Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan: was bringt mehr?

AVD oder ETF-Sparplan – was rechnet sich mehr?
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Der Kern-Vergleich: Gefördertes Altersvorsorgedepot gegen freien ETF-Sparplan
Die Entscheidung zwischen dem neuen Altersvorsorgedepot und einem herkömmlichen, freien ETF-Sparplan hängt von Ihren individuellen Sparzielen ab. Für die reine, langfristige Altersvorsorge bringt das geförderte Altersvorsorgedepot durch staatliche Zulagen, Steuervorteile und eine steuerfreie Wiederanlage meist ein höheres Endkapital als ein gleich besparter ETF-Sparplan. Der freie ETF-Sparplan hingegen punktet mit maximaler Flexibilität, da er keine Bindung bis zur Rente vorschreibt und eine jederzeitige Verfügbarkeit bietet.
Reguliertes System versus freie Kapitalanlage
Das Altersvorsorgedepot soll ab dem Jahr 2027 die private, staatlich geförderte Altersvorsorge in Deutschland revolutionieren. Der Gesetzgeber sieht hierfür im aktuellen Entwurf eine signifikante staatliche Förderung vor: Eigenbeiträge werden mit einer Grundzulage von 50 Prozent auf die ersten 360 Euro und weiteren 25 Prozent auf Beträge bis zu 1.800 Euro pro Jahr unterstützt, was eine maximale Zulage von bis zu 540 Euro jährlich ermöglicht[1]. Hinzu kommen Steuervorteile im Rahmen des Sonderausgabenabzugs und eine steuerfreie Ansparphase, bei der keine Vorabpauschale oder Abgeltungsteuer anfällt. Im Gegenzug ist das Vermögen bis zum Renteneintritt für die Altersvorsorge zweckgebunden.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Freier ETF-Sparplan |
|---|---|---|
| Staatliche Zulagen | Ja (bis zu 540 Euro Grundzulage plus Kinderzulagen) | Nein |
| Steuervorteile | Sonderausgabenabzug und steuerfreie Wiederanlage | Keine Förderung, jährliche Vorabpauschale |
| Verfügbarkeit | Zweckgebunden bis zum Renteneintritt | Jederzeit flexibel verfügbar |
| Zielgruppe | Langfristige Vorsorger und Familien mit Zulagenberechtigung | Flexible Anleger und Selbstentscheider mit mittelfristigen Zielen |
Die dargestellten Vergleiche und Berechnungen dienen rein illustrativen Zwecken und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Um herauszufinden, welcher Weg für Ihre persönliche Situation finanziell vorteilhafter ist, können Sie unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen. Dieser vergleicht die unterschiedlichen Förderszenarien quellenbasiert und transparent auf Basis Ihrer Angaben. Ergänzend dazu finden Sie auf unserem Vorsorgewissen Informationsportal detaillierte Hintergrundberichte, die Sie auf Ihrem Weg zum selbstbestimmten Vermögensaufbau neutral unterstützen.
Die Förderlogik des neuen Altersvorsorgedepots ab 2027
Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 revolutioniert die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland durch ein hochattraktives Zulagensystem. Während ein freier ETF-Sparplan ausschließlich aus Ihrem bereits versteuerten Nettoeinkommen bespart wird, fließen beim Altersvorsorgedepot direkte staatliche Zuschüsse in Ihr Depot und arbeiten dort ab dem ersten Tag mit. Diese Zulagen erhöhen Ihre effektive Sparrate und damit Ihr langfristiges Anlagekapital spürbar, ohne dass Sie dafür mehr eigenes Geld in die Hand nehmen müssen.
Grundzulage und Kinderzulage im Detail
Die Förderlogik basiert auf einem klaren Prozentsatz Ihrer eigenen Einzahlungen. Für die ersten 360 Euro Ihres Eigenbeitrags erhalten Sie eine staatliche Förderung von 50 Prozent, was einer Zulage von 180 Euro entspricht. Für jeden weiteren eingezahlten Euro erhalten Sie 25 Prozent Zuschuss, bis zu einem maximalen staatlichen Zuschuss von 540 Euro pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro[1]. Familien profitieren zusätzlich von einer Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Jahr und Kind. Diese direkten Zuschüsse senken die Hürde für den langfristigen Vermögensaufbau erheblich und stellen einen entscheidenden Vorteil gegenüber ungeförderten Sparformen dar.
- Mindesteigenbeitrag: Um die staatliche Förderung zu aktivieren, müssen Sie lediglich einen Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr selbst einzahlen.
- Maximale Grundzulage: Der Staat bezuschusst Ihre Einzahlungen ab 2027 mit bis zu 540 Euro pro Kalenderjahr.
- Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie zusätzlich eine jährliche Zulage von bis zu 300 Euro.
- Berufseinsteiger-Bonus: Junge Sparer unter 25 Jahren erhalten bei Abschluss eines Vertrags einmalig eine zusätzliche Förderung.
Der eigentliche Hebeleffekt des Altersvorsorgedepots entsteht jedoch durch die direkte Reinvestition dieser Zulagen. Da die staatlichen Zuschüsse direkt in Ihre ausgewählten ETFs oder Fonds fließen, vermehrt sich dieses zusätzliche Kapital über die Jahrzehnte durch den Zinseszinseffekt. Im Vergleich zu einem klassischen ETF-Sparplan, bei dem Sie jeden Euro selbst aufbringen müssen, entsteht so ein deutlicher Renditevorsprung. Wie stark sich dieser Hebel in Ihrer persönlichen Situation auswirkt, können Sie präzise mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot ermitteln oder sich im Vorsorgewissen Informationsportal weiterführend informieren.
Der ETF-Sparplan: Unübertroffene Flexibilität und Verfügbarkeit
Während das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot ab 2027 erhebliche finanzielle Vorteile durch Zulagen und Steuerstundung verspricht, bleibt der klassische, ungeförderte ETF-Sparplan in puncto Flexibilität unschlagbar. Sie gehen hierbei keinerlei vertragliche oder gesetzliche Bindung bis zu einer bestimmten Altersgrenze ein. Sollten sich Ihre Lebenspläne ändern, beispielsweise durch den Wunsch nach Wohneigentum, eine berufliche Selbstständigkeit oder unvorhergesehene finanzielle Engpässe, können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen über Ihr investiertes Kapital verfügen. Es gibt keine staatlichen Auflagen, die eine vorzeitige Auszahlung sanktionieren oder eine Rückzahlung von erhaltenen Vorteilen vorschreiben, wie es beim geförderten Depot im Rahmen einer vorzeitigen, förderschädlichen Verwendung der Fall ist[2].
| Kriterium | Freier ETF-Sparplan | Altersvorsorgedepot (AVD) |
|---|---|---|
| Verfügbarkeit | Jederzeit flexibel entnehmbar | Gebunden bis zum Rentenalter |
| Broker- und ETF-Auswahl | Vollkommen freie Marktentscheidung | Eingeschränkt auf zertifizierte Produkte |
| Kosten bei Entnahme | Nur reguläre Abgeltungssteuer | Verlust von Zulagen bei Vorzeitigkeit |
Diese bedingungslose Handlungsfreiheit ist für die moderne Lebensplanung ein entscheidender Faktor. Zudem profitieren Sie beim freien Depot von einer grenzenlosen Auswahl an Depotanbietern, Neobrokern und tausenden sparplanfähigen ETFs. Sie sind nicht auf die vom Gesetzgeber zertifizierten Anbieter oder ausgewählte Anlageklassen beschränkt. Für Selbstentscheider, die ihre Finanzen eigenverantwortlich steuern, ist diese Unabhängigkeit oft das stärkste Argument gegen eine feste Bindung. Dennoch müssen Sie nicht zwingend eine Entweder-Oder-Entscheidung treffen. Viele Anleger nutzen den ungeförderten Sparplan für mittelfristige Ziele und kombinieren ihn mit einem geförderten Depot für die reine Altersvorsorge. Um die finanziellen Unterschiede für Ihre persönliche Situation präzise zu analysieren, steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Weitere fundierte Analysen finden Sie zudem in unserem Vorsorgewissen Informationsportal.
Der Steuervorteil: Vorabpauschale und Steuerstundung im Detail
Ein entscheidender Hebel für das voraussichtliche Endkapital liegt in der steuerlichen Behandlung während der jahrzehntelangen Ansparphase. Beim klassischen, ungeförderten ETF-Sparplan unterliegen Erträge, Dividenden und realisierte Gewinne oberhalb des Sparer-Pauschbetrags der jährlichen Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zudem müssen Anleger seit der Investmentsteuerreform jährlich die sogenannte Vorabpauschale versteuern, was zu einem regelmäßigen Liquiditätsabfluss führt und den Zinseszins-Effekt spürbar bremst. Im neuen Altersvorsorgedepot entfallen diese Abgaben während der Ansparphase vollständig[3].
Dieser Aufschub der Besteuerung, auch als Steuerstundung bezeichnet, sorgt dafür, dass jeder erwirtschaftete Euro ungeschmälert im Depot verbleibt und weiter für Sie arbeiten kann. Auch Umschichtungen, also der Verkauf eines Fonds und der anschließende Kauf eines anderen Wertpapiers, sind innerhalb des Altersvorsorgedepots steuerfrei. Bei einem herkömmlichen Depot hingegen würde bei jedem aktiven Verkauf sofort die Abgeltungsteuer auf die realisierten Gewinne fällig. Wie sich dieser Zinseszins-Vorteil und die staatlichen Zulagen konkret auf Ihr Vermögen auswirken, können Sie individuell mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot ermitteln.
- Vorabpauschale: Entfällt komplett beim Altersvorsorgedepot, wird beim regulären ETF-Sparplan jährlich auf nicht ausgeschüttete Gewinne erhoben.
- Abgeltungsteuer auf Dividenden: Fällt beim Altersvorsorgedepot in der Ansparphase nicht an, beim ETF-Sparplan wird sie direkt bei Ausschüttung abgezogen.
- Umschichtungen und Rebalancing: Sind im geförderten Depot steuerneutral möglich, beim freien ETF-Depot löst jeder Verkauf mit Gewinn eine Steuerpflicht aus.
- Besteuerung der Auszahlungsphase: Das Altersvorsorgedepot wird nachgelagert zum persönlichen Steuersatz versteuert, während der ETF-Sparplan nur die Erträge mit Abgeltungsteuer belegt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Altersvorsorgedepot durch den systematischen Verzicht auf jährliche Steuerabzüge eine deutlich höhere mathematische Effizienz beim langfristigen Vermögensaufbau aufweist. Die Besteuerung erfolgt erst im Alter bei der Auszahlung, wenn der persönliche Steuersatz im Ruhestand oft niedriger ausfällt als während des Erwerbslebens. Hinweis: Bei diesen steuerlichen Vergleichen handelt es sich um eine illustrative Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen nach dem aktuellen Stand der Gesetzgebung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Die Besteuerung in der Auszahlungsphase: Nachgelagerte Besteuerung vs. Abgeltungssteuer
Ein vollständiger Vergleich der beiden Vorsorgemodelle erfordert zwingend den Blick auf die Auszahlungsphase, da hier völlig unterschiedliche steuerliche Spielregeln gelten. Beim staatlich geförderten Altersvorsorgedepot greift die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass sämtliche Auszahlungen im Alter als sonstiges Einkommen mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen, der im Ruhestand in der Regel spürbar niedriger ausfällt als im aktiven Erwerbsleben[4]. Demgegenüber steht der freie ETF-Sparplan, bei dem Sie in der Auszahlungsphase lediglich die tatsächlichen Kursgewinne mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuern[5].
| Kriterium | Altersvorsorgedepot (gefördert) | Freier ETF-Sparplan (ungefördert) |
|---|---|---|
| Steuerart in der Auszahlung | Nachgelagerte Besteuerung nach § 22 EStG | Abgeltungssteuer (25 % zzgl. Soli / KiSt) |
| Bemessungsgrundlage | Volle Auszahlungssumme | Nur die realisierten Kursgewinne |
| Teilfreistellung für Aktien-ETFs | Nein (voll steuerpflichtig) | Ja (30 % steuerfrei, effektiver Steuersatz ca. 18,46 %) |
Ein wichtiger Faktor beim ungeförderten ETF-Sparplan ist die Teilfreistellung für Aktienfonds. Bei reinen Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Gewinne steuerfrei, wodurch sich der effektive Steuersatz auf rund 18,46 Prozent reduziert[5]. Diese Teilfreistellung gibt es beim Altersvorsorgedepot aufgrund der nachgelagerten Besteuerung nicht. Allerdings profitiert das Altersvorsorgedepot in der jahrzehntelangen Ansparphase von einem erheblichen Steuerstundungseffekt, da Dividenden und Kursgewinne steuerfrei reinvestiert werden und keine jährliche Vorabpauschale anfällt. Welches Modell unter dem Strich mehr Nettoertrag liefert, hängt somit stark von Ihrem individuellen Steuersatz im Alter ab.
Um herauszufinden, welcher Weg für Sie wirtschaftlich rentabler ist, empfiehlt sich eine genaue Gegenüberstellung. Nutzen Sie dafür unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserem Portal, um eine quellenbasierte und transparente Simulation für Ihre persönliche Lebenssituation durchzuführen. Hinweis: Diese Modellrechnungen und Vergleiche dienen ausschließlich der Orientierung und der allgemeinen Information. Sie stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Rechenbeispiel: Welches Modell bringt am Ende mehr Endkapital?
Um die finanziellen Dynamiken zwischen einem geförderten Altersvorsorgedepot und einem ungeförderten ETF-Sparplan transparent zu vergleichen, betrachten wir ein realistisches Szenario für Selbstentscheider. Ein Sparer zahlt über einen Zeitraum von 30 Jahren monatlich 150 Euro (1.800 Euro pro Jahr) aus eigenen Mitteln ein. Es wird eine durchschnittliche Marktrendite von 6,0 Prozent pro Jahr angenommen. Beim Altersvorsorgedepot fließt zusätzlich die geplante staatliche Grundzulage von 540 Euro jährlich direkt in die Anlage[6].
| Vergleichsmerkmal | Altersvorsorgedepot (gefördert) | Freier ETF-Sparplan (ungefördert) |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag pro Jahr | 1.800 Euro | 1.800 Euro |
| Staatliche Zulage pro Jahr | 540 Euro | 0 Euro |
| Gesamtinvestition pro Jahr | 2.340 Euro | 1.800 Euro |
| Angenommene Effektivkosten | 0,5 % p.a. | 0,2 % p.a. |
| Endkapital vor Steuern | ca. 169.500 Euro | ca. 137.770 Euro |
| Illustratives Netto-Endkapital | ca. 135.600 Euro | ca. 122.304 Euro |
Dieses Rechenbeispiel verdeutlicht den erheblichen Hebel der staatlichen Förderung und des Steuerstundungseffekts. Obwohl für das Altersvorsorgedepot in diesem Szenario etwas höhere Effektivkosten von 0,5 Prozent pro Jahr angesetzt wurden als für den kostengünstigen freien ETF-Sparplan mit 0,2 Prozent, liegt das geförderte Modell am Ende deutlich vorne. Die jährliche Zulage von 540 Euro [6]kompensiert die Gebührendifferenz und sorgt für einen Vorsprung beim Netto-Endkapital von über 13.000 Euro. Für eine präzise, auf Ihre persönliche Einkommens- und Familiensituation zugeschnittene Analyse können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen, um beide Optionen detailliert gegenüberzustellen.
Weitere mathematische Grundlagen und detaillierte Leitfäden zu den steuerlichen Regelungen ab 2027 finden Sie im Vorsorgewissen Informationsportal.
Wichtiger Hinweis: Diese Berechnungen dienen reinen Informationszwecken. Es handelt sich hierbei um eine modellhafte Veranschaulichung und keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Tatsächliche Wertentwicklungen und steuerliche Auswirkungen hängen von zukünftigen Marktentwicklungen sowie der individuellen Steuersituation ab.
Kosten und Produktgebühren als Renditefresser
Die staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots entfaltet ihre maximale Wirkung nur dann, wenn die Produktgebühren die Rendite nicht schleichend aufzehren. Während das geplante Standardprodukt einen gesetzlichen Kostendeckel von 1 Prozent Effektivkosten pro Jahr vorsieht[7], bedeutet dieser Wert über eine jahrzehntelange Ansparphase hinweg immer noch einen erheblichen Verlust an Zinseszins. Für Selbstentscheider, die ihre Altersvorsorge kosteneffizient gestalten möchten, sind solche Gebühren ein unnötiger Renditefresser. Zum Vergleich: Ein ungeförderter ETF-Sparplan bei einem günstigen Broker kostet oft weniger als 0,2 Prozent pro Jahr an Fondskosten (TER), während keine Depotgebühren anfallen. Wer beim Altersvorsorgedepot auf teure Altverträge oder klassische Vertriebsprodukte setzt, verschenkt einen großen Teil des staatlichen Bonus.
| Vorsorgemodell | Erwartete Effektivkosten p.a. | Einfluss auf das Endkapital |
|---|---|---|
| Klassischer Riester-Altvertrag | 1,0 % bis 1,5 % | Hohe Kosten mindern Zinseszins spürbar |
| Standard-Altersvorsorgedepot | Maximal 1,0 % (gesetzlicher Deckel) | Moderate Renditeminderung |
| Neobroker-Altersvorsorgedepot | 0,2 % bis 0,4 % | Maximale Zinseszins-Wirkung |
Um diese Kostenfalle zu vermeiden, sollten Sie Angebote genau analysieren. Ein Wechsel von teuren Riester-Tarifen zu einem modernen, geförderten Depot kann sich dank des gesetzlichen Wechselkosten-Deckels von maximal 150 Euro schnell auszahlen[7]. Für die gezielte Broker-Wahl steht Ihnen unser Kriteriengestützter Anbietervergleich zur Verfügung. Dieses Tool hilft Ihnen dabei, Anbieter mit minimalen Depot- und Transaktionsgebühren zu identifizieren, damit Ihre Förderung direkt in den Vermögensaufbau fließt. Möchten Sie die genauen Auswirkungen verschiedener Kostenszenarien auf Ihre spätere Rente berechnen? Nutzen Sie dafür den Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserem Vorsorgewissen Informationsportal, um die langfristige Kostenwirkung transparent und neutral gegenüberzustellen.
Entscheidungshilfe: Wann welches Modell für Sie das richtige ist
Die Frage, ob das Altersvorsorgedepot oder ein klassischer ETF-Sparplan die bessere Wahl ist, lässt sich anhand Ihres Sparziels beantworten: Für die reine Altersvorsorge ist das geförderte Depot aufgrund von Steuervorteilen meist überlegen, während der freie Sparplan bei flexiblen, mittelfristigen Zielen siegt. Wer die staatliche Förderung ab 2027 optimal ausschöpfen möchte, profitiert beim Altersvorsorgedepot von direkten Zulagen und einer steuerfreien Ansparphase[2].
Das neue Altersvorsorgedepot ist die erste Wahl für den konsequenten Vermögensaufbau zum Renteneintritt. Da Kursgewinne und Dividenden während der Ansparphase steuerfrei wiederangelegt werden, profitiert Ihr Kapital maximal vom Zinseszins-Effekt. Der ungeförderte ETF-Sparplan bleibt dagegen das ideale Werkzeug, wenn Sie finanzielle Flexibilität benötigen: Sollten Sie vorzeitig Geld für eine Immobilie oder ungeplante Ausgaben benötigen, können Sie jederzeit und ohne steuerliche Strafabzüge auf Ihr Depot zugreifen.
- Altersvorsorgedepot: Bestmögliche Netto-Rendite nach Steuern für das Rentenziel durch Zulagen und vollständige Steuerstundung in der Sparphase.
- ETF-Sparplan: Uneingeschränkte Liquidität und jederzeitige Verfügbarkeit des Kapitals vor dem Ruhestand bei regulärer Abgeltungsteuer.
- Kombination: Eine Aufteilung der Sparraten sichert Ihnen die staatlichen Förderungen und hält gleichzeitig Kapital für Lebensereignisse flexibel.
Eine Kombination beider Modelle erweist sich für viele Selbstentscheider als die wirtschaftlich klügste Strategie. Sie können monatlich genau den Betrag in das Altersvorsorgedepot einzahlen, der für den Erhalt der maximalen staatlichen Zulagen erforderlich ist. Überschüssige Sparraten fließen parallel in einen freien ETF-Sparplan. So nutzen Sie die staatliche Förderung voll aus und bewahren sich gleichzeitig die notwendige finanzielle Freiheit für mittelfristige Lebensziele.
Um die exakten Auswirkungen auf Ihre persönliche Finanzplanung zu berechnen, steht Ihnen unser kostenloser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Dieser vergleicht die staatlich geförderte Variante direkt mit einem ungeförderten Depot. Ergänzende Details und neutrale Vergleiche bietet unser Vorsorgewissen Informationsportal, auf dem der Vorsorgeratgeber Sie als neutraler Lotse bei Ihrer Vorsorgeentscheidung unterstützt.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist der Hauptunterschied zwischen dem Altersvorsorgedepot und einem ETF-Sparplan?
- Der Hauptunterschied liegt in der Förderung und Flexibilität. Das Altersvorsorgedepot wird staatlich durch Zulagen von bis zu 540 Euro jährlich und Steuervorteile gefördert, ist aber bis zur Rente gebunden. Der freie ETF-Sparplan bietet keine Förderung, lässt Ihnen jedoch jederzeit vollen Zugriff auf Ihr Kapital.
- Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
- Sie erhalten ab 2027 eine staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind. Die Förderung ist an Ihre Eigenbeiträge gekoppelt, wobei bis zu 1.800 Euro Eigenleistung gefördert werden.
- Fällt beim Altersvorsorgedepot während der Sparphase eine Steuer an?
- Nein. Im Gegensatz zum freien ETF-Sparplan fällt beim Altersvorsorgedepot in der Sparphase keine Abgeltungssteuer und auch keine jährliche Vorabpauschale an. Alle Gewinne und Dividenden können dadurch steuerfrei reinvestiert werden und profitieren vom Zinseszinseffekt.
- Wie wird das Altersvorsorgedepot in der Auszahlungsphase besteuert?
- Das Altersvorsorgedepot unterliegt der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Sie die Auszahlungen im Alter mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern müssen. Da dieser im Ruhestand oft niedriger ist als im Erwerbsleben, ergibt sich daraus meist ein steuerlicher Vorteil.
- Kann ich Geld aus dem Altersvorsorgedepot vorzeitig entnehmen?
- Eine vorzeitige Entnahme ist grundsätzlich möglich, führt jedoch zum Verlust der staatlichen Förderung. Sie müssen in diesem Fall die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Für flexible Sparziele ist daher ein ungeförderter ETF-Sparplan besser geeignet.
- Welche Kosten fallen beim Altersvorsorgedepot im Vergleich zum ETF-Sparplan an?
- Beim freien ETF-Sparplan zahlen Sie nur die Depotgebühren und die laufenden Fondskosten von oft unter 0,2 Prozent pro Jahr. Das neue Altersvorsorgedepot kann über Neobroker zu ähnlich günstigen Konditionen geführt werden, während klassische Rentenversicherungen oft deutlich teurer sind.
Quellen
AVD oder ETF-Sparplan – was rechnet sich mehr?
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