Welche Unterlagen brauche ich für die AVD-Eröffnung?

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Die AVD-Eröffnung im Überblick: Warum Vorbereitung Zeit und Geld spart
Die bundesweite Einführung des neuen Altersvorsorgedepots zum 1. Januar 2027 wird voraussichtlich eine enorme Nachfrage auslösen, da Millionen von Sparern in Deutschland die staatlich geförderte ETF-Kapitalanlage für sich nutzen möchten[1]. Angesichts dieses Ansturms ist mit temporären Überlastungen der technischen Systeme bei den Neobrokern und Banken sowie mit Verzögerungen bei den Verifizierungsdienstleistern zu rechnen. Wenn Sie sich als Selbstentscheider frühzeitig vorbereiten und die notwendigen Dokumente bereitlegen, umgehen Sie diese Engpässe und stellen eine zügige Identitätsprüfung sicher.
Ein pünktlicher Start sichert Ihnen wertvolle finanzielle Vorteile, da Sie von Beginn an am Kapitalmarkt partizipieren und Förderlücken vermeiden. Jede Verzögerung bei der Freischaltung bedeutet verpasste Zinseszinseffekte und einen späteren Abruf der staatlichen Zulagen. Zur optimalen Vorbereitung und Orientierung steht Ihnen das Vorsorgewissen Informationsportal als neutrale und quellenbasierte Plattform zur Seite. Mit den dort bereitgestellten Leitfäden planen Sie Ihren Eröffnungsprozess präzise und vermeiden unnötige Hürden.
| Unterlage | Verwendungszweck bei der Eröffnung |
|---|---|
| Gültiger Personalausweis oder Reisepass | Wird zwingend für die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung via Video-Ident oder Post-Ident benötigt. |
| Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) | Ist die wichtigste Angabe für den automatisierten und fehlerfreien Abruf der staatlichen Zulagen. |
| Deutsche Bankverbindung (IBAN) | Wird für den Einzug der Sparraten, die Einrichtung von Sparplänen und spätere Auszahlungen hinterlegt. |
| Sozialversicherungsnummer | Dient je nach Ihrem individuellen Erwerbsstatus zum Nachweis der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. |
| Angaben zu Kindern (Geburtsdatum) | Erforderlich für den korrekten Zulagenabruf, falls Sie Anspruch auf die staatliche Kinderzulage haben. |
Besonders die steuerliche Identifikationsnummer wird bei der Depoteröffnung im Alltag oft vergessen, obwohl sie für die staatliche Förderung unverzichtbar ist. Ohne die korrekte Steuer-ID kann der Anbieter Ihre Daten nicht an die zentrale Stelle übermitteln, wodurch sich die Gutschrift der Zulagen erheblich verzögert. Legen Sie sich diese Dokumente am besten schon vor dem offiziellen Starttermin bereit, um eine reibungslose Eröffnung Ihres Altersvorsorgedepots zu gewährleisten.
Das Pflichtdokument zur Identifikation: Personalausweis oder Reisepass
Wer in Deutschland ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen möchte, kommt an einer gesetzlich vorgeschriebenen Identitätsprüfung nach dem Geldwäschegesetz nicht vorbei. Sie müssen dafür ein gültiges amtliches Ausweisdokument bereitstellen. Am einfachsten gelingt dies mit einem deutschen Personalausweis, da dieser bereits Ihre aktuelle Wohnanschrift enthält. Nutzen Sie stattdessen einen Reisepass, fehlt darauf die Adressangabe. In diesem Fall verlangen Anbieter zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung, die meist nicht älter als drei Monate sein darf, um Ihren Wohnsitz zweifelsfrei nachzuweisen.
| Unterlage | Zweck | Wichtige Anforderung |
|---|---|---|
| Personalausweis | Nachweis von Identität und Wohnadresse | Muss gültig und unbeschädigt sein (Vorder- und Rückseite) |
| Reisepass | Ausschließlich Identitätsnachweis | Benötigt ergänzende Meldebescheinigung zur Adressverifizierung |
| Meldebescheinigung | Offizieller Nachweis des aktuellen Wohnsitzes | Erforderlich bei Reisepass, meist maximal drei Monate alt |
Für die Durchführung der Verifizierung stehen Ihnen heute moderne, zeitsparende Wege zur Verfügung. Beim weit verbreiteten VideoIdent-Verfahren führen Sie ein kurzes Videotelefonat über Ihr Smartphone oder Ihre Webcam, bei dem Sie Ihr Ausweisdokument in die Kamera halten und Sicherheitsmerkmale wie Hologramme vorzeigen[2]. Wer den klassischen Weg bevorzugt, kann das PostIdent-Verfahren nutzen. Hierbei legitimieren Sie sich entweder direkt in einer Filiale der Deutschen Post oder nutzen digital die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises über die entsprechende App[3].
Bereiten Sie diese Dokumente am besten vor der Depoteröffnung vor, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie weitere praktische Anleitungen, wie Sie den gesamten Eröffnungsprozess fehlerfrei durchlaufen. Beachten Sie bitte, dass sämtliche Informationen in diesem Ratgeber rein informativ sind und keine Anlageberatung oder rechtliche Beratung darstellen.
Die Checkliste auf einen Blick: Welche Unterlage erfüllt welchen Zweck?
Wer die Eröffnung eines Altersvorsorgedepots selbst in die Hand nimmt, profitiert von schlanken digitalen Prozessen. Für die Eröffnung benötigen Sie im Wesentlichen ein gültiges Ausweisdokument zur Identifikation, Ihre Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), eine Bankverbindung (IBAN) sowie gegebenenfalls Ihre Sozialversicherungsnummer und Angaben zu Kindern[4]. Damit die Einrichtung Ihres geförderten Depots ohne Unterbrechung gelingt, sollten Sie diese Daten vorab griffbereit halten, da insbesondere die Steuer-ID für den staatlichen Zulagenabruf zwingend erforderlich ist. Eine unvollständige Datenübermittlung kann dazu führen, dass staatliche Zuschüsse nicht fließen oder mühsam nachträglich beantragt werden müssen. Nutzen Sie daher unsere strukturierte Übersicht als praktischen Wegweiser, um alle geforderten Unterlagen systematisch vorzubereiten.
| Unterlage oder Angabe | Verwendungszweck im Eröffnungsprozess | Besonderer Hinweis für Sparer |
|---|---|---|
| Gültiger Personalausweis oder Reisepass | Gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung via VideoIdent oder PostIdent | Achten Sie auf die verbleibende Gültigkeit des Dokuments. |
| Steuer-Identifikationsnummer | Zwingend erforderlich für den automatisierten Zulagenabruf und die steuerliche Zuordnung | Wird im Eröffnungsprozess am häufigsten vergessen und verzögert die staatliche Förderung. |
| Bankverbindung | Einrichtung von Sparplänen und Abwicklung künftiger Ein- oder Auszahlungen | Es muss sich in der Regel um ein auf Ihren Namen lautendes SEPA-Konto handeln. |
| Sozialversicherungsnummer | Nachweis des Förderstatus bei Pflichtversicherten und Datenabgleich mit der Rentenversicherung | Zu finden auf dem Sozialversicherungsausweis oder Ihrer jährlichen Renteninformation. |
| Angaben zu Kindern | Beantragung und Zuordnung der staatlichen Kinderzulage | Wichtig für Familien, um die maximale Förderung im Altersvorsorgedepot auszuschöpfen. |
| Angaben zum Einkommen | Ermittlung des optimalen Eigenbeitrags sowie Nachweis für Selbstständige | Selbstständige halten zusätzlich Einkommensnachweise oder den letzten Steuerbescheid bereit. |
Sobald Sie alle notwendigen Unterlagen beisammenhaben, steht dem Vergleich der verfügbaren Depot-Anbieter nichts mehr im Weg. Da sich die Kostenstrukturen und das ETF-Portfolio-Angebot der Neobroker stark unterscheiden können, lohnt sich ein systematischer Blick auf den Markt. Unser digitaler Kriteriengestützter Anbietervergleich unterstützt Sie dabei, genau den Anbieter zu finden, der zu Ihrer persönlichen Anlagestrategie passt. Für weiterführende Details und tiefgehende Analysen der gesetzlichen Regelungen bietet unser Vorsorgewissen Informationsportal eine verlässliche Anlaufstelle. Zudem können Sie mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot vorab berechnen, wie sich die staatlichen Zulagen auf Ihr künftiges Altersvorsorgevermögen auswirken, bevor Sie den Eröffnungsprozess starten.
Die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer: Der Schlüssel zur staatlichen Zulage
Bei der systematischen Vorbereitung für die Eröffnung eines Altersvorsorgedepots wird eine Angabe besonders häufig vergessen, obwohl sie für den Erfolg der gesamten staatlichen Förderung unerlässlich ist: Ihre persönliche, 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Dieses Ordnungsmerkmal dient im staatlich koordinierten Zulagenverfahren als unverwechselbares Bindeglied zwischen Ihrem privaten Depot und den staatlichen Stellen. Ohne die Angabe der Steuer-ID kann die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) Ihre eingezahlten Altersvorsorgebeiträge sowie Ihre persönlichen Zulagenansprüche nicht fehlerfrei einordnen. Das führt im Ergebnis dazu, dass eine automatisierte Gutschrift der jährlichen Grundzulage oder einer eventuellen Kinderzulage auf Ihrem Depotkonto technisch unmöglich wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber die Bereitstellung dieser Nummer für den reibungslosen Zulagenabruf zwingend vorschreibt.
| Dokument / Schritt | Zweck und Bedeutung | Fundort für Selbstentscheider |
|---|---|---|
| Steuer-Identifikationsnummer | Zwingend für den automatisierten Abruf der staatlichen Zulagen über die ZfA. | Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung oder Informationsschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern. |
| Zulagenberechtigung prüfen | Ermittlung der exakten Förderhöhe auf Basis des individuellen Vorjahreseinkommens. | Nutzen Sie hierfür den digitalen Förderrechner Altersvorsorgedepot. |
Die anbietenden Institute wie Banken oder Neobroker unterliegen strengen gesetzlichen Mitteilungspflichten und müssen die Daten elektronisch übermitteln. Sie sind verpflichtet, die vertraglichen Einzahlungen jedes Kalenderjahres direkt an die ZfA zu melden, damit die zustehenden Zuschüsse wie beispielsweise die maximale Grundzulage von bis zu 540 Euro korrekt berechnet und verbucht werden können. Für diese behördliche Kommunikation ist Ihre Steuer-ID das gesetzlich verankerte Schlüsselmerkmal. Sollten Sie die 11-stellige Nummer im Alltag gerade nicht zur Hand haben, lässt sie sich unkompliziert ermitteln: Sie ist auf jedem Einkommensteuerbescheid im oberen linken Bereich sowie auf Ihrer jährlichen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers aufgeführt. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal bieten wir Ihnen weitere unabhängige Hilfestellungen und neutrale Anleitungen, die den digitalen Eröffnungsprozess für Selbstentscheider transparent begleiten[5].
Die Sozialversicherungsnummer: Nachweis der Förderberechtigung für Arbeitnehmer
Wenn Sie als Angestellter ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot einrichten möchten, bildet Ihre Sozialversicherungsnummer das entscheidende Bindeglied zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der zukünftige Depotanbieter benötigt diese persönliche Kennnummer, um Ihre unmittelbare Förderberechtigung elektronisch über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) vollautomatisch abzugleichen. Ohne diese Angabe kann die Prüfung Ihres Status nicht vorgenommen werden, was die Gutschrift staatlicher Zulagen blockiert. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal stellen wir Ihnen umfassende Leitfäden zur Verfügung, die diesen genauen Ablauf der Depoteröffnung Schritt für Schritt veranschaulichen.
Der Unterschied zwischen Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer
In der Praxis verwechseln viele Sparer die persönliche Steuer-Identifikationsnummer mit der klassischen Sozialversicherungsnummer, die oft auch als Rentenversicherungsnummer bezeichnet wird. Beide Kennzeichen erfüllen jedoch gänzlich unterschiedliche Aufgaben. Während die Steuer-ID primär für die steuerliche Erfassung, den Zulagenabruf und die Meldung der Beitragsdaten an das zuständige Finanzamt erforderlich ist, dient die Sozialversicherungsnummer dem Nachweis Ihrer aktiven Rentenversicherungspflicht[6]. Sie belegt somit schwarz auf weiß, dass Sie als Arbeitnehmer einen unmittelbaren Anspruch auf die staatliche Förderung besitzen.
| Identifikator | Zuständige Stelle | Hauptfunktion beim Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) | Bundeszentralamt für Steuern | Ermöglicht den Zulagenabruf sowie die steuerliche Berücksichtigung beim Finanzamt. |
| Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer) | Deutsche Rentenversicherung | Dient dem Abgleich der Beitragsdaten zur Prüfung der unmittelbaren Förderberechtigung. |
Für alle pflichtversicherten Angestellten ist dieser automatisierte Abgleich der Beitragsdaten die absolute Grundvoraussetzung für den Erhalt der staatlichen Unterstützung. Der Anbieter leitet Ihre Daten gesammelt an die zuständige Zulagenstelle weiter, welche wiederum im Hintergrund abgleicht, ob im entsprechenden Beitragsjahr tatsächlich Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt wurden. Sollten Sie sich unsicher bezüglich Ihrer exakten Förderhöhe oder des optimalen Eigenbeitrags sein, hilft Ihnen unser digitaler Förderrechner Altersvorsorgedepot dabei, Ihre individuelle staatliche Förderung mit wenigen Klicks exakt zu kalkulieren.
Angaben zu Kindern: So sichern Sie sich die lukrativen Kinderzulagen
Für Familien gehört die staatliche Förderung zu den attraktivsten Aspekten bei der privaten Vorsorge. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot sichern sich Eltern zusätzlich zur Grundzulage eine erhebliche finanzielle Unterstützung für den Nachwuchs: Pro Kind fließen jährlich bis zu 300 Euro staatliche Kinderzulage direkt in Ihr Depot, sofern Sie den erforderlichen Eigenbeitrag leisten. Um diese lukrativen Bonuszahlungen direkt ab dem ersten Tag der Depoteröffnung fehlerfrei abzurufen, müssen Sie dem ausgewählten Anbieter die entsprechenden Stammdaten Ihrer Kinder übermitteln. Mit einer strukturierten Vorbereitung der Unterlagen verhindern Sie spätere bürokratische Verzögerungen oder gar den unbeabsichtigten Verlust von staatlichen Fördergeldern beim automatischen jährlichen Zulagenverfahren.
| Erforderliche Angabe | Verwendungszweck | Wichtig für den Zulagenabruf |
|---|---|---|
| Steuer-Identifikationsnummer des Kindes | Eindeutige Zuordnung des Kindes beim Bundeszentralamt für Steuern | Zwingend erforderlich für das automatisierte Antragsverfahren |
| Geburtsdatum des Kindes | Prüfung der Altersgrenzen und der generellen Förderberechtigung | Bestimmt die Laufzeit des Anspruchs auf Kinderzulage |
| Kindergeldnummer | Zusätzlicher Nachweis für den bestehenden Kindergeldanspruch | Sichert die fehlerfreie Kommunikation mit der zuständigen Familienkasse |
Der Zulagenabruf erfolgt vollkommen automatisiert durch einen direkten Datenaustausch zwischen Ihrem Depotanbieter, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen und der zuständigen Familienkasse[5]. Eine der am häufigsten vergessenen Unterlagen bei der Depoteröffnung ist die Steuer-ID des Kindes, deren Fehlen den gesamten Prozess blockieren kann. Achten Sie bei verheirateten Eltern zudem auf die gesetzliche Aufteilung der Zulagen: Standardmäßig ist die Zulage der Mutter zugeordnet, kann jedoch auf gemeinsamen Antrag der Eltern auf den Depotvertrag des Vaters übertragen werden. Sie können unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen, um die exakten mathematischen Auswirkungen der Zulagenverteilung auf Ihre persönliche Sparquote und Ihr voraussichtliches Endkapital im Detail zu berechnen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Modellrechnungen rein illustrativ sind und keine Anlageberatung im Sinne des Gesetzes darstellen.
Besonderheiten für Selbstständige: Nachweise für Einkommen und Mindesteigenbeitrag
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027 werden Selbstständige und Freiberufler in Deutschland erstmals direkt für das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot berechtigt[7]. Da bei dieser Personengruppe keine automatische elektronische Übermittlung von Gehaltsdaten durch einen Arbeitgeber erfolgt, müssen Sie als Selbstständiger die entsprechenden Nachweise selbst erbringen. Diese Dokumente sind entscheidend, um Ihre Förderberechtigung zu belegen und die optimale Höhe Ihrer eigenen Einzahlungen festzulegen. Für eine detaillierte Vorabberechnung Ihrer Zulagen können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen.
Einkommensteuerbescheid und Ermittlung des Mindesteigenbeitrags
Die zentrale Berechnungsgrundlage für Ihren Beitrag ist das Einkommen des jeweiligen Vorjahres. Als offizieller Nachweis dient hierbei der letzte vorliegende Einkommensteuerbescheid des Finanzamts. Dieser Bescheid dokumentiert Ihre Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb rechtsverbindlich. Auf dieser Basis wird der Mindesteigenbeitrag ermittelt, den Sie einzahlen müssen, um die staatliche Förderung auf Einzahlungen von bis zu 1.800 Euro vollständig zu erhalten[8]. Fehlt dieser Nachweis bei der Depoteröffnung oder Beitragsprüfung, kann dies zu Verzögerungen oder im schlimmsten Fall zum Verlust von staatlichen Zuschüssen führen.
| Nachweis / Kriterium | Angestellte | Selbstständige / Freiberufler |
|---|---|---|
| Datenübermittlung | Automatisch elektronisch über den Arbeitgeber | Manuelle Einreichung durch den Depot-Inhaber |
| Primärer Einkommensnachweis | Dezember-Gehaltsabrechnung oder Jahresentgeltmeldung | Letzter rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid |
| Berechnungsbasis | Laufendes Bruttogehalt des Vorjahres | Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb |
Umgang mit schwankenden Umsätzen
Eine besondere Herausforderung für Selbstständige stellt ein schwankendes Einkommen dar. Da der finale Einkommensteuerbescheid oft erst mit deutlicher Verzögerung erstellt wird, gilt für die Beitragsberechnung stets der aktuellste vorliegende Steuerbescheid. Sollte sich Ihr Einkommen im laufenden Jahr drastisch verändern, empfiehlt es sich, die monatlichen Einzahlungen oder den jährlichen Einmalbetrag flexibel anzupassen. So stellen Sie sicher, dass Sie weder zu viel Liquidität binden noch die staatliche Förderung durch einen zu geringen Eigenbeitrag unterschreiten. Weitere fundierte Details zu den regulatorischen Rahmenbedingungen finden Sie auf dem Vorsorgewissen Informationsportal.
Altvertrag übertragen: Diese Dokumente brauchen Riester-Wechsler
Wenn Sie ein bestehendes Riester-Guthaben steuerfrei und ohne Verlust der bisherigen staatlichen Zulagen in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen möchten, ist dies ab dem Jahr 2027 grundsätzlich möglich[5]. Für Selbstentscheider, die diesen Wechsel eigenständig vollziehen möchten, ist eine strukturierte Vorbereitung der entscheidende Hebel für einen reibungslosen Ablauf. Der neue Anbieter benötigt für die Abwicklung des Übertrags präzise Informationen zu Ihrem Altvertrag. Sobald Sie das neue Depot eröffnet haben, stößt der neue Anbieter den Übertragsprozess direkt mit Ihrem bisherigen Anbieter an. Das bedeutet, dass Sie selbst in der Regel keine komplizierten Kündigungsschreiben aufsetzen müssen. Um diesen Prozess zu beschleunigen, sollten Sie die relevanten Unterlagen Ihres alten Vertrags bereits griffbereit halten.
Vor der Initiierung des Wechsels empfiehlt sich eine genaue Kalkulation. Über das Vorsorgewissen Informationsportal können Sie sich grundlegend informieren, während unser Förderrechner Altersvorsorgedepot Ihnen dabei hilft, die langfristige Wirkung eines Wechsels mathematisch nachzuvollziehen. Für die eigentliche technische Abwicklung des Übertrags müssen Sie primär Daten aus Ihrem letzten jährlichen Riester-Kontoauszug beziehungsweise der ursprünglichen Vertragsbestätigung bereithalten. Zu den Kerninformationen gehören die genaue Riester-Vertragsnummer sowie die vollständige Anschrift und Anbieterkennung des bisherigen Instituts.
| Erforderliche Angabe oder Unterlage | Wofür sie benötigt wird | Wo Sie diese Information finden |
|---|---|---|
| Riester-Vertragsnummer | Eindeutige Zuordnung des Altguthabens beim bisherigen Anbieter für den steuerfreien Übertrag | Jährliche Standmitteilung oder ursprüngliche Vertragsbestätigung |
| Anschrift des bisherigen Anbieters | Adressierung des offiziellen Übertragungsantrags durch den neuen Depotanbieter | Vertragsunterlagen oder Impressum des Altanbieters |
| Steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) | Zwingend erforderlich für die Zuordnung des Depots und den nahtlosen Zulagenabruf | Einkommensteuerbescheid oder Mitteilung des Bundeszentralamts für Steuern |
| Sozialversicherungsnummer | Nachweis des Förderstatus und Überprüfung der Zulagenberechtigung bei der Zulagenstelle | Sozialversicherungsausweis oder Gehaltsabrechnung |
Nachdem Sie die Depoteröffnung vollzogen und das Übertragsformular ausgefüllt haben, läuft die Kommunikation direkt zwischen den beiden Anbietern ab. Gesetzliche Fristen stellen sicher, dass der Prozess nicht unnötig verzögert wird. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Altanbieter den Übertrag innerhalb einer bestimmten Frist abwickeln muss. Zudem schützt eine gesetzliche Gebührendeckelung Wechselwillige vor unverhältnismäßig hohen Wechselkosten beim bisherigen Anbieter, was die finanzielle Attraktivität des Umstiegs zusätzlich absichert. Beachten Sie bei allen Vergleichen stets, dass diese Berechnungen und Daten illustrativ sind und keine individuelle Anlageberatung im Sinne des Paragraphen 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG darstellen.
Häufig gestellte Fragen
- Welche Dokumente sind für die reine Eröffnung des Altersvorsorgedepots nötig?
- Für die reine Depoteröffnung benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zur Identitätsprüfung sowie ein deutsches Girokonto (IBAN) für die Beitragszahlung. Bei Neobrokern oder Banken wird die Identität meist schnell und digital per VideoIdent oder eID-Funktion nachgewiesen. Ein PostIdent in einer Postfiliale ist ebenfalls möglich.
- Warum ist die Steuer-ID für das Altersvorsorgedepot so wichtig?
- Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine lebenslang gültige, 11-stellige Nummer. Sie ist für das Altersvorsorgedepot gesetzlich zwingend erforderlich, damit Ihr Anbieter Ihre Beitragsdaten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermitteln kann. Ohne die Steuer-ID können die staatlichen Zulagen und der steuerliche Sonderausgabenabzug nicht verarbeitet werden.
- Wo finde ich meine Steuer-Identifikationsnummer?
- Ihre Steuer-ID steht auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid, auf Ihrer jährlichen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder auf dem Informationsschreiben, das Sie vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erhalten haben. Sollten Sie sie nicht finden, können Sie die Steuer-ID beim BZSt online neu anfordern.
- Welche zusätzlichen Angaben werden für die Kinderzulage benötigt?
- Wenn Sie Anspruch auf die staatliche Kinderzulage für Ihr Altersvorsorgedepot haben, müssen Sie die Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum jedes Kindes angeben. Diese Daten gleicht die Zulagenstelle mit der Familienkasse ab, um sicherzustellen, dass für das jeweilige Kind noch Kindergeld bezogen wird.
- Welche Unterlagen benötigen Selbstständige für das Altersvorsorgedepot?
- Selbstständige und Freiberufler, die ab 2027 förderberechtigt sind, benötigen neben Ausweis und Steuer-ID meist ihren letzten Einkommensteuerbescheid. Dieser dient als Nachweis für das Vorjahreseinkommen, um den erforderlichen Mindesteigenbeitrag für die volle staatliche Förderung korrekt zu berechnen.
- Was brauche ich, wenn ich einen alten Riester-Vertrag übertragen möchte?
- Für den Wechsel eines bestehenden Riester-Vertrags in das neue Altersvorsorgedepot benötigen Sie die Vertragsnummer des alten Kontos sowie den Namen und die Anschrift des bisherigen Anbieters. Diese Angaben tragen Sie in den Übertragungsantrag ein, den Sie bei Ihrem neuen Depotanbieter einreichen.
Quellen
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