Welche geförderte Altersvorsorge ist die beste für mich?

AVD oder eine Alternative – was passt zu dir?
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Der staatliche Förderdschungel: Warum eine Pauschallösung nicht existiert
Welche geförderte Altersvorsorge die beste für Sie ist, hängt ganz von Ihrer individuellen Lebenssituation ab. Während Angestellte mit einem Arbeitgeberzuschuss meist zuerst die betriebliche Altersvorsorge prüfen sollten, profitieren Familien sowie Gutverdiener ab 2027 besonders stark vom neuen Altersvorsorgedepot. Für Selbständige mit hoher steuerlicher Belastung stellt wiederum die Rürup-Rente eine wichtige Option dar. Oft erweist sich auch eine gezielte Kombination verschiedener Durchführungswege als die mathematisch sinnvollste Strategie.
Das Drei-Schichten-Modell als Fundament
Die deutsche Alterssicherung basiert traditionell auf einem gesetzlich geregelten Drei-Schichten-Modell, das die verschiedenen steuerlichen Förderwege strukturiert. In der ersten Schicht (Basisversorgung) befindet sich neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die Rürup-Rente (Basisrente). Die zweite Schicht umfasst die staatlich geförderte Zusatzvorsorge. Hierzu gehören die betriebliche Altersvorsorge (bAV), die klassische Riester-Rente sowie ab dem 1. Januar 2027 das neue, deutlich flexiblere Altersvorsorgedepot[1]. Die dritte Schicht besteht aus privaten, steuerlich ungeförderten Sparformen wie gewöhnlichen Wertpapierdepots oder privaten Rentenversicherungen. Durch diese Systematik wird deutlich, dass staatliche Zuschüsse und Steuervorteile immer an spezifische gesetzliche Vorgaben geknüpft sind.
- Schicht 1 (Basisversorgung): Gesetzliche Rente und Rürup-Rente für Selbständige und Gutverdiener.
- Schicht 2 (Zusatzvorsorge): Betriebliche Altersvorsorge (bAV), Riester-Rente und das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot.
- Schicht 3 (Private Vorsorge): Ungeförderte private Rentenversicherungen sowie reguläre ETF-Sparpläne.
Weil die steuerliche Wirkung und die Förderberechtigung stark von Faktoren wie Ihrem Erwerbsstatus, Ihrem Einkommen und Ihrer familiären Situation abhängen, gibt es keine pauschale Standardlösung. Was für einen gutverdienenden Single optimal ist, kann für eine Familie mit mehreren Kindern unrentabel sein. Genau hier setzt unser Vorsorgewissen Informationsportal an: Es ordnet die komplexen gesetzlichen Bestimmungen neutral und faktenbasiert für Sie ein. Um Ihre individuelle Förderung präzise zu ermitteln, können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen, welcher Berechnungen konsequent BMF-konform durchführt.
Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027: Die renditestarke ETF-Revolution
Mit dem Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge startet am 1. Januar 2027 das neue Altersvorsorgedepot als moderner, staatlich geförderter Nachfolger der klassischen Riester-Rente. Wer die beste geförderte Altersvorsorge sucht, findet in diesem chancenreichen Wertpapiersparen künftig eine renditestarke Alternative, die gezielt auf kostengünstiges ETF-Sparen setzt. Unser neutrales Portal Vorsorgedepot-Lotse zeigt Ihnen, wie Sie die neue staatliche Förderung optimal ausschöpfen und Ihre private Altersvorsorge auf ein solides Fundament stellen.
Wegfall der Beitragsgarantie und neue Förderlogik
Die entscheidende Neuerung gegenüber Riester-Verträgen ist der Verzicht auf eine starre 100-Prozent-Beitragsgarantie. Diese Garantie hatte Anbieter bisher dazu gezwungen, Kundengelder in niedrig verzinsten Rentenpapieren anzulegen, was die langfristige Rendite drastisch reduzierte. Künftig können Sparer die staatlichen Zulagen direkt in chancenreiche ETFs investieren. Die neue Förderstruktur sieht eine jährliche Grundzulage von bis zu 540 Euro vor, wenn ein Eigenbeitrag von 1.800 Euro eingezahlt wird. Dies entspricht einem staatlichen Zuschuss von bis zu 30 Prozent des Eigenkapitals, ergänzt durch potenzielle Kinderzulagen und Steuervorteile[2]. Bitte beachten Sie: Alle Berechnungen und mathematischen Projektionen sind rein illustrativ und stellen keine Anlageberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
| Merkmal | Klassische Riester-Rente | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Beitragsgarantie | Starr vorgeschriebene 100-Prozent-Garantie bremst die Rendite | Keine starre Garantie ermöglicht chancenreiches Wertpapiersparen |
| Kapitalanlage | Überwiegend defensiv in Deckungsstock oder teure Mischfonds | Freie ETF- und Fonds-Investments mit staatlicher Zulage |
| Kosten und Depotführung | Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten bei Versicherern | Kostengünstige Depotführung bei modernen Neobrokern |
| Maximale Grundzulage | Bis zu 175 Euro pro Jahr | Bis zu 540 Euro pro Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag |
Durch die geplante Depotführung bei modernen und kostengünstigen Neobrokern verbleibt ein weitaus größerer Anteil der Rendite im Sparvertrag, statt in teuren Vertriebs- und Verwaltungsgebühren verloren zu gehen. Um herauszufinden, ob ein Wechsel von einer bestehenden Riester-Rente in das neue Depot für Ihre persönliche Situation finanziell vorteilhaft ist, können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot nutzen oder sich über unser Vorsorgewissen Informationsportal neutral informieren. Unser Portal fungiert als Ihr Lotse durch die geplante Reform der privaten Altersvorsorge und unterstützt Sie dabei, fundierte finanzielle Entscheidungen für Ihre Rente zu treffen.
Die Riester-Rente im Wandel: Altvertrag behalten oder in das Depot wechseln?
Mit dem Start der privaten Altersvorsorgereform zum 1. Januar 2027 stehen bundesweit rund zehn Millionen Inhaber eines aktiven Riester-Vertrags vor einer richtungsweisenden Entscheidung[2]. Ob Sie Ihren Altvertrag behalten oder in ein neues Altersvorsorgedepot wechseln sollten, hängt primär von Ihrer verbleibenden Laufzeit und Ihrer Risikobereitschaft ab: Für Verträge kurz vor der Auszahlung lohnt sich meist das Sichern der alten Garantien, während jüngere Sparer durch einen Wechsel von erheblichen Renditevorteilen einer ETF-Anlage profitieren. Ein unüberlegter Wechsel sollte dennoch vermieden werden, da bereits angesammelte Zulagen und steuerliche Effekte genau analysiert werden müssen.
Bestandsschutz und finanzielle Rahmenbedingungen des Wechsels
- Bestandsschutz für Altverträge: Alle vor dem 1. Januar 2027 geschlossenen Verträge genießen uneingeschränkten Bestandsschutz und können inklusive der bisherigen Zulagenförderung unverändert weitergeführt werden.
- Schließung des Neugeschäfts: Ab dem Jahr 2027 können keine neuen klassischen Riester-Verträge mehr am Markt abgeschlossen werden, da das neue Fördersystem den Standard für geförderte private Vorsorge definiert.
- Deckelung der Wechselkosten: Um Ihnen den Übergang in die neue Produktwelt zu erleichtern, sind die Wechselgebühren beim Übertrag des Kapitals gesetzlich auf maximal 150 Euro gedeckelt, was die finanzielle Hürde für einen Wechsel deutlich senkt.
Um Licht in dieses komplexe Thema zu bringen, haben wir das Vorsorgewissen Informationsportal aufgebaut. Hier finden Sie neutrale, datenbasierte Leitfäden, die Ihnen helfen, das Delta zwischen Behalten und Wechseln für Ihre persönliche Situation zu berechnen. Für eine präzise mathematische Gegenüberstellung steht Ihnen zudem unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Dieser ermittelt auf Basis Ihres bestehenden Riester-Kapitals, Ihrer Zulagenhistorie und der künftigen Wertentwicklung die exakte Differenz beider Optionen. Am Ende entscheiden Sie selbst über Ihren Weg: Für digital affine Selbstentscheider bieten wir den Service Kriteriengestützter Anbietervergleich, während wir Sicherheitsorientierte über die Unabhängige Beratungsvermittlung unkompliziert an lizenzierte Experten für ein persönliches Gespräch weiterleiten.
Bitte beachten Sie: Alle Berechnungen und Vergleiche auf diesem Portal dienen ausschließlich der Veranschaulichung und Information. Sie stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Der Königsweg für Angestellte mit Chef-Zuschuss
Für viele Angestellte in Deutschland ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein unverzichtbarer Baustein der Ruhestandsplanung. Der Grund hierfür liegt vor allem im Betriebsrentengesetz (BetrAVG): Sobald Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts im Rahmen der Entgeltumwandlung in eine bAV einzahlen, ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent hinzuzugeben, sofern er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart[3]. Dieser direkte "Chef-Zuschuss" stellt eine sofortige Rendite dar, die mit rein privaten Investitionen ohne Förderung in dieser Form kaum zu erzielen ist. Ergänzt wird dieser effektive Hebel durch eine spürbare Steuer- und Sozialabgabenersparnis in der Ansparphase, da die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden.
Vor- und Nachteile im direkten Vergleich
| Merkmal | Betriebliche Altersvorsorge (bAV) | Privates Wertpapiersparen (ETF) |
|---|---|---|
| Finanzierung | Steuer- und abgabenfrei vom Bruttogehalt | Aus dem bereits versteuerten Nettogehalt |
| Zuschüsse | Mindestens 15 % gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss | Keine Arbeitgeberanteile (außer VL-Leistungen) |
| Anlageauswahl | Vorgegeben durch den Vertrag des Arbeitgebers | Vollkommen freie Auswahl an ETFs und Fonds |
| Auszahlungsphase | Nachgelagerte Besteuerung plus Krankenkassenbeiträge | Günstigere Besteuerung (z. B. Teilfreistellung) |
Obwohl die bAV durch die staatliche Förderung und den Arbeitgeberzuschuss mathematisch hochgradig attraktiv ist, sollten Sie die mangelnde Flexibilität bedenken. Die Produktauswahl ist meist starr und beim Wechsel des Arbeitgebers kann die Mitnahme des Vertrags kompliziert sein. Demgegenüber steht das private Wertpapiersparen, das maximale Flexibilität und eine freie ETF-Auswahl bietet, jedoch komplett aus dem Nettogehalt finanziert werden muss. Für eine fundierte Entscheidung empfiehlt es sich, beide Wege zu vergleichen: Nutzen Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot, um die Effekte privater geförderter Optionen zu prüfen, oder informieren Sie sich umfassend über das Vorsorgewissen Informationsportal, um die für Ihre persönliche Situation optimale Kombination zu finden.
Die Rürup-Rente (Basisrente): Steuerlicher Hebel für Selbständige und Gutverdiener
Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente bezeichnet, ist primär für Personen mit einer hohen Steuerlast konzipiert. Da Selbständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte oft keinen Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) haben, dient die Rürup-Rente als steuerlich hochgradig geförderte Alternative. Im Jahr 2025 können Ledige bis zu 29.344 Euro und zusammenveranlagte Ehepaare bis zu 58.688 Euro an Beiträgen als Sonderausgaben geltend machen, was das zu versteuernde Einkommen direkt mindert[4]. Informationen zur Einordnung dieser Förderung im Vergleich zu anderen Optionen finden Sie im Vorsorgewissen Informationsportal.
Dieser enorme steuerliche Hebel steht jedoch im Kontrast zu einer sehr geringen Flexibilität. Rürup-Verträge sind per Gesetz unkündbar, nicht beleihbar, nicht vererbbar und können im Alter ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt werden. Ein Kapitalwahlrecht existiert nicht. Das kommende Altersvorsorgedepot verspricht hier eine deutlich höhere Flexibilität, da es eine freiere ETF-Anlage ohne klassischen Versicherungsrahmen ermöglicht, allerdings bei einer anderen steuerlichen Systematik.
| Kriterium | Rürup-Rente (Basisrente) | Altersvorsorgedepot (ab 2027) |
|---|---|---|
| Steuerliche Förderung in der Ansparphase | Hoher Sonderausgabenabzug (bis zu 29.344 Euro im Jahr 2025) | Geförderte Sparbeiträge durch Zulagen oder Steuerabzug |
| Auszahlungsphase | Ausschließlich lebenslange Rente ohne Kapitalwahlrecht | Wahlrecht zwischen Ratenplan und lebenslanger Rente |
| Vererbbarkeit | Eingeschränkt auf Ehegatten und kindergeldberechtigte Kinder | Voll vererbbar im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge |
| Flexibilität | Keine vorzeitige Kündigung oder Kapitalentnahme möglich | Vorzeitige Entnahme prinzipiell unter Bedingungen möglich |
Für Selbständige und Freiberufler ohne bAV-Zugang bleibt die Rürup-Rente ein wichtiges Basiswerkzeug, um die persönliche Steuerlast während der Erwerbsphase massiv zu senken. Wer jedoch Wert auf Liquidität und freie Vererbbarkeit legt, sollte ab 2027 das neue Altersvorsorgedepot als hochflexible Ergänzung oder Alternative genau prüfen. Eine transparente Modellierung für Ihre persönliche Situation bietet Ihnen hierbei unser Förderrechner Altersvorsorgedepot, um beide Förderwege mathematisch einander gegenüberzustellen.
Bitte beachten Sie: Die steuerlichen Angaben und Vergleiche dienen der allgemeinen Information und stellen keine Steuer- oder Finanzberatung dar. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Die private Rentenversicherung: Flexibilität und Steuervorteile im Alter
Im Gegensatz zu staatlich reglementierten Modellen wie dem Altersvorsorgedepot bietet die ungeförderte private Rentenversicherung keine direkten Zulagen oder sofortigen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten in der Ansparphase. Dafür gewährt sie Sparern ein Höchstmaß an Flexibilität bei der späteren Auszahlung. Während staatliche Vorsorgeformen strengen Auszahlungsregeln unterliegen, können Sie bei einer privaten Rentenversicherung frei wählen, ob Sie das angesparte Kapital als lebenslange Rente oder als Einmalzahlung entnehmen wollen. Wie unser Vorsorgewissen Informationsportal zeigt, steht hierbei die steuerliche Optimierung bei der Auszahlung im Vordergrund.
Das steuerliche Kernargument für die private Rentenversicherung im Vergleich zum ungeförderten Wertpapierdepot ist das sogenannte Halbeinkünfteverfahren nach der gesetzlichen 12/62-Regel. Wenn der Vertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren aufweist und die Auszahlung erst nach dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgt, wird bei einer einmaligen Kapitalauszahlung nur die Hälfte der erzielten Gewinne mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert[5]. Die übliche Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent entfällt auf diesen steuerfreien Teil komplett, was insbesondere für Gutverdiener mit hohem Steuersatz im Alter einen erheblichen Vorteil darstellen kann.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot (AVD) | Private Rentenversicherung |
|---|---|---|
| Staatliche Zulagen | Ja, direkte Zulagen ab 2027 geplant | Nein, keine Zulagen |
| Steuer in Ansparphase | Steuerfreie Wiederanlage der Erträge | Steuerfreie Wiederanlage der Erträge |
| Besteuerung bei Auszahlung | Nachgelagerte Besteuerung der Bezüge | Halbeinkünfteverfahren nach der 12/62-Regel |
| Verfügbarkeit | Strenge gesetzliche Vorgaben | Jederzeit flexibel verfügbar |
Bei der Gesamtbetrachtung müssen jedoch die Effektivkosten herkömmlicher Rentenversicherungspolicen berücksichtigt werden. Klassische Versicherungsprodukte weisen häufig deutlich höhere Verwaltungs- und Abschlussgebühren auf als moderne ETF-Depots, was die steuerlichen Vorteile im Halbeinkünfteverfahren aufzehren kann. Nutzen Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot, um die prognostizierten Endkapitale inklusive Förderwirkung und anfallenden Kostenstrukturen neutral gegenüberzustellen. Diese Beispielrechnungen dienen der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Der interaktive Entscheidungsbaum: In 4 Fragen zur passenden Altersvorsorge
Die Auswahl der optimalen staatlich geförderten Altersvorsorge gleicht oft einem Labyrinth. Um Ihnen eine quellenbasierte und verlässliche Orientierung zu bieten, haben wir einen strukturierten Pfad entwickelt. Die Bundesregierung hat mit der Reform der privaten Altersvorsorge neue Wege geöffnet, insbesondere durch das ab 2027 startende renditestarke Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie[2]. Dieser Wegweiser hilft Ihnen dabei, Ihre persönliche Ausgangslage systematisch zu analysieren und die Weichen richtig zu stellen.
Die vier Schlüsselfragen für Ihre Vorsorgestrategie
| Frage | Entscheidungskriterium | Empfohlene Option |
|---|---|---|
| 1. Wie ist Ihr Erwerbsstatus? | Angestellt, selbstständig, verbeamtet oder nicht erwerbstätig | Angestellte prüfen bAV und Altersvorsorgedepot; Selbstständige vergleichen Altersvorsorgedepot und Rürup. |
| 2. Suchen Sie maximale Rendite? | Akzeptanz von Marktschwankungen für langfristige Aktienrendite | Ja: Altersvorsorgedepot (100% Aktienquote möglich); Nein: Klassische Verträge mit Beitragsgarantie. |
| 3. Wie hoch ist Ihre Steuerlast? | Geringes bis mittleres Einkommen oder Spitzensteuersatz | Hohe Steuerlast spricht für Rürup-Basisrente oder das Altersvorsorgedepot mit Sonderausgabenabzug. |
| 4. Gibt es Förderberechtigte? | Kinderzulagen oder Berufseinsteiger-Bonus | Familien profitieren stark von Zulagen im Altersvorsorgedepot oder Riester-Bestand. |
Die erste Weichenstellung erfolgt stets über Ihren Erwerbsstatus. Während Angestellte primär die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit verpflichtendem Arbeitgeberzuschuss prüfen sollten, eröffnet die Reform ab 2027 auch für die mehreren Millionen Selbstständigen in Deutschland neue geförderte Möglichkeiten. Bei der Gewichtung von Sicherheitsgarantien versus Aktienrendite zeigt sich ein klarer Paradigmenwechsel: Das neue Altersvorsorgedepot verzichtet auf starre Garantien, um eine höhere langfristige Rendite durch ETFs zu ermöglichen. Für sicherheitsbewusste Sparer bleiben jedoch garantiebasierte Versicherungsprodukte weiterhin als Alternative bestehen.
In der Praxis ist eine Kombination verschiedener Förderwege oft der effizienteste Alltagsweg. Sie können beispielsweise die bAV für die Grundabsicherung nutzen und das Altersvorsorgedepot für die renditestarke Zusatzvorsorge einsetzen. Um die genaue Kostenwirkung und staatliche Förderung für Ihre Situation zu berechnen, steht Ihnen unser neutraler Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. Für komplexere Konstellationen ist es zudem ratsam, eine zusätzliche persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihren individuellen Vorsorgemix präzise abzustimmen. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Selbst entscheiden oder beraten lassen: Der duale Weg zur optimalen Vorsorge
Die Entscheidung für die passende staatlich geförderte Altersvorsorge muss keine Entweder-Oder-Frage sein. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) stellt in seiner verhaltensökonomischen Untersuchung fest, dass zwar ein breites Bewusstsein für Rentenlücken existiert, der Übergang vom reinen Wissen zur konkreten Handlung jedoch oft an emotionalen Barrieren oder hoher Komplexität scheitert[6]. Um diese Lücke zu schließen, setzt unser Portal Vorsorgedepot-Lotse auf einen dualen Ansatz. Wir verknüpfen digitale, selbstbestimmte Analysewerkzeuge nahtlos mit dem Angebot einer persönlichen Begleitung durch qualifizierte Experten.
Für eigeninitiativ handelnde Sparer bietet der Do-It-Yourself-Ansatz (DIY) ein Höchstmaß an Flexibilität und Kostenkontrolle. Wer seine Anlagestrategie eigenständig über kostengünstige Neobroker umsetzen möchte, greift auf das Vorsorgewissen Informationsportal zurück, um sich eine fundierte theoretische Basis zu erarbeiten. Ergänzend ermöglicht der Förderrechner Altersvorsorgedepot eine präzise mathematische Simulation individueller Spar- und Förderszenarien. Sobald die passende Strategie feststeht, erleichtert unser Kriteriengestützter Anbietervergleich die gezielte Auswahl des optimalen Depotanbieters für das Altersvorsorgedepot ab 2027.
| Kriterium | Selbstentscheider (DIY) | Persönliche Beratung |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Finanzstarke Selbstentscheider, die ihre ETF-Auswahl eigenständig verwalten. | Personen mit komplexen Lebensentwürfen oder hohem Sicherheitsbedürfnis. |
| Werkzeuge | Digitaler Förderrechner und Kriteriengestützter Anbietervergleich. | Individuelle Analyse durch lizenzierte Finanzberater. |
| Hauptvorteil | Maximale Kostenersparnis bei flexibler, digitaler Depotführung. | Ganzheitliche Vorsorgeplanung und Vermeidung steuerlicher Fehlentscheidungen. |
Bei komplexeren Fragestellungen, unregelmäßigen Einkünften wie bei Selbständigen oder dem Wunsch nach einer ganzheitlichen Absicherung stößt der reine Selbstentscheider-Weg jedoch an seine Grenzen. In solchen Szenarien erweist sich die Unabhängige Beratungsvermittlung als unverzichtbares Bindeglied. Sie führt Sie direkt zu lizenzierten Beratern, die Ihre individuelle Steuer- und Familiensituation analysieren und ein maßgeschneidertes Gesamtkonzept erstellen. Die Kombination beider Welten stellt sicher, dass Sie fundiert informiert sind und gleichzeitig vor teuren Fehlern geschützt werden.
Die gezeigten Vergleiche dienen der allgemeinen Orientierung. Sie stellen keine Finanz- oder Anlageberatung im Sinne des Kreditwesengesetzes dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
Häufig gestellte Fragen
- Wann startet das neue Altersvorsorgedepot in Deutschland?
- Das neue Altersvorsorgedepot wird am 1. Januar 2027 eingeführt. Es dient als moderner Nachfolger der Riester-Rente und ermöglicht es privaten Sparern, staatliche Fördergelder direkt in renditestarke Finanzprodukte wie ETFs und Aktienfonds fließen zu lassen.
- Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
- Die geplante Grundzulage beträgt maximal 540 Euro pro Jahr. Für die ersten 360 Euro an Eigenbeiträgen erhalten Sie einen Zuschuss von 50 Prozent (180 Euro), für darüber hinausgehende Beträge beträgt die Förderquote 25 Prozent, bis das Maximum von 540 Euro erreicht ist. Zusätzliche Kinderzulagen sind ebenfalls vorgesehen.
- Kann ich meinen alten Riester-Vertrag in das neue Depot übertragen?
- Ja, die Reform sieht vor, dass Sie das angesparte Kapital aus einem bestehenden Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot übertragen können. Allerdings sollten Sie vorab prüfen, ob dabei Wechselgebühren anfallen und inwieweit der Verzicht auf die alte Beitragsgarantie für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
- Für wen ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) am besten geeignet?
- Die betriebliche Altersvorsorge ist vor allem für Angestellte attraktiv, da Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Entgeltumwandlung mit einem Zuschuss von mindestens 15 Prozent zu unterstützen. Ohne diesen Zuschuss oder bei geringer Beteiligung des Arbeitgebers ist die bAV oft weniger rentabel als private Alternativen.
- Wann ist eine Rürup-Rente der privaten Vorsorge vorzuziehen?
- Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, eignet sich besonders für Selbständige und Freiberufler, die keinen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung oder einer bAV haben. Der große Vorteil liegt in der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge, die als Sonderausgaben die jährliche Einkommensteuerlast erheblich mindern können.
- Muss ich die Auszahlungen aus der geförderten Altersvorsorge versteuern?
- Ja, geförderte Altersvorsorgeformen wie das Altersvorsorgedepot, Riester, Rürup und die bAV unterliegen in der Auszahlungsphase der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Erträge und Auszahlungen im Alter mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen, der im Ruhestand jedoch meist niedriger ist als im Erwerbsleben.
Quellen
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