und November 2006 abgeschlossen wurden. Ansprüche auf Neuberechnung sind möglich, hängen aber vom Wortlaut der konkreten Klausel ab.
Zeigt ein amtlicher Rechner die Riester-Rentenhöhe?
Nein. Der Riester-Rechner der ZfA bei der Deutschen Rentenversicherung berechnet die staatliche Zulage und den Sparbeitrag für die volle Zulage, nicht die Rentenhöhe. Für die Rentenhöhe bleiben Standmitteilung und Rentenfaktor die Basis Ihrer eigenen Rechnung.
Wie unterscheidet sich die Rechnung im Altersvorsorgedepot?
Im Altersvorsorgedepot wählen Sie zwischen lebenslanger Leibrente und einem Auszahlplan, der frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres endet. Beim Auszahlplan entfällt der Rentenfaktor. Die monatliche Auszahlung wird dabei wiederkehrend neu festgelegt, und nicht ausgezahltes Vermögen ist vererbbar. Ihre Riester-Rechnung aus Kapital mal Rentenfaktor lässt sich so direkt mit einem Auszahlplan-Angebot vergleichen.
Lohnt sich der Wechsel vom Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot?
Das hängt von Ihrem Guthaben, den Kosten und der Rentenfaktor-Rechnung im Vergleich zu einem Auszahlplan ab. Fördererhalt, Wechselkosten und die Gegenüberstellung beider Wege behandelt der separate Artikel Bleiben oder wechseln.

Quellen

  1. [1]verbraucherzentrale.de
  2. [2]gesetze-im-internet.de
  3. [3]finanzamt.nrw.de
  4. [4]riester.deutsche-rentenversicherung.de
  5. [5]verbraucherzentrale.de
  6. [6]dserver.bundestag.de
  7. [7]bundesfinanzministerium.de
  8. []Lohnt sich die Riester-Rente noch? Ihr Vertrag im Check
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  11. []Leibrente oder Auszahlplan bis 85: was ist besser?
  12. []Kriteriengestützte Anbietervergleich

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