Riester-Rente ruhen lassen oder weiterzahlen?

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Reform 2027 im Blick: Was bedeutet die Beitragsfreistellung?
Wer seinen Riester-Vertrag vor der Reform 2027 ruhen lässt, zahlt zwar vorübergehend keine eigenen Beiträge mehr ein, büßt jedoch die jährlichen staatlichen Zulagen ein und muss weiterhin die laufenden Verwaltungskosten des Anbieters aus dem bestehenden Guthaben tragen. Das Weiterzahlen der Beiträge bis Ende 2026 ist deshalb in den meisten Fällen die wirtschaftlich sinnvollere Option, um die volle staatliche Förderung mitzunehmen und das Guthaben als maximale Kapitalbasis für den steuerfreien Übertrag in das neue Altersvorsorgedepot aufzubauen. Ein Ruhenstellen ist jedoch die formlose Alternative zur verlustreichen Kündigung: Die bisherige staatliche Förderung muss nicht zurückgezahlt werden, die Zulagen bleiben auf dem Riester-Konto, und Sie können jederzeit wieder Beiträge einzahlen[1].
Angesichts der bevorstehenden Reform der privaten Altersvorsorge stehen viele der rund 15 Millionen Riester-Sparer vor der Frage, wie sie bis zum Start des neuen Fördersystems im Jahr 2027 mit ihren Altverträgen umgehen sollen. Die Sorge vor Fehlentscheidungen führt häufig zu überstürzten Kündigungen. Gesetzlich ist für alle bestehenden Verträge ein umfassender Bestandsschutz verankert. Eine Kündigung führt dazu, dass alle bisher gewährten Zulagen und Steuervorteile umgehend an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zurückgezahlt werden müssen[2]. Die Beitragsfreistellung verhindert diesen schädlichen Förderverlust verlässlich.
Die rechtliche Mechanik der Beitragsfreistellung
Fachlich spricht man beim Ruhenlassen von einer Beitragsfreistellung. Sie bedeutet, dass die vertragliche Pflicht zur laufenden Beitragszahlung ausgesetzt wird, während das Vertragsverhältnis rechtlich vollumfänglich bestehen bleibt. Das bereits angesparte Vermögen verbleibt beim Anbieter und wird gemäß den ursprünglichen Bedingungen weiter veranlagt. Eine Wiederaufnahme der Einzahlungen ist während der Vertragslaufzeit je nach Tarifbedingungen jederzeit möglich; dafür genügt es, den Anbieter zu kontaktieren, und sobald der Vertrag reaktiviert ist, kann auch die staatliche Förderung wieder beantragt werden[1].
- Vollständiger Kapitalschutz: Das bisher angesparte Guthaben inklusive aller Zulagen bleibt auf dem Vertragskonto bestehen.
- Formlose Umsetzung: Eine schriftliche Mitteilung an den Anbieter reicht aus, um die monatlichen Zahlungen zu stoppen.
- Jederzeitige Reaktivierung: Die Beitragszahlung kann nach eigener finanzieller Lage flexibel wieder aufgenommen werden.
- Erhalt des Bestandsschutzes: Der Vertrag behält alle gesetzlichen Übergangsrechte für die Reform 2027.
Durch die Beitragsfreistellung verschaffen sich Sparer eine funktionale Denkpause. Es gilt jedoch, die operativen Konsequenzen während der Ruhephase genau zu analysieren, bevor diese Entscheidung getroffen wird.
Die versteckte Kostenfalle: Warum ruhende Verträge schrumpfen
Ein weit verbreiteter Irrtum unter Sparern ist die Annahme, dass ein ruhender Riester-Vertrag völlig kostenfrei weiterläuft. Die Verwaltungskosten fallen laut Deutscher Rentenversicherung auch dann weiter an, wenn Sie Ihre Riester-Rente ruhen lassen, und werden vom vorhandenen Riester-Vermögen abgezogen[1]. Wie hoch sie sind, unterscheidet sich je Anbieter und lässt sich den Vertragsunterlagen entnehmen.
Wenn keine neuen Eigenbeiträge eingezahlt werden und zeitgleich die staatlichen Zulagen entfallen, fehlt dem Vertrag jeglicher frische Kapitalzufluss. Werden die laufenden Verwaltungskosten nicht durch ausreichende Erträge der zugrundeliegenden Anlage gedeckt, verringert sich das Guthaben sukzessive. Insbesondere bei versicherungsbasierten Riester-Rentenverträgen mit hohen festen Verwaltungskosten pro Jahr führt dies zu einer kontinuierlichen Substanzminderung.
Operativer Kostenvergleich: Aktiv vs. Beitragsfrei
Um die Auswirkungen der fortlaufenden Gebühren auf das Ersparte zu verdeutlichen, lohnt sich ein Blick auf die grundlegende Kostenmechanik in beiden Vertragszuständen.
| Vertragsstatus | Frisches Kapital | Staatliche Zulagen | Verwaltungskosten | Auswirkung auf das Guthaben |
|---|---|---|---|---|
| Aktive Besparung | Eigenbeiträge fließen monatlich zu | Volle Grund- und Kinderzulagen | Werden aus Beiträgen & Guthaben gedeckt | Kapitalstock wächst kontinuierlich an |
| Beitragsfreigestellt | Keine weiteren Einzahlungen | Zulagenanspruch ruht vollständig | Fallen weiter an und werden vom Riester-Vermögen abgezogen | Substanzverlust bei geringen Erträgen |
Wer seinen Vertrag ruhen lässt, muss daher prüfen, ob die jährliche Wertentwicklung des Anbieters die festen Verwaltungskosten übersteigt. Ist dies nicht der Fall, frisst die Kostenstruktur schrittweise das eingezahlte Kapital auf.
Der direkte Zulagenverlust: Was Ihnen beim Pausieren entgeht
Neben der kontinuierlichen Kostenbelastung ist der unmittelbare Wegfall der staatlichen Förderung der gravierendste Nachteil einer Beitragsfreistellung. Um die volle staatliche Altersvorsorgezulage zu erhalten, müssen Förderberechtigte jährlich mindestens 4 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (abzüglich der Zulagen) als Eigenbeitrag leisten. Wer im laufenden Jahr aufhört einzuzahlen, muss mit einer entsprechend verringerten Zulage rechnen; wird ein ganzes Jahr nichts eingezahlt, gibt es überhaupt keine staatliche Förderung[1].
Förderbausteine im Überblick
Der Gesetzgeber gewährt im alten Riester-System verschiedene Förderkomponenten, die bei einem Beitragsstopp ungenutzt verstreichen.
- Grundzulage: Jährlich bis zu 175 Euro pro förderberechtigter Person.
- Kinderzulage: Jährlich 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind sowie 185 Euro für vor 2008 geborene Kinder.
- Steuerlicher Sonderausgabenabzug: Verzicht auf den Abzug von Altersvorsorgebeiträgen und Zulagen bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro im Rahmen der Einkommensteuererklärung[3].
- Mittelbare Berechtigung: Verliert der unmittelbar berechtigte Partner durch die Beitragsfreistellung seinen Förderanspruch, büßt häufig auch der nur mittelbar zulagenberechtigte Ehepartner seine Zulage ein.
Ein weiterer juristischer Aspekt betrifft den Schutz vor Pfändung und Anrechnung. Ein Riester-Vertrag genießt den gesetzlichen Pfändungsschutz gemäß Zivilprozessordnung nur insofern, als die Beiträge im jeweiligen Sparjahr tatsächlich staatlich gefördert wurden[4]. Ruht der Vertrag und entfällt die Förderung für neue Zeiträume, erstreckt sich der Pfändungsschutz für diesen Zeitraum nicht auf neu eingehende Erträge.
Weiterzahlen als Brückenstrategie: Zulagen bis Ende 2026 sichern
Wer vor dem Start der Reform 2027 finanziell in der Lage ist, sollte das Weiterzahlen der Riester-Beiträge als gezielte Brückenstrategie nutzen. Bis zum Stichtag am 31. Dezember 2026 bleiben die bisherigen gesetzlichen Fördermodalitäten uneingeschränkt bestehen. Jeder eingezahlte Euro löst somit weiterhin die volle Zulagenquote und die entsprechenden Steuervorteile aus.
Warum sich die Fortführung bis Ende 2026 lohnt
Durch die Beibehaltung der Eigenbeiträge sichern sich Sparer bis zur Einführung des Altersvorsorgedepots eine direkte Förderrendite. Gerade für Familien mit Kindern oder Geringverdiener macht die staatliche Zulagenquote einen erheblichen Teil der Gesamteinzahlung aus.
- Maximierung der Förderquote: Die staatlichen Zulagen fließen bis Ende 2026 direkt in das Vertragsvermögen ein.
- Steuerliche Entlastung: Der Sonderausgabenabzug kann bei der jährlichen Einkommensteuererklärung weiterhin voll genutzt werden.
- Aufbau von Wechselkapital: Je höher das Guthaben Ende 2026 ist, desto mehr Kapital steht für den Übertrag in das neue System bereit.
- Verstärkung des Zinseszins-Effekts: Die gesichierten Fördergelder verzinsen sich im Vertrag bis zum Systemwechsel mit.
Statt das Vertragsguthaben durch laufende Verwaltungskosten im Ruhezustand schrumpfen zu lassen, stabilisiert und vergrößert die fortgesetzte Besparung das Fundament für die anstehende Reform.
Der Übertrag 2027: Mehr Kapital für das neue Altersvorsorgedepot
Der rechtliche Rahmen der Altersvorsorgereform sieht vor, dass das im alten Riester-Vertrag angesparte Vermögen ab 2027 ohne steuerliche Nachteile in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden kann. Dieser Systemwechsel gilt nicht als schädliche Verwendung, sodass weder erhaltene Zulagen noch Steuervorteile an den Staat zurückgezahlt werden müssen.
Ein höherer Kapitalsockel im Altvertrag bedeutet beim Wechsel eine größere Startsumme für das Altersvorsorgedepot. Da im neuen System unter anderem kostenoptimierte ETF-Portfolios ohne Beitragsgarantien gewählt werden können, profitiert ein größeres Anfangskapital besonders stark vom langfristigen Markt- und Renditepotenzial.
Gesetzlich gedeckelte Wechselkosten
Um Verbraucher vor ausufernden Gebühren beim Anbieterwechsel zu schützen, hat das Bundesfinanzministerium klare Obergrenzen für die Kostenstruktur festgelegt.
- Verteilung der Abschlusskosten: Künftige Abschlusskosten müssen gleichmäßig über die gesamte Ansparphase verteilt werden.
- Kostenfreier Abgang: Nach Ablauf von fünf Vertragsjahren muss der bisherige Anbieter den Wechsel kostenfrei gewähren.
- Gedeckelte Verwaltungspauschale: Der aufnehmende Anbieter darf für den Übertrag eine Wechselkosten-Pauschale von maximal 150 Euro berechnen.
Diese transparenten Kostenobergrenzen stellen sicher, dass das angesparte Kapital beim Wechsel weitgehend erhalten bleibt und im neuen Altersvorsorgedepot effizient weiterveranlagt werden kann.
Ihre Entscheidung berechnen: Rechner nutzen und handeln
Die Frage, ob ein Riester-Vertrag bis Ende 2026 weiterbespart oder ruhend gestellt werden sollte, hängt maßgeblich von den individuellen Vertragsgebühren und dem persönlichen Zulagenanspruch ab. Als neutrale Orientierungshilfe unterstützt Sie das Vorsorgewissen Informationsportal mit fundierten Analysen. Mit unserem interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die exakte Kostenwirkung einer Beitragsfreistellung gegenüber der fortgesetzten Besparung für Ihre persönliche Situation simulieren.
Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Sämtliche Berechnungen und Modellrechnungen dienen der Veranschaulichung und stellen keine individuelle Finanz- oder Steuerberatung dar.
Empfohlene Handlungsschritte für Ihre Vorsorge
Für die praktische Umsetzung Ihrer Entscheidung stehen Ihnen zwei klare, rechtlich verlässliche Wege offen.
- Option A (Beitragsfreistellung): Senden Sie Ihrem Riester-Anbieter ein formloses Schreiben mit Ihrer Vertragsnummer und Ihrer Unterschrift. Haben Sie dem Anbieter eine Dauervollmacht zum Zulagenantrag erteilt, denken Sie daran, diese zu widerrufen[1].
- Option B (Weiterzahlung bis Ende 2026): Führen Sie den Mindesteigenbeitrag weiter aus, sichern Sie sich die vollen Zulagen und prüfen Sie regelmäßig den Stand Ihres Vertragskontos im Hinblick auf den geplanten Systemwechsel 2027.
- Ergänzende Beratung: Wenn Sie Unsicherheiten bezüglich Ihrer Vertragskonditionen haben, nutzen Sie unsere Unabhängige Beratungsvermittlung, um ein persönliches Orientierungsgespräch mit einem qualifizierten Experten aus unserem bundesweiten Netzwerk zu vereinbaren.
Als unabhängiger Navigator führt Vorsorgedepot-Lotse Sie transparent durch den Übergang zur Reform 2027, damit Sie Ihre private Altersvorsorge eigenständig oder mit professioneller Begleitung auf ein solides Fundament stellen.
Häufig gestellte Fragen
- Kann ich meine Riester-Rente jederzeit ruhen lassen?
- Ja, eine Beitragsfreistellung ist jederzeit ohne zusätzliche Gebühren durch eine formlose Mitteilung an Ihren Anbieter möglich. Das Kapital bleibt erhalten und Sie können die Einzahlungen später jederzeit wieder aufnehmen. Beachten Sie jedoch, dass die regulären Verwaltungskosten Ihres Vertrages weiterhin anfallen.
- Welche Zulagen verliere ich bei einer Beitragsfreistellung?
- Während Ihr Vertrag ruht, zahlt der Staat keine Förderungen mehr ein. Das bedeutet den Verlust der jährlichen Grundzulage in Höhe von 175 Euro sowie der Kinderzulage, die je nach Geburtsjahr des Kindes bis zu 300 Euro jährlich beträgt. Zudem verliert auch ein mittelbar berechtigter Ehepartner seinen Förderanspruch.
- Warum sinkt mein Riester-Guthaben, wenn der Vertrag beitragsfrei ist?
- Auch wenn Sie keine Beiträge mehr einzahlen, berechnet der Anbieter weiterhin laufende Verwaltungs- und Depotkosten für den bestehenden Vertrag. Da diese Gebühren nicht mehr durch frische Einzahlungen und staatliche Zulagen ausgeglichen werden, schrumpft Ihr angespartes Kapital allmählich.
- Sollte ich bis zur Reform 2027 weiter in meinen Riester einzahlen?
- Für viele Sparer ist das Weiterzahlen die sinnvollste Strategie. Sie sichern sich durch den gesetzlichen Bestandsschutz die volle staatliche Förderung für die Jahre bis Ende 2026. Dieses angewachsene Guthaben inklusive aller Zulagen können Sie ab 2027 in das neue Altersvorsorgedepot übertragen.
- Was kostet der Wechsel von Riester in das neue Altersvorsorgedepot 2027?
- Die Kosten für den Wechsel in das neue Fördersystem sind gesetzlich gedeckelt. Wenn Ihr bestehender Riester-Vertrag bereits seit mindestens fünf Jahren läuft, darf der bisherige Anbieter für den Übertrag in das Altersvorsorgedepot maximal 150 Euro als Verwaltungspauschale berechnen.
Quellen
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