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ETF ins Altersvorsorgedepot: Ist ein Sachübertrag möglich?

Porträtfoto von Tilman Freyenhagen, Geschäftsführer und Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Aktualisiert am · Geschäftsführer & Gesellschafter der Alsterspree Verlag GmbH

Ein geteilter Bildschirm, der links ein privates ETF-Portfolio und rechts ein Altersvorsorgedepot zeigt, verbunden mit einem Geldtransfer-Pfeil.

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Warum der direkte Sachübertrag von ETFs nicht möglich ist

Ein direkter steuerbegünstigter Sachübertrag von bereits privat gehaltenen ETF-Anteilen in das neue Altersvorsorgedepot ist gesetzlich ausgeschlossen[1]. Das Bundesministerium der Finanzen sieht vor, dass staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile ausschließlich für frische Geldbeiträge gewährt werden. Wenn Sie also bereits ein privates Wertpapierdepot besitzen, können Sie die dort liegenden Stücke nicht einfach per Depotübertrag in den geförderten Mantel verschieben.

Geldfluss statt Sachwert: Das Prinzip des Eigenbeitrags

Die gesetzliche Ausgestaltung verlangt, dass jeder förderfähige Beitrag als Geldzahlung auf dem Vorsorgekonto eingeht. Nur so kann die staatliche Stelle die jährlichen Einzahlungsobergrenzen exakt überwachen und die Zulagen berechnen. Für erfahrene Anleger stellt sich damit die Frage, ob sich der Umweg über einen Verkauf im Privatdepot lohnt, um das Kapital anschließend neu anzulegen. Bei dieser Abwägung müssen Sie die Vor- und Nachteile im Vergleich Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan gegenüberstellen. Zudem gilt es, den optimalen Eigenbeitrag zu ermitteln, um die maximale Förderung auszuschöpfen, ohne unvorhergesehene steuerliche Nachteile durch die Veräußerung Ihrer Altbestände auszulösen.

  • Verkauf im Privatdepot: Sie veräußern Ihre bisherigen ETF-Anteile manuell über Ihren aktuellen Broker, wobei etwaige Gewinne oberhalb Ihres Sparer-Pauschbetrags der regulären deutschen Abgeltungsteuer unterliegen.
  • Transfer des Erlöses: Das freigewordene Barguthaben transferieren Sie als Eigenbeitrag auf das Verrechnungskonto des neu eingerichteten Altersvorsorgedepots.
  • Reinvestition im Förderdepot: Sie erwerben die gewünschten ETFs im Rahmen der neuen geförderten Struktur, wo die künftigen Erträge und Dividenden steuerfrei anwachsen können.

Bitte beachten Sie, dass ein solcher manueller Depotumbau erhebliche steuerliche Auswirkungen haben kann. Durch den Verkauf im Privatdepot realisieren Sie Gewinne, was sofortige Steuerzahlungen auslöst und somit das für den Zinseszins-Effekt verfügbare Kapital verringert. Diese finanzmathematischen Wechselwirkungen sollten Sie vorab genau durchrechnen, um zu prüfen, ob die staatliche Förderung diesen steuerlichen Nachteil kompensiert. Hinweis: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.

Die rechtliche Vorgabe: Eigenbeiträge als Fördergrundlage

Wer bereits ein privates Depot führt und mit dem Gedanken spielt, vorhandene ETF-Anteile einfach per Depotübertrag (Sachübertrag) in das neue Altersvorsorgedepot zu verschieben, stößt an enge gesetzliche Grenzen. Nach dem aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Reform der privaten Altersvorsorge ist ein solcher direkter Sachübertrag gesetzlich ausgeschlossen[2]. Die staatliche Förderung, bestehend aus Zulagen und dem Sonderausgabenabzug, knüpft zwingend an monetäre Eigenbeiträge an. Dies verdeutlicht die strikte Trennung zwischen dem neuen und einem herkömmlichen, ungeförderten Wertpapierdepot. Nur der Zufluss von neuem, liquidem Kapital gilt als förderfähige Einzahlung.

Klare Trennung von Altvermögen und Neuanlage

Der Gesetzgeber verfolgt mit dieser Regelung ein klares ordnungspolitisches Ziel: Es soll zusätzliches Altersvorsorgevermögen aufgebaut und nicht lediglich bereits vorhandenes Vermögen steuermindernd umgeschichtet werden. Für Sie als Selbstentscheider, der seine Finanzen eigenständig verwaltet, bedeutet das, dass Sie bestehende ETF-Positionen im Privatedepot zunächst liquidieren müssen, um den Verkaufserlös anschließend als förderfähigen Eigenbeitrag einzuzahlen. Dieser Umweg über den Verkauf hat jedoch steuerliche Konsequenzen: Beim Verkauf der Anteile im privaten Depot wird die Abgeltungsteuer fällig, was den Zinseszinseffekt schmälern kann. Wie sich dieser Verkauf mathematisch im Vergleich zu einem durchgängigen ETF-Sparplan nach Steuern auswirkt, muss im Einzelfall genau berechnet werden.

  • Zulässigkeit nur in Geld: Einzahlungen dürfen ausschließlich in Form von Geldleistungen erfolgen. Wertpapiere wie ETF-Anteile werden vom Depotanbieter nicht als direkte Einzahlung akzeptiert.
  • Förderwirksamkeit: Nur geldwerte Überweisungen zählen als förderfähige Eigenbeiträge, die beim Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.
  • Zweckbindung: Das so eingezahlte Kapital ist im Altersvorsorgedepot für die spätere Rentenphase gebunden, um die steuerliche Begünstigung zu sichern.

Bevor Sie also bestehende Portfolios auflösen, sollten Sie prüfen, wie viel Sie tatsächlich einzahlen müssen, um die staatliche Förderung auszuschöpfen. Da kein Sachübertrag möglich ist, erfordert der Wechsel eine bewusste Liquiditätsplanung und eine genaue steuerliche Abwägung, damit der steuerliche Neustart im Altersvorsorgedepot die Transaktionskosten und Steuereffekte des Verkaufs langfristig kompensiert.

Die Cash-Strategie: Liquidieren und neu investieren

Da ein direkter Sachübertrag Ihrer bereits privat gehaltenen Wertpapiere in das neue Altersvorsorgedepot gesetzlich ausgeschlossen ist, bleibt für den Vermögenswechsel nur die sogenannte Cash-Strategie. Das bedeutet konkret: Sie müssen bestehende ETF-Anteile in Ihrem privaten Depot aktiv veräußern, um die daraus freigesetzte Liquidität anschließend als frisches Geld auf Ihr gefördertes Depot einzuzahlen. Nach den klaren Richtlinien des Bundesfinanzministeriums sind nämlich ausschließlich Geldbeiträge als förderfähige Eigenbeiträge zugelassen[1]. Für erfahrene Selbstentscheider, die bereits ein größeres Privatportfolio aufgebaut haben, erfordert dieser erzwungene Verkauf eine sorgfältige steuerliche Abwägung, da die Realisierung von Kursgewinnen im Privatdepot die Abgeltungsteuer auslöst und somit direkt die Liquidität schmälert, die für die geförderte Wiederanlage zur Verfügung steht.

Der dreistufige Ablauf des Kapitaltransfers

Um den Umschichtungsprozess möglichst reibungsfrei und kosteneffizient zu gestalten, sollten Sie einen strukturierten, dreistufigen Ablauf befolgen:

  • Schrittweise Liquidierung im Privatdepot: Sie verkaufen Ihre ETF-Anteile gezielt über Ihren bisherigen Broker. Um die steuerliche Belastung durch die Abgeltungsteuer zu kontrollieren, kann ein zeitlich gestreckter Verkauf über mehrere Steuerjahre hinweg unter Ausnutzung des jährlichen Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro pro Person sinnvoll sein.
  • Kapitaltransfer auf das Referenzkonto: Nach dem erfolgreichen Verkauf und der anschließenden Wertpapierabrechnung transferieren Sie den erlösten Geldbetrag von Ihrem bisherigen Verrechnungskonto auf das neue, mit Ihrem Altersvorsorgedepot verknüpfte Referenzkonto.
  • Anlage im geförderten Altersvorsorgedepot: Sobald das Geld eingegangen ist, investieren Sie das Guthaben im neuen geförderten Rahmen. Achten Sie darauf, die Einzahlungen so zu timen, dass Sie die maximale staatliche Förderung und den Sonderausgabenabzug im jeweiligen Kalenderjahr optimal ausschöpfen.

Bevor Sie diesen Weg der Liquidation einschlagen, sollten Sie die langfristigen Vor- und Nachteile genau durchrechnen. Ein detaillierter mathematischer Vergleich zwischen einem staatlich geförderten ETF-Sparplan und der klassischen privaten Anlage zeigt Ihnen, ab wann sich der steuerlich begünstigte Zinseszinseffekt trotz der anfänglichen Steuerlast beim Verkauf lohnt. Denken Sie auch daran, dass Sie nach dem Eröffnen Ihres Depots alle nötigen Schritte zur Aktivierung der Förderung und für die richtige Einrichtung des Sparplans vornehmen müssen.

Steuerfalle beim Verkauf: Kapitalertragsteuer minimieren

Wer bereits ein privates ETF-Portfolio besitzt und dieses in das neue, staatlich geförderte Altersvorsorgedepot umschichten möchte, stößt auf eine gesetzliche Hürde: Ein direkter, steuerfreier Sachübertrag von ETF-Anteilen ist rechtlich ausgeschlossen[3]. Um die staatlichen Zulagen und Steuervorteile im neuen Altersvorsorgedepot zu nutzen, müssen Sie Ihr privates Vermögen liquidieren und den Erlös als Barleistung einzahlen[1]. Dieser erzwungene Verkauf löst sofort die Kapitalertragsteuer aus, wenn Ihre realisierten Gewinne die gesetzlichen Freibeträge übersteigen. Ohne strategische Planung kann die steuerliche Belastung die anfänglichen Vorteile der staatlichen Förderung spürbar schmälern. In unserem Leitfaden ETF-Sparplan nach Steuern zeigen wir auf, wie sich diese Steuerbelastung langfristig auswirkt.

Für erfahrene Anleger gilt es daher, den Verkauf steuerlich zu optimieren. Nutzen Sie Ihren jährlichen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro für Alleinstehende oder 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten gezielt aus, indem Sie einen entsprechenden Freistellungsauftrag bei Ihrem bisherigen Broker einrichten. Haben Sie über die Jahre bereits die jährliche Vorabpauschale gezahlt, wird diese beim tatsächlichen Verkauf angerechnet und mindert die finale Steuerlast. Zudem greift bei Aktien-ETFs mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil eine Teilfreistellung von 30 Prozent, wodurch nur 70 Prozent der realisierten Kursgewinne steuerpflichtig sind[1]. Um die Progression zu dämpfen, kann es sich lohnen, den Verkauf über den Jahreswechsel zu strecken und so den Freibetrag zweier Kalenderjahre zu nutzen.

BerechnungsschrittOhne FreistellungsauftragMit freiem Freibetrag (1.000 EUR)
Realisierter Kursgewinn (Aktien-ETF)3.000 EUR3.000 EUR
Steuerpflichtiger Anteil nach 30% Teilfreistellung2.100 EUR2.100 EUR
Abzug Sparer-Pauschbetrag0 EUR-1.000 EUR
Zu versteuernder Gewinn2.100 EUR1.100 EUR
Kapitalertragsteuer (26,375% inkl. Soli)553,88 EUR290,13 EUR

Das Rechenbeispiel verdeutlicht, wie eine vorausschauende Verteilung der Verkäufe bares Geld spart und die Steuerlast fast halbiert (Hinweis: Die Berechnungen dienen der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des KWG dar). Sobald das Kapital im Depot reinvestiert ist, profitiert es von der steuerfreien Wiederanlage, da innerhalb der Laufzeit keine Steuern anfallen. Ob sich dieser Schritt für Sie auszahlt, hängt auch davon ab, wie zukünftige Gewinne im Altersvorsorgedepot behandelt werden. Unser Förderrechner Altersvorsorgedepot hilft Ihnen dabei, verschiedene Szenarien mathematisch abzuwägen.

Lohnt sich die Umschichtung? Förderung vs. Steuerabzug

Wer bereits privat Wertpapiere hält und über einen Wechsel nachdenkt, steht vor einer mathematischen Abwägung. Da ein direkter Sachübertrag von ETF-Anteilen gesetzlich ausgeschlossen ist, müssen bestehende Positionen im privaten Depot liquidiert werden[1]. Dieser Verkauf löst die Abgeltungsteuer auf realisierte Kursgewinne aus. Dem gegenüber steht ab 2027 die Aussicht auf eine jährliche Grundzulage von bis zu 540 Euro oder steuerliche Vorteile, die wir im Vergleich nach Steuern analysieren.

Der mathematische Breakeven: Steuerabfluss gegen Zulagenzufluss

Der entscheidende Faktor für die Wirtschaftlichkeit einer solchen Umschichtung ist die Höhe der latenten Steuern in Ihrem aktuellen Portfolio. Haben Ihre ETFs über viele Jahre erhebliche Wertzuwächse angehäuft, führt der Verkauf zu einem sofortigen Steuerabfluss, der das aktiv arbeitende Zinseszinskapital im privaten Depot verringert. Die staatliche Förderung muss diesen anfänglichen Verlust über die verbleibende Laufzeit erst wieder aufholen. Als Faustregel für Anleger gilt: Je geringer die bisherigen Gewinne und je länger die verbleibende Restlaufzeit bis zum Renteneintritt ist, desto eher amortisiert sich die gezahlte Abgeltungsteuer durch die steuerfreie Wiederanlage und die jährliche Zulage im neuen Altersvorsorgedepot.

EigenschaftUmschichtung in das AltersvorsorgedepotVerbleib im privaten Depot
Steuerlicher Effekt beim StartEinmalige Abgeltungsteuer auf bisherige Gewinne wird sofort fälligKeine sofortige Steuerzahlung, die Steuerstundung bleibt aktiv
Laufende FörderungAnspruch auf die jährliche Grundzulage und den SonderausgabenabzugKeinerlei staatliche Zulagen oder steuerliche Förderung

Da jede Vermögenssituation individuell ist, lässt sich kein pauschales Urteil fällen. Ein hohes zu versteuerndes Einkommen verschiebt den mathematischen Breakeven-Punkt durch den zusätzlichen Sonderausgabenabzug oft deutlich zugunsten des geförderten Depots. Um die genauen steuerlichen Effekte und Zulagenansprüche für Ihre persönliche Situation exakt gegenüberzustellen, steht Ihnen der Förderrechner Altersvorsorgedepot als neutrales Hilfsmittel zur Verfügung. Ergänzend können Sie sich über das Vorsorgewissen Informationsportal tiefergehend mit den neuen Regelungen vertraut machen. Bitte beachten Sie: Diese Berechnungen dienen der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung im Sinne des Paragraphen 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG dar.

Kostendeckel schützt das geförderte Investment

Beim notwendigen Verkauf privater ETF-Bestände und dem anschließenden Neukauf im Altersvorsorgedepot sorgt der Gesetzgeber für ein wichtiges Sicherheitsnetz. Für das gesetzlich regulierte Standardprodukt gilt ab dem Start im Jahr 2027 eine strikte Kostenobergrenze von maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr[4]. Diese gesetzliche Begrenzung schützt Ihre Umschichtung wirksam vor überhöhten Gebühren der Anbieter. Das bedeutet: Wenn Sie Vermögen aus Ihrem privaten Depot liquidieren, um es steuerbegünstigt neu anzulegen, wird diese Transaktion nicht durch überteuerte Produktkosten entwertet. Es stellt sicher, dass der Zinseszins-Effekt Ihrer geförderten Altersvorsorge von Beginn an voll greifen kann und nicht durch unbemerkt hohe Vertriebs- oder Verwaltungskosten geschmälert wird.

KriteriumPremium-Tarife & freie VerträgeStandard-Altersvorsorgedepot
Jährlicher KostendeckelKeine gesetzliche Obergrenze (oft 1,5 bis über 2,5 Prozent)Maximal 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr
Klassische AusgabeaufschlägeMöglich bei aktiven Fonds und klassischen VerträgenWegfall beim standardisierten ETF-Kauf
Kostenkontrolle bei NeuanlageVariable Gebühren je nach Anbieter und TransaktionGesetzlich gedeckelt, schützt das investierte Kapital

Dieser Kostendeckel bedeutet für Sie als erfahrene Anleger, dass klassische Ausgabeaufschläge beim Erwerb des Standardprodukts der Vergangenheit angehören und Sie die volle Kostenkontrolle bei der Neuanlage Ihrer Mittel behalten. Dennoch sollten Sie beachten, dass diese Obergrenze von 1,0 Prozent lediglich die gesetzlich zulässige Höchstgrenze für Standarddepots markiert. Um Ihre Rendite weiter zu optimieren und weitere versteckte Kosten systematisch zu vermeiden, lohnt sich ein präziser Blick auf die tatsächlichen Marktkonditionen der Broker. Über unser Vorsorgewissen Informationsportal können Sie sich fortlaufend über die genauen gesetzlichen Details informieren. Ein Kriteriengestützter Anbietervergleich hilft Ihnen zudem, kostengünstige Anbieter oder Neobroker zu identifizieren, die diese gesetzliche Obergrenze nochmals deutlich unterbieten und Ihnen transparente Konditionen für Ihre langfristige Anlage bieten. Hinweis: Diese Vergleiche dienen der Orientierung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Der optimale Einzahlungsplan ab 2027

Da ein direkter Sachübertrag privat gehaltener ETF-Anteile in das neue Altersvorsorgedepot gesetzlich ausgeschlossen ist, stehen erfahrene Selbstentscheider vor einer strategischen Herausforderung. Anstatt das mühsam aufgebaute private Depot in einer einzigen, großen Tranche zu liquidieren und damit eine massive Steuerlast durch die Abgeltungsteuer auszulösen, empfiehlt sich ein planvoller, schrittweiser Übertrag. Durch den gezielten, jährlichen Verkauf kleinerer Teilbeträge und die anschließende Reinvestition als frisches Kapital im Altersvorsorgedepot nutzen Sie die staatliche Förderung optimal aus, ohne Ihre langfristige Steuerbilanz unnötig zu belasten.

  • Jährliche Tranchen bilden: Verkaufen Sie systematisch nur so viele Anteile aus Ihrem Privatedepot, wie für die jährliche Einzahlung in das geförderte Depot erforderlich sind.
  • Maximalen Eigenbeitrag nutzen: Überweisen Sie jährlich genau 1.800 Euro auf Ihr Altersvorsorgedepot, um die volle staatliche Grundzulage von 540 Euro direkt abzugreifen[1].
  • Steuerfreibetrag ausschöpfen: Nutzen Sie den jährlichen Sparer-Pauschbetrag geschickt bei den Teilverkäufen im Privatedepot, um die anfallende Steuerlast auf realisierte Gewinne effektiv zu minimieren oder komplett zu vermeiden.
  • Kosten im Blick behalten: Wählen Sie für die Umschichtung einen sehr kostengünstigen Neobroker aus unserem Kriteriengestützter Anbietervergleich, um die Reibungsverluste durch Verkaufs- und Kaufgebühren so gering wie möglich zu halten.
KriteriumGroßer EinmalverkaufSchrittweise Umschichtung
Steuerliche AuswirkungSofortige Abgeltungsteuer auf alle realisierten GewinneVerteilung über mehrere Jahre und Nutzung des Sparer-Pauschbetrags
Staatliche FörderungEinmalig maximal 1.800 Euro gefördert, Rest liegt ungefördert im DepotJährliche Nutzung der maximalen Förderung von 540 Euro durch Tranchen
Zinseszins-EffektStark gemindert durch den sofortigen Abzug der SteuerlastWeitgehend maximiert, da verbleibendes Kapital im Privatedepot weiterarbeitet

Hinweis: Die obige Gegenüberstellung dient rein illustrativen Zwecken und stellt keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.

Um präzise zu ermitteln, ob sich dieser Umschichtungsplan für Ihre persönliche Lebenssituation rechnet, bietet unser Förderrechner Altersvorsorgedepot eine fundierte, quellenbasierte Entscheidungshilfe. Mit diesem Tool vergleichen Sie die steuerlichen Vorteile und Zulagen des geförderten Altersvorsorgedepots direkt mit Ihrem bestehenden ETF-Sparplan nach Steuern. Für eine umfassende und maßgeschneiderte Analyse Ihres Portfolios steht Ihnen zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Seite, die Sie auf Wunsch unkompliziert mit einem lizenzierten und neutralen Experten verbindet.

Alternative: Privatdepot ruhen lassen statt umschichten

Für erfahrene Anleger, die bereits ein beachtliches Vermögen in privaten ETFs aufgebaut haben, stellt sich oft eine ganz grundlegende Kernfrage: Lohnt es sich tatsächlich, bestehende Anteile komplett zu verkaufen, um den Erlös anschließend bar in das neu eingerichtete, staatlich geförderte Depot einzuzahlen? Da ein direkter Sachübertrag von bereits privat gehaltenen ETF-Anteilen vom Gesetzgeber ausgeschlossen ist[1], müssen Sie für eine solche Umschichtung den steuerlich nachteiligen Umweg über einen Verkauf und die damit verbundene Realisierung von Gewinnen gehen. Eine mathematisch hochattraktive Alternative besteht deshalb darin, das bestehende Privatdepot einfach unberührt ruhen zu lassen. Auf diese Weise bleibt Ihr gesamtes Bruttokapital inklusive der aufgelaufenen Gewinne zu einhundert Prozent investiert und profitiert ohne steuerlichen Zwischenschritt weiterhin uneingeschränkt vom wertvollen Zinseszinseffekt.

Statt mühsam mühsam angespartes Vermögen umzuschichten und dabei vorzeitig die Kapitalertragsteuer auszulösen, können Sie das neue Altersvorsorgedepot ab dem Start im Jahr 2027 vollständig aus Ihrem laufenden Einkommen besparen. Diese zweigleisige Vorsorgestrategie kombiniert das Beste aus zwei Welten auf eine sehr ausgewogene Weise: Ihr privates Depot bleibt hochflexibel und für unvorhergesehene Lebenslagen jederzeit liquide, während Ihr neues Altersvorsorgedepot von den staatlichen Zulagen und der steuerlichen Förderung in der wichtigen Ansparphase profitiert. Wenn Sie die finanzielle Dynamik beider Modelle für Ihre persönliche Planung detailliert vergleichen möchten, hilft Ihnen ein direkter ETF-Sparplan-Vergleich weiter.

KriteriumStrategie A: Umschichten (Verkauf & Einzahlung)Strategie B: Zweigleisig (Ruhen lassen & neuer Sparplan)
Steuerliche AuswirkungSofortige Besteuerung aller bisher realisierten Gewinne (Abgeltungsteuer plus Soli).Keine Steuer auf bestehende Gewinne; Steuerstundung wirkt im Privatdepot voll weiter.
Zinseszins-EffektReduziertes Bruttokapital nach Steuern arbeitet im neuen Depot weiter.Ungestörter Zinseszins auf das gesamte bisherige Kapital ohne Reibungsverlust.
KapitalherkunftAltes Vermögen (Privatdepot wird für die Einzahlung liquidiert).Frisches Einkommen (monatliche oder jährliche Sparraten aus dem laufenden Gehalt).
FlexibilitätEingeschränkter Zugriff im geförderten Depot bis zum Renteneintritt.Volle Liquidität im Privatdepot bei gleichzeitiger staatlicher Förderung im neuen Depot.

Eine solche zweigleisige Strategie lässt sich flexibel an Ihre individuellen Sparraten und Ihre monatliche Liquidität anpassen. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot (Hinweis: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.) können Sie ganz leicht berechnen, wie viel frisches Einkommen Sie idealerweise einzahlen sollten, um die maximale staatliche Förderung effizient auszuschöpfen, ohne Ihre private Anlagestrategie zu gefährden oder bestehende Werte übereilt liquidieren zu müssen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine bestehenden ETFs direkt in das neue Altersvorsorgedepot übertragen?
Nein, ein direkter Sachübertrag ist laut Gesetzentwurf nicht möglich. Der Staat fördert ausschließlich neue Eigenbeiträge, die als Geldeinzahlung auf das Depot fließen. Sie müssen private ETF-Anteile somit erst verkaufen, um den Erlös anschließend förderfähig neu zu investieren.
Wie hoch ist die maximale Förderung bei Umschichtung von privatem Kapital?
Wenn Sie Geld aus einem privaten Verkauf einzahlen, erhalten Sie auf die ersten 1.800 Euro pro Jahr eine staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro. Höhere Einzahlungen bis zu 6.840 Euro sind zwar möglich, werden jedoch nicht steuerlich gefördert und generieren keine weiteren direkten Zulagen
Welche Steuern fallen an, wenn ich ETFs für das Altersvorsorgedepot verkaufe?
Beim Verkauf im Privatdepot wird auf den realisierten Kursgewinn die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag fällig, sofern Ihr Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist. Diese unmittelbare Steuerlast mindert das Kapital, das Ihnen für die Neuanlage zur Verfügung steht.
Sind die Gebühren bei der Neuanlage im Altersvorsorgedepot hoch?
Nein, der Gesetzgeber schützt Sparer explizit vor hohen Kosten. Für das renditeorientierte Altersvorsorgedepot gilt ein gesetzlicher Kostendeckel von 1 Prozent. Dadurch wird sichergestellt, dass die Umschichtung in ETFs nicht durch übermäßige Anbietergebühren entwertet wird.
Lohnt es sich, mein privates ETF-Depot komplett aufzulösen und neu einzuzahlen?
In der Regel ist ein Komplettverkauf nicht sinnvoll. Durch die anfallende Steuer geht Ihnen wertvolles Kapital für den Zinseszinseffekt verloren. Es ist mathematisch meist klüger, das Altersvorsorgedepot aus dem laufenden Einkommen zu besparen oder nur jährliche Tranchen von maximal 1.800 Euro umzuschichten.

Quellen

  1. [1]bundesfinanzministerium.de
  2. [2]bundesfinanzministerium.de
  3. [3]finanzen.net
  4. [4]verbraucherzentrale.de
  5. []Vorsorgedepot-Lotse – Altersvorsorgedepot 2027 verstehen, berechnen, entscheiden
  6. []Altersvorsorgedepot einrichten: Sparplan, Förderantrag, Freistellung
  7. []Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan: was bringt mehr?
  8. []AVD oder ETF-Sparplan nach Steuern: der ehrliche Vergleich
  9. []Muss ich Gewinne im Altersvorsorgedepot versteuern?
  10. []Versteckte Kosten beim Altersvorsorgedepot vermeiden
  11. []Wie viel sollte ich einzahlen, um die Förderung auszuschöpfen?

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