Altersvorsorgedepot mit schwankendem Einkommen als Selbständiger?

Das AVD als Altersvorsorge für Selbständige
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Der Status quo ab 2027: Staatliche Förderung für alle Selbstständigen
Selbstständige mit schwankendem Einkommen können das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 flexibel und unkompliziert besparen, da die staatliche Förderung beitragsproportional organisiert ist. Wenn Sie in umsatzstarken Monaten höhere Sparraten einzahlen oder am Jahresende eine Sonderzahlung leisten, passen Sie Ihre Altersvorsorge präzise an Ihre aktuelle Liquiditätslage an. In umsatzschwachen Phasen können Sie Ihre monatliche Rate flexibel reduzieren oder ganz aussetzen. Durch diese Dynamik löst das Altersvorsorgereformgesetz die alten Benachteiligungen des starren Riester-Systems auf, von dem nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Gründer und Freiberufler bisher meist komplett ausgeschlossen waren[1]. Ab dem 1. Januar 2027 steht die geförderte private Altersvorsorge dieser Gruppe erstmals uneingeschränkt offen, was einen Meilenstein für den eigenverantwortlichen Vermögensaufbau mit ETFs und Investmentfonds darstellt[1].
| Einkommenslage | Beitragsstrategie im Altersvorsorgedepot | Vorteil für Selbstständige |
|---|---|---|
| Umsatzstarke Monate | Sparrate temporär erhöhen oder Sonderzahlung leisten | Maximierung der staatlichen Förderung ohne feste Dauerverpflichtung |
| Umsatzschwache Phasen | Sparrate absenken oder vorübergehend komplett aussetzen | Schonung der Liquidität bei vollem Erhalt des Depotguthabens |
| Jahresende (Kassensturz) | Einmalige Zuzahlung nach Kassenlage tätigen | Sicherung der maximalen Grundzulage von bis zu 540 Euro |
Um von der staatlichen Förderung voll zu profitieren, müssen Sie im Kalenderjahr lediglich den gesetzlichen Mindestbeitrag von 120 Euro erbringen[1]. Da die Förderung nicht mehr an das jeweilige Vorjahreseinkommen gekoppelt ist, entfällt der bürokratische Aufwand nachträglicher Beitragsanpassungen und Prüfungen vollständig. Das macht das System im Alltag ungemein praxistauglich. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie Ihre Beitragszahlungen optimal mit Ihrer steuerlichen Situation abstimmen, bietet das neutrale Vorsorgewissen Informationsportal umfassende Orientierung. Für eine präzise, auf Ihre persönlichen Zahlen abgestimmte Hochrechnung der staatlichen Zulagen und des zukünftigen Endkapitals steht Ihnen zudem unser kostenloser Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung. So behalten Sie die volle Kontrolle über Ihre Vorsorgeplanung.
Die Funktionsweise der neuen Förderung: Beitragsproportional statt einkommensabhängig
Selbständige mit schwankendem Einkommen können das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 flexibel und ohne komplizierte Berechnungen besparen. Da die staatliche Förderung direkt proportional zu den eigenen Beiträgen berechnet wird und nicht mehr am schwankenden Vorjahreseinkommen hängt, entfällt die bürokratische Hürde herkömmlicher Riester-Modelle. Sie steuern Ihre Förderung unkompliziert per monatlicher Ratenänderung oder durch gezielte Sonderzahlungen zum Jahresende.
So berechnet sich Ihre Grundzulage
Die neue Förderstruktur zeichnet sich durch maximale Transparenz aus. Anstatt das Vorjahreseinkommen heranzuziehen, zahlt der Staat die Zulagen als festen Prozentsatz Ihrer eigenen Sparleistung[1]. Für die ersten 360 Euro, die Sie jährlich einzahlen, erhalten Sie eine Förderung von 50 Prozent, was 180 Euro entspricht. Für jeden weiteren Euro bis zur Grenze von 1.800 Euro beträgt die Zulage 25 Prozent, also maximal weitere 360 Euro. Das ergibt eine maximale jährliche Grundzulage von 540 Euro[1]. Hinzu kommen eventuelle Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind[1]. Um die staatliche Förderung exakt für Ihre persönliche Lebenssituation zu ermitteln, steht Ihnen unser digitaler Förderrechner Altersvorsorgedepot zur Verfügung.
| Einkommenslage | Empfohlene Beitragsstrategie | Auswirkung auf die Förderung |
|---|---|---|
| Auftragshoch oder starkes Quartal | Monatliche Sparrate temporär erhöhen oder Sonderzahlung leisten | Volle Ausnutzung der maximalen Grundzulage von 540 Euro |
| Umsatztief oder schwache Monate | Sparrate auf den Mindestbeitrag absenken oder vorübergehend pausieren | Erhalt der anteiligen Förderung ohne feste jährliche Verpflichtung |
| Unvorhersehbares Jahresergebnis | Niedrige monatliche Basisrate ansetzen und Einmalzahlung im Dezember leisten | Sichere Punktlandung auf dem Wunschbeitrag nach Kassenlage am Jahresende |
Durch diese Beitragsflexibilität passt sich das Depot perfekt der Realität Ihrer Selbständigkeit an. Sie sind nicht mehr an starre Jahresberechnungen gebunden, sondern behalten jederzeit die volle Kontrolle über Ihre Liquidität und sichern sich gleichzeitig die maximale staatliche Unterstützung.
Flexibilität im Fokus: Beiträge an schwankende Einnahmen anpassen
Können Sie als Selbständiger mit schwankendem Einkommen das neue Altersvorsorgedepot flexibel nutzen? Ja, das Altersvorsorgedepot bietet Ihnen ab 2027 maximale Flexibilität, da die staatliche Förderung beitragsproportional organisiert ist und nicht mehr am Vorjahreseinkommen hängt. Sie können Ihre Sparrate unkompliziert an Ihre aktuelle Liquiditätslage anpassen, indem Sie die monatlichen Beiträge erhöhen, senken, pausieren oder am Jahresende eine Sonderzahlung leisten[2]. Als Wegweiser zeigt Ihnen das Vorsorgewissen Informationsportal auf, wie Sie diese Anpassungen direkt über Ihren gewählten Broker verwalten.
Die geplante Förderung belohnt Ihre Eigenbeiträge unabhängig von Ihrem genauen Gewinn: Für die ersten 360 Euro pro Jahr erhalten Sie eine Zulage von 50 Prozent (180 Euro), für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro erhalten Sie 25 Prozent (bis zu 360 Euro), sodass die maximale Grundförderung bei 540 Euro liegt. Um überhaupt förderfähig zu sein, müssen Sie lediglich einen Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr einzahlen. Für Selbstständige, die in manchen Monaten mit Liquiditätsengpässen konfrontiert sind, bedeutet dies: Sie müssen nicht mühsam Ihr Vorjahreseinkommen nachweisen oder starre Sparraten einhalten, sondern können flexibel agieren.
| Einkommenslage | Beitragsstrategie | Auswirkung auf Förderung |
|---|---|---|
| Sehr umsatzstarke Monate | Monatliche Sparrate erhöhen oder Einmalzahlung leisten | Volle Ausschöpfung der staatlichen Förderung von bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr |
| Durchschnittliche Monate | Regulärer Sparplan (zum Beispiel 150 Euro monatlich) | Kontinuierlicher Vermögensaufbau, automatische Mitnahme der maximalen Zulage |
| Umsatzschwache Phasen oder Engpässe | Sparrate temporär senken oder vorübergehend komplett pausieren | Förderung verringert sich anteilig; Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr sichert den Grundanspruch |
Hinweis: Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Sämtliche Berechnungen und Modellierungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung.
Eine besonders pragmatische Strategie für unvorhersehbare Geschäftsjahre ist die Jahresend-Einzahlung: Sie zahlen unterjährig nur den Mindestbeitrag und stocken im Dezember nach Kassenlage auf, um die volle Förderung zu erhalten. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die verschiedenen Einzahlungsszenarien und deren langfristige Wirkung auf Ihr Endkapital mathematisch präzise durchrechnen.
Den Mindestbeitrag sichern und Zulagenverlust vermeiden
Für Selbständige bietet die Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027 erhebliche Vereinfachungen. Im Gegensatz zum alten Riester-System, bei dem die Zulagenhöhe oft mühsam am Vorjahreseinkommen bemessen werden musste, ist das neue Altersvorsorgedepot beitragsproportional gestaltet. Das bedeutet, dass Sie Ihre Sparraten völlig flexibel an Ihre aktuelle Auftragslage anpassen können. Eine entscheidende Grenze müssen Sie jedoch stets im Blick behalten: Um überhaupt Anspruch auf die staatliche Förderung zu haben, ist ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von exakt 120 Euro auf Ihr Depot einzuzahlen[3]. Unterschreiten Sie diese gesetzliche Untergrenze von rechnerisch zehn Euro pro Monat, verfällt die gesamte staatliche Zulage für das jeweilige Kalenderjahr unwiderruflich.
Flexible Einzahlungen nach Kassenlage
Dank der flexiblen Struktur des Altersvorsorgedepots können Sie schwankende Umsätze optimal ausgleichen. In Monaten mit hoher Liquidität zahlen Sie einfach höhere Beträge ein oder nutzen Einmalzahlungen. In Phasen mit geringeren Einnahmen senken Sie die monatliche Sparrate ab oder setzen sie vorübergehend komplett aus. Solange Sie über das Gesamtjahr hinweg die 120 Euro erreichen, bleibt Ihr Anspruch auf die Grundzulage dem Grunde nach bestehen. Um Ihre individuelle Förderung präzise zu ermitteln und verschiedene Sparszenarien durchzuspielen, können Sie den Förderrechner Altersvorsorgedepot auf unserer Plattform nutzen.
| Einkommenslage im Monat | Beitragsstrategie | Wirkung auf die Förderung |
|---|---|---|
| Sehr gut (Umsatzstark) | Reguläre Sparrate erhöhen oder Sonderzahlung leisten | Maximierung der proportionalen Zulagen und steuerlichen Absetzbarkeit |
| Normal (Durchschnittlich) | Standardmäßige monatliche Sparrate beibehalten | Kontinuierlicher Aufbau des Altersvorsorgevermögens mit Grundförderung |
| Schwach (Umsatzrückgang) | Sparrate reduzieren oder temporär pausieren | Zulagenanspruch bleibt erhalten, sofern aufs Jahr gerechnet mindestens 120 Euro eingezahlt werden |
Dieses flexible System erlaubt es Ihnen, die Altersvorsorge exakt an die Realität Ihrer Selbständigkeit anzupassen, ohne bürokratische Hürden befürchten zu müssen. Bitte beachten Sie: Alle Berechnungen und Projektionen auf unseren Seiten dienen rein informativen Zwecken. Keine Anlageberatung im Sinne des Paragraph 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG. Für eine vertiefende Beschäftigung mit den neuen Regeln empfehlen wir das Vorsorgewissen Informationsportal oder, falls Sie eine persönliche Beratung wünschen, den Service von Vorsorgedepot-Lotse.
Die Jahresend-Strategie: Sonderzahlungen nach Kassenlage steuern
Selbstständige mit schwankendem Einkommen können das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 äußerst flexibel besparen. Die Lösung liegt in einer pragmatischen Kombination aus geringen monatlichen Mindestbeiträgen unter dem Jahr und einer gezielten Einmalzahlung im Dezember. Da die neue staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Reform beitragsproportional gestaltet ist, lässt sich die Sparquote ohne komplizierte Berechnungen an die jeweilige Kassenlage anpassen[4]. Über den Förderrechner Altersvorsorgedepot lässt sich die optimale jährliche Eigenbeteiligung präzise ermitteln.
| Einkommenslage | Beitragsstrategie | Effekt für Selbstständige |
|---|---|---|
| Umsatzstarke Monate | Monatliche Sparrate flexibel erhöhen | Direkte Erhöhung der Investitionsquote |
| Umsatzschwache Phasen | Sparrate auf den Mindestbeitrag senken | Schonung der Liquidität im laufenden Jahr |
| Jahresende (Dezember) | Einmalzahlung zur Ausschöpfung der Förderung | Sicherung der maximalen Zulagen nach Kassenlage |
Mit dieser Strategie sichern sich Selbstständige die volle staatliche Zulage, die bei einer jährlichen Einzahlung von bis zu 1.800 Euro maximal 540 Euro beträgt. Der gesetzliche Mindestbeitrag liegt bei lediglich 120 Euro pro Jahr. Anstatt sich durch starre Monatsraten finanziell einzuengen, zahlen Sie monatlich nur diesen Mindestbetrag oder einen moderaten Basisbetrag ein. Sobald im Dezember die finale Liquidität feststeht, stocken Sie das Depot per Sonderzahlung auf den gewünschten Zielbetrag auf. Auf diese Weise bleibt Ihre unterjährige Liquidität geschützt, während Sie gleichzeitig von der vollen staatlichen Förderung profitieren. Weitere Details zu flexiblen Tarifen finden Sie in unserem Vorsorgewissen Informationsportal. Die gezeigten Förderszenarien dienen der Veranschaulichung und stellen keine Anlageberatung dar (Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG).
Einkommenslage und Beitragsstrategie im direkten Vergleich
Für Selbständige mit schwankendem Einkommen bietet das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 maximale Flexibilität bei der Altersvorsorge. Anders als bei der alten Riester-Rente ist die staatliche Förderung nun direkt an Ihre tatsächlichen Einzahlungen gekoppelt und hängt nicht mehr kompliziert vom Vorjahreseinkommen ab. Sie können Ihre Sparrate in wirtschaftlich starken Zeiten erhöhen oder in schwächeren Phasen flexibel absenken. Um die staatliche Förderung zu nutzen, ist lediglich ein jährlicher Mindestbeitrag von 120 Euro erforderlich, während Sie mit Beiträgen von bis zu 1.800 Euro im Jahr die maximale staatliche Grundzulage von 540 Euro voll ausschöpfen[1]. Das macht die Beitragsplanung gerade für freiberuflich Tätige besonders unkompliziert.
| Einkommenslage | Beitragsstrategie im Depot | Staatliche Förderung |
|---|---|---|
| Gründungsphase oder schwache Monate | Mindestbeitrag von 10 Euro monatlich beziehungsweise 120 Euro jährlich einzahlen | Sichert die Berechtigung für die staatliche Förderung |
| Umsatzstarke Monate oder etablierter Betrieb | Beiträge flexibel anpassen oder monatliche Raten erhöhen | Teilweise oder vollständige Nutzung der Zulagen |
| Jahresende nach Kassenlage | Sonderzahlung leisten, um den geförderten Höchstbetrag von 1.800 Euro zu erreichen | Maximale Grundzulage von 540 Euro ausschöpfen |
Diese flexible Anpassung lässt sich direkt über das Depot steuern, sodass Sie auf finanzielle Engpässe oder unvorhergesehene Ausgaben sofort reagieren können. Eine pragmatische Strategie für Selbständige besteht darin, unterjährig zunächst nur den Mindestbeitrag anzusparen und im Dezember je nach Kassenlage eine Einmalzahlung zu leisten. Wenn Sie berechnen möchten, wie sich unterschiedliche jährliche Sparbeiträge auf Ihr voraussichtliches Endkapital und Ihre persönliche Förderquote auswirken, hilft Ihnen unser digitaler Förderrechner Altersvorsorgedepot weiter. Für weitere regulatorische Details zu den neuen gesetzlichen Richtlinien können Sie zudem unser neutrales Vorsorgewissen Informationsportal nutzen. Diese Modellrechnungen und Vergleiche sind rein illustrativ und stellen keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG dar.
Steuern und Zinseszinseffekt beim Altersvorsorgedepot für Selbstständige
Für Selbstständige und Freiberufler bietet das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 erhebliche steuerliche Vorteile, die den Vermögensaufbau beschleunigen. Ihre eigenen Beiträge von bis zu 1.800 Euro pro Jahr können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen, was Ihre unmittelbare Steuerlast im laufenden Geschäftsjahr senkt[1]. Parallel dazu entfaltet sich in der Ansparphase der maximale Zinseszinseffekt: Sämtliche Erträge, Kursgewinne und Dividenden verbleiben steuerfrei im Depot und werden direkt reinvestiert. Die Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase im Alter (nachgelagerte Besteuerung), in der Ihr persönlicher Steuersatz als Rentner in der Regel deutlich niedriger liegt als während Ihrer aktiven Erwerbsphase.
Besonders attraktiv für Gründer und Freiberufler mit unregelmäßigen Einkommensströmen ist die hohe Flexibilität bei der Beitragszahlung. Da die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot beitragsproportional berechnet wird und nicht mehr an komplizierte Berechnungen des Vorjahreseinkommens gekoppelt ist, können Sie Ihre Sparquote jederzeit an Ihre Liquidität anpassen. In umsatzstarken Monaten erhöhen Sie einfach Ihre Sparrate, während Sie diese in schwächeren Phasen absenken oder pausieren können. Auch eine gezielte Einmalzahlung zum Jahresende ist problemlos möglich, um das steuerliche Kontingent voll auszuschöpfen. Wie sich unterschiedliche Sparraten und staatliche Zulagen langfristig auf Ihr Endkapital auswirken, können Sie transparent mit unserem Förderrechner Altersvorsorgedepot simulieren.
| Einkommenslage | Beitragsstrategie | Steuerlicher Hebel |
|---|---|---|
| Starkes Geschäftsjahr | Maximale Einzahlung (1.800 Euro) ausschöpfen, eventuell über eine Einmalzahlung zum Jahresende aufstocken | Voller Sonderausgabenabzug und maximale Ausnutzung der staatlichen Zulagen |
| Schwankendes Geschäftsjahr | Monatliche Raten flexibel anpassen (Senkung bei Engpässen, Aufstockung bei Liquidität) | Proportionale Förderung passend zur tatsächlichen Jahresleistung |
| Schwaches Geschäftsjahr | Sparrate temporär aussetzen oder auf den Mindestbeitrag reduzieren, um Liquidität zu schonen | Mindestförderung sichern ohne unnötigen finanziellen Druck im Betrieb |
Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Szenarien und Berechnungen lediglich der Veranschaulichung dienen. Keine Anlageberatung im Sinne des Paragraphen 1 Absatz 1a Nummer 1a KWG. Für eine detaillierte Auswertung Ihrer persönlichen Steuersituation empfehlen wir Ihnen die Fachbeiträge im Vorsorgewissen Informationsportal oder die Vermittlung an einen unserer kompetenten Partner.
Der Weg zum passenden Altersvorsorgedepot: Neobroker oder Beratung?
Für den Vermögensaufbau im neuen Altersvorsorgedepot stehen Ihnen ab 2027 zwei gleichwertige Wege offen: der selbstbestimmte Pfad über kostengünstige Neobroker oder die persönliche Beratung für komplexe finanzielle Situationen. Gerade als Selbstständiger mit schwankendem Einkommen profitieren Sie von einer bemerkenswerten Flexibilität. Da die staatliche Förderung künftig beitragsproportional organisiert ist und nicht mehr starr an das Vorjahreseinkommen gekoppelt wird, lässt sich Ihre Sparquote unkompliziert steuern. Sie können Ihre monatliche Sparrate bei Bedarf flexibel anpassen oder gute Geschäftsmonate gezielt für eine Einmalzahlung zum Jahresende nutzen, um die volle staatliche Förderung zu sichern[2].
- Selbstentscheider sparen eigenständig und minimieren die Depotkosten über einen modernen Neobroker.
- Beratungssuchende lösen komplexe steuerliche und finanzielle Fragen im persönlichen Gespräch mit lizenzierten Experten.
- Beide Strategien lassen sich nahtlos mit unregelmäßigen Einzahlungen oder flexiblen Ratenänderungen kombinieren.
Um die für Ihre Situation optimale Entscheidung zu treffen, bietet Ihnen das Vorsorgewissen Informationsportal eine Reihe neutraler Werkzeuge. Mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie Ihre voraussichtlichen staatlichen Zulagen berechnen und verschiedene Beitragsszenarien durchspielen. Wenn Sie die Umsetzung selbst in die Hand nehmen möchten, hilft Ihnen der Kriteriengestützter Anbietervergleich bei der Wahl des passenden Depots. Bevorzugen Sie hingegen eine maßgeschneiderte Begleitung, vermittelt Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung den Kontakt zu qualifizierten, unabhängigen Experten, die Ihre Altersvorsorge präzise auf Ihre selbstständige Tätigkeit abstimmen.
Häufig gestellte Fragen
- Sind alle Selbstständigen ab 2027 für das Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
- Ja, mit der Rentenreform ab dem 1. Januar 2027 sind erstmals alle Selbstständigen, Freelancer und Gewerbetreibenden in Deutschland unabhängig von einer gesetzlichen Rentenversicherungspflicht voll förderberechtigt. Sie können ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot eröffnen, um staatliche Zulagen von bis zu 540 Euro jährlich sowie steuerliche Vorteile zu nutzen.
- Wie hoch ist der Mindestbeitrag beim Altersvorsorgedepot für Selbstständige?
- Der gesetzliche Mindestbeitrag beträgt 120 Euro pro Kalenderjahr (umgerechnet 10 Euro pro Monat). Wenn Sie diesen Mindestbetrag nicht einzahlen, erhalten Sie für das entsprechende Jahr gar keine staatliche Förderung. Daher sollten Sie auch in umsatzschwachen Zeiten darauf achten, diese Mindestsumme auf Ihr Depot zu überweisen.
- Wie funktioniert die Beitragsanpassung bei schwankendem Einkommen?
- Das Altersvorsorgedepot bietet maximale Flexibilität: Sie können Ihre monatliche Sparrate jederzeit über den Anbieter anpassen, reduzieren oder vorübergehend komplett pausieren. Da die Förderung beitragsproportional berechnet wird und nicht mehr am Vorjahreseinkommen hängt, entfallen komplizierte Berechnungen bei unregelmäßigen Einnahmen.
- Kann ich am Jahresende eine Sonderzahlung leisten, um die volle Förderung zu erhalten?
- Ja, eine Einmalzahlung beziehungsweise Sonderzahlung zum Jahresende ist für Selbstständige oft die pragmatischste Strategie. Sie können unter dem Jahr nur den Mindestbeitrag zahlen und im Dezember, sobald Ihr geschäftlicher Erfolg feststeht, eine Sonderzahlung leisten, um die maximal geförderte Summe von 1.800 Euro für die volle Zulage zu erreichen.
- Welche staatliche Zulage erhalten Selbstständige beim Altersvorsorgedepot?
- Die staatliche Grundzulage beträgt bis zu 540 Euro pro Jahr. Sie setzt sich zusammen aus einer Förderung von 50 Prozent auf die ersten 360 Euro an Eigenbeiträgen (maximal 180 Euro) sowie 25 Prozent auf alle weiteren Beiträge bis 1.800 Euro (maximal 360 Euro). Hinzu kommen eventuelle Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind.
- Ist das Altersvorsorgedepot für Selbstständige steuerlich absetzbar?
- Ja, Ihre Einzahlungen in das Altersvorsorgedepot können Sie bis zu einem Betrag von 1.800 Euro jährlich als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung steuerlich geltend machen. Zudem profitieren Sie in der Ansparphase von der Steuerfreiheit auf Dividenden und Kursgewinne (Zinseszinseffekt). Erst im Alter erfolgt die nachgelagerte Besteuerung.
Quellen
Das AVD als Altersvorsorge für Selbständige
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