Lohnt sich das Altersvorsorgedepot neben der bAV?

Lohnt sich das AVD für dich?
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Zwei starke Säulen: Warum sich AVD und bAV nicht ausschließen
Das Altersvorsorgedepot und die betriebliche Altersvorsorge schließen sich nicht aus - sie nutzen unterschiedliche Fördermechanismen und können sich hervorragend ergänzen. Die bAV punktet mit dem Arbeitgeberzuschuss und der Sozialabgabenersparnis in der Einzahlphase, während das Altersvorsorgedepot ab 2027 mit staatlichen Zulagen, freier ETF-Anlage und hoher Flexibilität überzeugt. Wer beide Töpfe parallel nutzt, streut die Förderquellen und profitiert von einer optimalen steuerlichen Diversifikation.
Als Arbeitnehmer müssen Sie sich nicht für einen Weg entscheiden. Die gesetzliche Grundlage sieht getrennte Fördergrenzen vor. Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) fließen meist direkt aus dem Bruttogehalt (Entgeltumwandlung), wodurch Sie Steuern und Sozialabgaben einsparen. Beim privaten Altersvorsorgedepot investieren Sie aus Ihrem bereits versteuerten Nettoeinkommen und erhalten dafür eine staatliche Förderung sowie steuerliche Erleichterungen[1]. Beide Wege laufen auf getrennten Gleisen, sodass die bAV Ihre privaten Förderansprüche nicht schmälert.
| Eigenschaft | Betriebliche Altersvorsorge (bAV) | Altersvorsorgedepot (AVD) |
|---|---|---|
| Primäre Förderung | Arbeitgeberzuschuss (mindestens 15 Prozent) sowie Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben | Staatliche Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) sowie steuerlicher Sonderausgabenabzug |
| Kapitalanlage | Meist klassische oder fondsgebundene Rentenversicherungen mit Garantien | Freie ETF- und Fondsauswahl über ein Depot ohne Beitragsgarantien für höhere Renditen |
| Flexibilität | Eingeschränkt durch Betriebsvereinbarungen und Bindung an den Arbeitgeber | Sehr hoch durch freien Anbieterwechsel, flexible Raten und Mitnahme bei Jobwechsel |
Um das Beste aus beiden Welten herauszuholen, lohnt sich eine Abstimmung Ihrer Sparraten. Während die bAV besonders attraktiv ist, wenn Ihr Arbeitgeber einen hohen Zuschuss leistet, bietet Ihnen das Altersvorsorgedepot die Freiheit für einen renditestarken Vermögensaufbau. Mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die Effekte für Ihre Situation präzise kalkulieren. Für tiefere Fragen steht Ihnen zudem unser Vorsorgewissen Informationsportal zur Verfügung. Ergänzend kann Sie unsere Unabhängige Beratungsvermittlung bei Bedarf mit lizenzierten Experten vernetzen.
Bitte beachten Sie: Alle Berechnungen und Vergleiche dienen nur der Illustration und stellen keine Anlageberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV): Der Klassiker mit Arbeitgeber-Zuschuss
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gehört für viele Arbeitnehmer zum festen Fundament der privaten und betrieblichen Absicherung. Ihr Kernmechanismus basiert auf der sogenannten Entgeltumwandlung: Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, einen Teil Ihres Bruttogehalts direkt in eine betriebliche Vorsorgeform, wie eine Direktversicherung oder Pensionskasse, fließen zu lassen. Da dieser Beitrag direkt vom Bruttolohn einbehalten wird, sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Sie sparen dadurch sofort Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in der Ansparphase.
- Steuerfreie und sozialversicherungsfreie Einzahlung: Beiträge werden direkt aus dem Bruttogehalt entnommen, wodurch sich Ihre Steuer- und Abgabenlast im laufenden Monat reduziert.
- Gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss: Durch die Entgeltumwandlung spart auch Ihr Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge. Nach Paragraf 1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) ist er daher gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent auf Ihren Umwandlungsbetrag zu zahlen, sofern er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart[2].
- Nachgelagerte Besteuerung: Die Auszahlungen im Alter unterliegen der vollen Einkommensteuer sowie Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, was bei der Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden muss.
Dieser verpflichtende Zuschuss von 15 Prozent wirkt wie ein sofortiger Renditehebel, den Sie an den freien Kapitalmärkten ohne Risiko kaum erzielen können. Er macht die bAV besonders rentabel, solange die Verwaltungsgebühren des gewählten Anbieters diesen Vorteil nicht aufzehren. Genau hier zeigt sich jedoch auch die Grenze des Klassikers: Die Anlagestrategien der bAV-Anbieter sind oft konservativ kalkuliert und bieten selten die volle Renditestärke moderner, breit gestreuter Aktien-ETFs.
Daher stellt sich für viele Arbeitnehmer heute nicht mehr die Frage nach einem Entweder-oder, sondern nach einer intelligenten Kombination. Wenn Sie wissen möchten, wie sich die bAV optimal mit den staatlichen Förderungen des neuen Altersvorsorgedepots ergänzen lässt, bietet unser Vorsorgewissen Informationsportal tiefe Einblicke und strukturierte Analysen. Durch die Nutzung getrennter Fördertöpfe können Sie die Vorteile beider Welten flexibel ausschöpfen.
Das neue Altersvorsorgedepot (AVD) ab 2027: Maximale Renditechancen mit ETFs
Das neue Altersvorsorgedepot und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) schließen sich nicht aus, sondern nutzen unterschiedliche Fördermechanismen und können sich im Rahmen einer ganzheitlichen Vorsorgestrategie hervorragend ergänzen. Während die bAV vor allem durch den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss und die Ersparnis von Sozialabgaben in der Einzahlphase punktet, bietet das Altersvorsorgedepot (AVD) ab 2027 maximale Renditechancen durch eine freie ETF-Kapitalanlage ohne starre Garantievorgaben. Wer beide Töpfe parallel nutzt, profitiert von getrennten Förderwegen, diversifiziert seine Anlageformen über verschiedene Assetklassen und steuert die persönliche Steuer- und Abgabenbelastung optimal.
Zwei unterschiedliche Förderwege im Vergleich
| Vorsorgeweg | Betriebliche Altersvorsorge (bAV) | Altersvorsorgedepot (AVD) |
|---|---|---|
| Förderung | Steuer- und Sozialabgabenfreiheit | Staatliche Zulagen und Steuerstundung |
| Arbeitgeber-Beteiligung | Pflichtzuschuss von 15 Prozent | Keine direkte Beteiligung |
| Anlageform | Klassische Tarife oder Rentenversicherungen | Freie ETF- und Fondsanlage ohne Garantiezwang |
| Beitragshöhe | Prozentualer Anteil der Beitragsbemessungsgrenze | Eigenbeiträge bis zu 6840 Euro jährlich |
Die Kombination beider Systeme ermöglicht es Ihnen, die jeweiligen Systemspezifika optimal auszunutzen. Die bAV ist besonders attraktiv, wenn Ihr Arbeitgeber einen hohen Zuschuss leistet, da diese Direktinvestition sofort eine risikofreie Zusatzrendite generiert. Das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot wiederum schließt die Lücke für den renditestarken, eigenverantwortlichen Vermögensaufbau. Da im AVD keine starren Beitragsgarantien vorgeschrieben sind, fließt Ihr Kapital zu 100 Prozent in kostengünstige ETFs oder Investmentfonds, was langfristig die Rentenlücke deutlich effektiver schließen kann[1] (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
Wir von Vorsorgedepot-Lotse verstehen uns als Ihr neutraler Wegweiser durch die reformierte deutsche Rentenlandschaft. In unserem Ratgeber zum Altersvorsorgedepot bereiten wir alle gesetzlichen Neuerungen verständlich auf, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können. Mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie zudem direkt simulieren, wie sich die staatliche Förderung auf Ihr voraussichtliches Endkapital auswirkt. Ob Sie den Vermögensaufbau eigenständig umsetzen oder eine persönliche Beratung wünschen, die Kombination aus AVD und bAV bietet Ihnen eine flexible und solide Basis für die finanzielle Sicherheit im Alter.
Die staatliche Förderung des AVD im Detail: Zuschüsse optimal nutzen
Das neue Altersvorsorgedepot (AVD) und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) schließen sich keineswegs aus. Vielmehr ermöglichen sie es Arbeitnehmern, staatliche Förderungen über zwei völlig getrennte Wege optimal zu kombinieren und dadurch ihre Altersvorsorge breit aufzustellen. Während die bAV primär über die Bruttoentgeltumwandlung und den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss funktioniert, setzt das AVD auf direkte, staatliche Zulagen auf Ihre privaten Einzahlungen. Um die persönliche Förderquote präzise zu ermitteln, steht Ihnen unser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung.
- Mindestbeitrag: Sie müssen einen Eigenbeitrag von jährlich mindestens 120 Euro leisten, um überhaupt anspruchsberechtigt für die staatliche Förderung zu sein.
- Grundzulage: Der Staat gewährt eine Zulage von 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag sowie weitere 25 Prozent auf Beträge bis zu 1.800 Euro, was einer maximalen Grundzulage von 540 Euro pro Jahr entspricht.
- Kinderzulage: Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhalten Sie eine zusätzliche Förderung von bis zu 300 Euro jährlich, die im Verhältnis 1:1 zu Ihren Einzahlungen ausgezahlt wird.
- Berufseinsteigerbonus: Sparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten eine einmalige Zusatzförderung von 200 Euro.
Diese Struktur macht deutlich, wie attraktiv das AVD als Ergänzung zur bAV sein kann. Während Sie bei der bAV von sofortigen Ersparnissen bei Steuern und Sozialabgaben in der Einzahlungsphase profitieren, fließen die AVD-Zulagen direkt in Ihr Depot und können dort renditestark in ETFs angelegt werden. Die getrennten Fördertöpfe erlauben es Ihnen, beide Systeme parallel zu nutzen und somit Ihre steuerliche und anlagestrategische Diversifikation zu maximieren. Wir empfehlen Ihnen, sich über das Vorsorgewissen Informationsportal tiefergehend mit den steuerlichen Details vertraut zu machen[3]. Bitte beachten Sie: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Der direkte Systemvergleich: Steuerlogik und Sozialabgaben im Fokus
Das neue Altersvorsorgedepot und die betriebliche Altersvorsorge schließen sich keineswegs aus, sondern ergänzen sich hervorragend. Während die betriebliche Altersvorsorge primär durch steuer- und sozialabgabenfreie Brutto-Einzahlungen im Rahmen der Entgeltumwandlung gefördert wird, basiert das Altersvorsorgedepot auf Netto-Einzahlungen mit direkter staatlicher Zulage oder steuerlichem Sonderausgabenabzug[3]. Wer beide Modelle clever miteinander kombiniert, nutzt zwei separate Fördertöpfe und diversifiziert gleichzeitig die steuerlichen Risiken in der späteren Auszahlungsphase.
Brutto- vs. Netto-Förderung: Zwei Hebel für Ihr Vermögen
Der entscheidende Unterschied liegt im Zahlungsfluss: Bei der bAV wandeln Sie Teile Ihres Bruttogehalts um. Dadurch sinkt Ihr steuerpflichtiges Einkommen und Sie sparen sofort Einkommensteuer sowie Sozialabgaben. Beim Altersvorsorgedepot hingegen investieren Sie aus Ihrem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Dafür erhalten Sie direkt staatliche Zulagen gutgeschrieben oder machen die Beiträge steuerlich geltend. Diese getrennten Mechanismen bedeuten, dass Sie beide Fördergrenzen voll ausschöpfen können, ohne dass sich die Freibeträge gegenseitig schmälern.
| Kriterium | Betriebliche Altersvorsorge (bAV) | Altersvorsorgedepot (AVD) |
|---|---|---|
| Förderweg | Brutto-Entgeltumwandlung (steuer- und sozialabgabenfrei) | Netto-Sparen mit staatlicher Zulage und Sonderausgabenabzug |
| Arbeitgeber-Anteil | Mindestens 15 % gesetzlicher Zuschuss durch den Arbeitgeber | Kein Arbeitgeber-Zuschuss (rein privat finanziert) |
| Anlageflexibilität | Meist klassische Versicherungen mit festen Garantien | Freie ETF- und Fondsanlage ohne Beitragsgarantie möglich |
| Auszahlungsphase | Volle nachgelagerte Besteuerung und GKV-Beitragspflicht | Nachgelagerte Besteuerung, jedoch GKV-beitragsfrei möglich |
Für Arbeitnehmer ist diese Koexistenz hochattraktiv. Sie kombinieren die risikoärmere, arbeitgebergeförderte Säule mit einem chancenorientierten, renditestarken Depot. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot lässt sich die staatliche Förderung exakt berechnen. Wie Sie diesen Mix für Ihre persönliche Steuersituation aufbauen, erfahren Sie in unserem neutralen Ratgeber zum Altersvorsorgedepot. Für eine detaillierte Beratung steht Ihnen zudem unser Portal zur Verfügung, das auf Wunsch eine unabhängige Beratung vermittelt.
Wann sich die Kombination von bAV und AVD für Arbeitnehmer besonders lohnt
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und das private Altersvorsorgedepot (AVD) schließen sich nicht aus. Sie nutzen völlig unterschiedliche Förderwege und können sich für Arbeitnehmer hervorragend ergänzen[4]. Während die bAV direkt über das Bruttogehalt finanziert wird und von staatlichen Ersparnissen bei Sozialabgaben und Steuern profitiert, bietet das ab 2027 startende private Depot eine hochflexible Kapitalanlage in ETFs und staatliche Zulagen. Wer beide Wege klug kombiniert, streut seine Förderquellen und diversifiziert seine Altersvorsorge.
Wann lohnt sich die parallele Nutzung beider Modelle?
Eine Kombination ist besonders dann attraktiv, wenn Ihr Arbeitgeber einen hohen Zuschuss zur bAV zahlt. Der gesetzliche Mindestzuschuss von 15 Prozent reicht oft nicht aus, um die Kosten herkömmlicher bAV-Verträge auszugleichen, aber bei großzügigeren Zuschüssen ist die bAV ein stabiler Baustein[4]. Gleichzeitig können Sie mit dem AVD unbegrenzt in renditestarke, kostengünstige ETFs investieren und sich die staatliche Grundzulage sichern. Sie umgehen damit die starren Garantievorgaben und hohen Verwaltungskosten klassischer Versicherungsprodukte und bauen parallel ein eigenständiges, liquides ETF-Vermögen auf.
| Merkmal | Betriebliche Altersvorsorge (bAV) | Altersvorsorgedepot (AVD) |
|---|---|---|
| Hauptförderung | Sozialabgaben- und Steuerersparnis im Brutto | Direkte staatliche Zulagen und Sonderausgabenabzug |
| Arbeitgeber-Zuschuss | Pflichtzuschuss (mindestens 15 Prozent) vorhanden | Kein Arbeitgeberzuschuss (rein private Vorsorge) |
| Anlageflexibilität | Meist vorgegebene, konservative Tarife | Freie ETF- und Fondsauswahl ohne Beitragsgarantie |
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Sparraten am besten aufteilen, hilft eine genaue Analyse Ihrer individuellen Steuersituation. Nutzen Sie das Vorsorgewissen Informationsportal, um detaillierte Vergleiche zu studieren, oder berechnen Sie Ihre persönliche Förderquote direkt mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot. Für eine maßgeschneiderte Lösung und die optimale Abstimmung beider Schichten steht Ihnen zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Seite (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
Analyse der Steuerbelastung im Alter: Die nachgelagerte Besteuerung verstehen
Sowohl das Altersvorsorgedepot als auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV) basieren auf dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet für Sie als Arbeitnehmer: In der aktiven Erwerbsphase sparen Sie Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben auf Ihre Beiträge, während die Auszahlungen im Alter mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Da der Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ausfällt als im Erwerbsleben, ergibt sich für viele Sparer ein spürbarer Steuervorteil. Während des Vermögensaufbaus bleiben zudem alle Erträge und Dividenden im Altersvorsorgedepot steuerfrei.
| Kriterium | Altersvorsorgedepot (AVD) | Betriebliche Altersvorsorge (bAV) |
|---|---|---|
| Steuerliche Förderung Ansparphase | Sonderausgabenabzug oder direkte Zulagen | Steuerfreie Beiträge direkt vom Bruttogehalt |
| Sozialabgaben Ersparnis | Keine Ersparnis in der Ansparphase | Abgabenfrei bis zu gesetzlichen Höchstgrenzen |
| Besteuerung im Alter | Nachgelagerte Besteuerung mit persönlichem Steuersatz | Volle Besteuerung mit persönlichem Steuersatz |
| Krankenversicherung im Alter | Keine GKV-Beiträge auf private Depot-Auszahlungen | GKV-Beitragspflicht für gesetzlich Krankenversicherte |
Die Kombination beider Systeme ermöglicht eine strategische Diversifikation Ihrer Steuer- und Abgabenlast. Während die bAV sofortige Ersparnisse bei den Sozialabgaben bietet, punktet das ab 2027 startende Altersvorsorgedepot mit einer flexiblen ETF-Anlage ohne Beitragsgarantien und ohne spätere Krankenversicherungspflicht auf die Auszahlungen. Das Bundesfinanzministerium bestätigt, dass die nachgelagerte Besteuerung für das neue Modell unverändert gilt, um die Attraktivität der privaten Vorsorge zu sichern[3].
Für die optimale Aufteilung Ihrer Sparraten sollten Sie Ihre individuelle Steuersituation und den Arbeitgeberzuschuss der bAV genau analysieren. Über das Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie tiefgehende Vergleiche zu diesen Mechanismen. Um Berechnungen für Ihre persönliche Förderung anzustellen, steht Ihnen unser neutraler Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. So planen Sie Ihre Altersvorsorge quellenbasiert und treffen eine fundierte Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft.
Ihr Weg zur optimalen Kombination: So planen Sie Ihre Vorsorgestrategie
Die Entscheidung zwischen betrieblicher Altersvorsorge und dem neuen Altersvorsorgedepot muss kein Entweder-oder-Szenario sein. Wer beide Förderwege klug kombiniert, profitiert von steuerlichen Vorteilen, staatlichen Zulagen und einer breiten Diversifikation des eigenen Vermögens. Um den für Sie optimalen Mix zu bestimmen, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen, das Ihre individuelle berufliche und finanzielle Situation berücksichtigt.
- Arbeitgeberzuschuss prüfen: Ermitteln Sie die genaue Höhe des Zuschusses zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge. Gesetzlich ist bei einer Entgeltumwandlung meist ein Mindestzuschuss von 15 Prozent vorgeschrieben[5]. Liegt der Zuschuss Ihres Arbeitgebers deutlich darüber, ist der Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge besonders lohnenswert.
- Förderquote ermitteln: Nutzen Sie unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot, um die staatliche Zulagenförderung und die steuerlichen Effekte des neuen Depots für Ihr Einkommen und Ihre Familiensituation zu berechnen.
- Sparraten aufteilen: Richten Sie Ihre Einzahlungen so aus, dass Sie zunächst den maximal geförderten Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge ausschöpfen, sofern der Arbeitgeberzuschuss attraktiv ist. Überschüssige Sparraten fließen in das Altersvorsorgedepot, um von der renditestarken ETF-Anlage und der Flexibilität ohne Beitragsgarantien zu profitieren.
- Unabhängige Beratung nutzen: Falls Unklarheiten bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit oder der nachgelagerten Besteuerung bestehen, sollten Sie eine fachkundige Beratung hinzuziehen.
Der duale Vorsorgeweg für maximale Flexibilität
Durch diese Kombination nutzen Sie zwei voneinander unabhängige Fördertöpfe optimal aus. Während die betriebliche Altersvorsorge direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird und somit Ihre Sozialabgaben reduziert, ermöglicht Ihnen das Altersvorsorgedepot ab 2027 eine kostengünstige, kapitalmarktnahe Anlage mit staatlicher Unterstützung. In unserem Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie weitere detaillierte Analysen und rechtliche Hintergründe, die Ihnen als verlässlicher Wegweiser dienen. Keine Anlageberatung im Sinne des Paragraf 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG. Alle mathematischen Vergleiche und Projektionen dienen rein illustrativen Zwecken.
Häufig gestellte Fragen
- Kann ich das Altersvorsorgedepot und die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gleichzeitig nutzen?
- Ja, das ist problemlos möglich. Die bAV und das Altersvorsorgedepot nutzen völlig getrennte Förderwege und gesetzliche Grundlagen. Während die bAV über die Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt gefördert wird, erhalten Sie für das private Altersvorsorgedepot ab 2027 direkte staatliche Zulagen auf Ihre Netto-Einzahlungen. Eine Kombination beider Systeme ist für Arbeitnehmer oft ein kluger Weg, um von Arbeitgeberzuschüssen und staatlicher ETF-Förderung gleichzeitig zu profitieren.
- Wie hoch ist der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss bei der bAV?
- Bei einer Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent des umgewandelten Entgelts hinzuzugeben, sofern er dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart. Dieser Zuschuss ist ein wesentlicher Hebel für die Rentabilität der betrieblichen Altersvorsorge und macht die bAV für die meisten Arbeitnehmer zu einem unverzichtbaren Basisbaustein.
- Welche maximale Förderung kann ich beim neuen Altersvorsorgedepot erhalten?
- Beim Altersvorsorgedepot erhalten Sie ab 2027 eine maximale jährliche Grundzulage von bis zu 540 Euro. Diese teilt sich auf in 50 Prozent Förderung auf die ersten 360 Euro Einzahlung (180 Euro) und 25 Prozent Förderung auf weitere Einzahlungen bis maximal 1800 Euro (360 Euro). Hinzu kommen können weitere Zulagen wie die Kinderzulage von 300 Euro je Kind.
- Muss ich beim Altersvorsorgedepot mindestens 1800 Euro pro Jahr einzahlen?
- Nein, 1800 Euro ist lediglich die Höchstgrenze für den geförderten Eigenbeitrag. Der gesetzliche Mindestbeitrag, um überhaupt eine staatliche Förderung zu erhalten, liegt bei 120 Euro im Jahr (10 Euro im Monat). Sie können Ihre Sparraten jederzeit flexibel anpassen und bis zu 6840 Euro jährlich einzahlen, wobei Beiträge über 1800 Euro keine direkten Zulagen mehr erhalten, aber steuerfrei anwachsen.
- Wie werden bAV und Altersvorsorgedepot in der Auszahlungsphase besteuert?
- Sowohl bei der bAV als auch beim Altersvorsorgedepot gilt in der Auszahlungsphase das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Auszahlungen im Alter mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen. Da dieser Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger ist als während des aktiven Berufslebens, ergibt sich für Sie ein spürbarer Steuervorteil.
Quellen
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