Altersvorsorgedepot in der Elternzeit - lohnt sich das?

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Elternzeit und Altersvorsorge: Die neue Ausgangslage ab 2027
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot in der Elternzeit für Sie? Ja, diese Phase eignet sich hervorragend, um die Altersvorsorge mit staatlicher Hilfe auszubauen. Durch die gesetzlich verankerte Anrechnung von Kindererziehungszeiten können sich Eltern während der Elternzeit eine unmittelbare oder über den Ehepartner eine mittelbare Förderberechtigung sichern. Dies ermöglicht es Ihnen, mit minimalen monatlichen Eigenbeiträgen die vollen Zulagen zu erhalten und langfristig vom Zinseszins im neuen Altersvorsorgedepot ab 2027 zu profitieren.
Die finanzielle Umstellung beim Übergang in die Elternzeit geht oft mit einem vorübergehend geringeren Einkommen einher. Genau hier setzt die staatliche Förderung an. Wer Kinder erzieht, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung für die ersten 36 Kalendermonate nach der Geburt pflichtversichert und damit unmittelbar förderberechtigt. Falls Sie während dieser Zeit kein eigenes Einkommen erzielen, reicht bereits der gesetzliche Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr aus, um die volle Grundzulage von bis zu 540 Euro sowie die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind zu erhalten[1]. Über das Vorsorgewissen Informationsportal finden Sie alle gesetzlichen Grundlagen im Detail.
| Kriterium | Unmittelbar berechtigt | Mittelbar berechtigt |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Eigene Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Kindererziehungszeiten oder Erwerbstätigkeit. | Nicht pflichtversicherter Ehegatte eines unmittelbar förderberechtigten Partners mit eigenem Altersvorsorgedepot. |
| Mindesteigenbeitrag | Der Mindestbeitrag beträgt 120 Euro jährlich, um Anspruch auf die volle Förderung zu erhalten. | Ebenfalls ein gesetzlicher Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr erforderlich. |
| Zulagenanspruch | Erhält die volle Grundzulage von bis zu 540 Euro und die Kinderzulagen für die zugeordneten Kinder. | Sichert sich die eigene Grundzulage von bis zu 540 Euro über den Vertrag des Partners. |
Um diese finanzielle Chance optimal zu nutzen, ist ein frühzeitiges Handeln entscheidend. Da sich die Förderberechtigung und die korrekte Zuordnung der Kinderzulagen direkt nach den offiziellen Erziehungszeiten richten, sollten Sie die Verträge rechtzeitig anpassen. Eltern, die die neue staatliche Depotförderung ab dem Startjahr 2027 für ihren Vermögensaufbau nutzen möchten, können ihre individuelle Förderhöhe mit dem Förderrechner Altersvorsorgedepot berechnen. Für detaillierte mathematische Hochrechnungen oder komplexe Konstellationen empfiehlt sich zudem eine persönliche Beratung über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Unmittelbar oder mittelbar berechtigt: Ihr Status in der Elternzeit
In der Elternzeit entscheidet Ihr persönlicher Status darüber, wie Sie staatliche Zulagen für Ihr Altersvorsorgedepot erhalten können. Die gute Nachricht für junge Familien ist: Auch bei stark reduziertem oder gar keinem Einkommen lässt sich die staatliche Förderung in voller Höhe sichern. Hierbei unterscheidet der Gesetzgeber grundsätzlich zwischen einer unmittelbaren und einer mittelbaren Förderberechtigung[2]. Während unmittelbar Berechtigte einen eigenen Anspruch besitzen, leitet sich der Anspruch bei mittelbar Berechtigten über den Ehepartner ab. Um Fehler bei der Beantragung zu vermeiden, sollten Sie Ihren aktuellen Status genau kennen und die jährliche Einzahlung entsprechend anpassen.
Kindererziehungszeiten: Der Hebel zur unmittelbaren Förderung
Während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes werden der erziehenden Person sogenannte Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben. Diese Zeiten gelten als Pflichtbeitragszeiten. Das hat zur Folge, dass Sie in dieser Phase automatisch unmittelbar förderberechtigt sind, selbst wenn Sie keiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen[2]. Um die maximale Grundzulage und die wertvollen Kinderzulagen zu erhalten, müssen Sie lediglich den gesetzlichen Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr einzahlen. Sollte nach Ablauf dieser drei Jahre keine Pflichtversicherung mehr vorliegen, können verheiratete Paare die staatlichen Zulagen über eine mittelbare Berechtigung über den förderberechtigten Partner weiterführen[1].
| Status in der Elternzeit | Voraussetzung | Zulagenanspruch |
|---|---|---|
| Unmittelbar förderberechtigt | Erziehung in den ersten 3 Jahren (Kindererziehungszeit) oder eigene Pflichtversicherung | Voller Anspruch auf Grundzulage und Kinderzulagen bei Mindestbeitrag von 120 Euro jährlich |
| Mittelbar förderberechtigt | Ehegatte ist unmittelbar berechtigt und beide Partner besitzen einen zertifizierten Vertrag | Erhalt der Zulagen über den Partnervertrag ohne Pflicht zur Erfüllung des eigenen Mindesteinkommens |
Für die exakte Ermittlung Ihrer individuellen Ansprüche und des optimalen Eigenbeitrags lohnt sich ein Blick auf unseren Förderrechner Altersvorsorgedepot. Dieses interaktive Tool führt Sie Schritt für Schritt durch die Berechnung und veranschaulicht den Zulagen-Lifecycle für Ihre gesamte Familie. Falls Sie sich bezüglich der Statusänderung oder der Vertragsgestaltung unsicher sind, bietet unsere Partner-Plattform eine Unabhängige Beratungsvermittlung an, um offene Detailfragen im persönlichen Gespräch mit lizenzierten Experten zu klären.
Statusvergleich: Unmittelbare und mittelbare Berechtigung im Überblick
Während der Elternzeit ist die Frage nach dem eigenen Förderstatus entscheidend, um staatliche Zulagen im neuen Altersvorsorgedepot optimal zu sichern. Das deutsche Vorsorgesystem unterscheidet hierbei zwischen zwei Wegen. Der erziehende Elternteil ist durch die gesetzliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeit in der Rentenversicherung in den ersten drei Lebensjahren des Kindes unmittelbar förderberechtigt[3]. Besteht diese Pflichtversicherung nicht oder ist die Erziehungszeit abgelaufen, kann sich über den förderberechtigten Ehepartner eine mittelbare Berechtigung ergeben. Dies ermöglicht es Familien, auch bei reduziertem Haushaltsguthaben von der vollen staatlichen Unterstützung zu profitieren.
| Merkmal | Unmittelbare Berechtigung | Mittelbare Berechtigung |
|---|---|---|
| Wer ist berechtigt? | Elternteil im Zeitraum der aktiven Kindererziehungszeiten (bis zu 36 Monate nach Geburt). | Ehepartner ohne eigene Pflichtbeiträge, wenn der andere Partner unmittelbar berechtigt ist. |
| Voraussetzung | Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung durch Kindererziehungszeiten. | Bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem unmittelbar Berechtigten. |
| Eigenbeitrag | Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr (10 Euro pro Monat) für die volle Förderung. | Abhängig von den Beiträgen des Hauptpartners (oft kein oder nur geringer Eigenbeitrag nötig). |
| Zulagenanspruch | Eigene Grundzulage und die dem Elternteil zugeordneten Kinderzulagen. | Eigene Grundzulage auf den separat geführten Vertrag des mittelbar Berechtigten. |
Um die staatlichen Förderungen wie die Grundzulage und die Kinderzulage vollständig zu erhalten, muss der gesetzliche Mindestbeitrag von 120 Euro jährlich eingezahlt werden[1]. Diese Regelung ist besonders für junge Familien vorteilhaft, da die finanzielle Belastung in der Elternzeit minimal bleibt, während die Renditechancen über ein ETF-basiertes Altersvorsorgedepot steigen. Wie sich die verschiedenen Zulagen und Sparraten auf Ihr zukünftiges Endkapital auswirken, lässt sich präzise über den Förderrechner Altersvorsorgedepot ermitteln. Für weiterführende Details und Erklärungen zu den gesetzlichen Richtlinien empfehlen wir einen Blick in das Vorsorgewissen Informationsportal.
Rechtlicher Hinweis: Die mathematischen Beispiele und Erläuterungen auf dieser Seite dienen der Veranschaulichung und sind unverbindlich. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG. Für eine persönliche Abstimmung empfiehlt sich die unkomplizierte Vermittlung an Experten über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung.
Zulagen im Detail: Grundzulage und Kinderzulage optimal nutzen
Wir unterstützen Sie dabei, das Fundament der staatlichen Förderung ab dem Jahr 2027 vollständig zu verstehen. Für junge Familien und Eltern in der Elternzeit bietet das neue Altersvorsorgedepot durch die Kombination von Grund- und Kinderzulagen erhebliche finanzielle Vorteile, selbst wenn das eigene Erwerbseinkommen temporär sinkt. Wer die genauen Kriterien kennt, kann sich mit einem vergleichsweise geringen Eigenaufwand eine beachtliche staatliche Unterstützung für den langfristigen Vermögensaufbau sichern. Unser Förderrechner Altersvorsorgedepot hilft Ihnen dabei, diese Ansprüche für Ihre konkrete Lebenslage transparent zu berechnen.
Die staatliche Zulagenförderung ist ab 2027 so strukturiert, dass sie insbesondere Personen mit geringerem Einkommen oder während der Kindererziehungszeiten gezielt entlastet[1]. Jede unmittelbar oder mittelbar berechtigte Person erhält eine anteilige oder volle Förderung, sofern der gesetzliche Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr geleistet wird. Die maximale jährliche Grundzulage liegt bei bis zu 540 Euro, während für jedes Kind eine zusätzliche Kinderzulage von bis zu 300 Euro beantragt werden kann. Um die volle Höhe der Kinderzulage zu erhalten, ist es erforderlich, einen entsprechenden Eigenbeitrag zu leisten, der sich direkt an den Einzahlungen orientiert.
| Förderkomponente | Maximale Höhe pro Jahr | Wesentliche Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundzulage | Bis zu 540 Euro | Zahlung von Eigenbeiträgen, gefördert mit 50 Prozent für die ersten 360 Euro und 25 Prozent für weitere Einzahlungen bis zu insgesamt 1.800 Euro. |
| Kinderzulage | Bis zu 300 Euro je Kind | Wird für kindergeldberechtigte Kinder gewährt und entspricht einer 100-Prozent-Förderung des Eigenbeitrags bis zum Höchstbetrag. |
| Gesetzlicher Mindestbeitrag | 120 Euro (Sockelbetrag) | Muss als eigener Mindestbeitrag jährlich eingezahlt werden, um überhaupt zulagenberechtigt zu sein. |
Besonders in der Elternzeit, in der das Familieneinkommen häufig schrumpft, wird dieses Fördermodell zu einem Hebel. Durch die Erziehungszeiten besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung oft eine unmittelbare Pflichtberechtigung, wodurch Eltern die maximale staatliche Förderung mit minimalen eigenen Mitteln aktivieren können. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die Zulagen zwischen den Partnern optimal aufteilen oder ob ein Wechsel aus einem bestehenden Riester-Vertrag sinnvoll ist, nutzen Sie unser Vorsorgewissen Informationsportal. Für eine maßgeschneiderte Planung und tiefergehende Fragen steht Ihnen zudem unsere Unabhängige Beratungsvermittlung zur Verfügung, die Sie an qualifizierte Experten weiterleitet.
Die in diesem Abschnitt dargestellten Berechnungen und Werte dienen lediglich Illustrationszwecken und stellen keine Anlageberatung dar. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Das wegweisende Familien-Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Die verfassungsrechtliche Besserstellung von Familien in Deutschland beruht auf einer langjährigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. In seinen wegweisenden Entscheidungen, oft als Familien-Urteil zusammengefasst, stellte das Gericht klar, dass Eltern bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden müssen, da sie durch die Kindererziehung den Generationenvertrag und damit das Rentensystem der Zukunft tragen[4]. Diese verfassungskonforme Vorgabe prägt auch das neue Altersvorsorgedepot ab 2027 maßgeblich. Der Staat ist gesetzlich verpflichtet, Eltern beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge besonders zu unterstützen, gerade in einkommensschwachen Zeiten wie der Elternzeit.
| Kriterium | Unmittelbar berechtigt | Mittelbar berechtigt |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Kindererziehungszeiten (erste 3 Jahre) als gesetzliche Pflichtbeitragszeit | Ehepartner ist unmittelbar förderberechtigt |
| Anspruch auf Zulagen | Erhält eigene Grundzulage (max. 540 Euro) und Kinderzulagen (max. 300 Euro je Kind) | Erhält eigene Grundzulage und Kinderzulagen über den Vertrag des Partners |
| Mindestbeitrag | Erfordert den gesetzlichen Mindestbeitrag von 120 Euro jährlich | Erfordert ebenfalls den gesetzlichen Mindestbeitrag von 120 Euro jährlich |
Während der Elternzeit können Sie sich somit auf zwei Wegen die volle Förderung sichern. In den ersten drei Jahren nach der Geburt sind Sie durch die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung direkt unmittelbar berechtigt. Liegt keine unmittelbare Berechtigung vor, sichert die Ehepartnerschaft über die mittelbare Berechtigung den Zugang zur staatlichen Unterstützung. Dies ermöglicht es Ihnen, mit dem gesetzlichen Mindestbeitrag von lediglich 120 Euro im Jahr die maximale Grund- und Kinderzulage in Ihr Altersvorsorgedepot fließen zu lassen, um in dieser einkommensreduzierten Phase keine Renditepotenziale zu verschenken.
Wir unterstützen Sie dabei, diese komplexen Regelungen optimal für Ihre Familiensituation zu nutzen. Mit unserem digitalen Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die exakten Auswirkungen von Zulagen und Mindestbeiträgen für Ihren Lebenslauf berechnen. Für weiterführende Detailfragen steht Ihnen zudem unser neutrales Vorsorgewissen Informationsportal kostenfrei zur Verfügung.
Rechenbeispiel: Wie die Förderquote in der Elternzeit maximiert wird
In der Elternzeit ist das Budget junger Familien oft stark angespannt. Genau in dieser Phase entfaltet das neue Altersvorsorgedepot jedoch eine besonders hohe Hebelwirkung durch staatliche Zulagen. Da Kindererziehungszeiten als Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gewertet werden[1], sind Sie direkt unmittelbar förderberechtigt. Bereits mit dem gesetzlichen Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr sichern Sie sich wertvolle staatliche Zuschüsse. Wenn Sie den Eigenbeitrag leicht erhöhen, können Sie die Kinderzulage für Ihren Nachwuchs sogar vollständig ausschöpfen.
| Szenario | Variante A (Mindestbeitrag) | Variante B (Optimiert für 1 Kind) |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag im Jahr | 120 € | 300 € |
| Grundzulage (50 Prozent) | 60 € | 150 € |
| Kinderzulage (1:1-Förderung) | 120 € | 300 € |
| Staatliche Gesamtförderung | 180 € | 450 € |
| Gesamtes Sparvolumen | 300 € | 750 € |
| Förderquote (Zulagen zu Eigenbeitrag) | 150 % | 150 % |
Dieses Beispiel verdeutlicht das enorme Potenzial für Eltern: Mit einem eigenen Aufwand von nur 25 Euro im Monat (300 Euro im Jahr) fließen dank der Kinderzulage insgesamt 750 Euro in Ihr privates Altersvorsorgedepot. Die Förderquote liegt in diesem Fall bei beachtlichen 150 Prozent auf Ihren Eigenbeitrag. Bitte beachten Sie, dass diese Zahlen der Veranschaulichung dienen. Keine Anlageberatung i.S.d. § 1 Abs. 1a Nr. 1a KWG.
Um Ihre persönliche Situation präzise zu kalkulieren, empfiehlt sich die Nutzung digitaler Werkzeuge. Mit dem interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot lässt sich die exakte Förderhöhe unkompliziert ermitteln. Sollten Sie unsicher sein, ob in Ihrer Elternzeit eine unmittelbare oder eine mittelbare Berechtigung über Ihren Ehepartner vorteilhafter ist, bietet unsere Unabhängige Beratungsvermittlung eine verlässliche Hilfestellung. Weiterführende Details zu den gesetzlichen Grundlagen bietet das Vorsorgewissen Informationsportal.
Praktische Sparstrategie: Einzahlen, pausieren oder von Riester wechseln?
In der Elternzeit stehen Mütter und Väter vor der wichtigen Entscheidung, wie sie mit ihren bestehenden Altersvorsorgeverträgen verfahren sollen. Für bestehende Riester-Verträge bietet sich ab dem Jahr 2027 mit der Einführung des Altersvorsorgedepots eine attraktive Wechseloption[5]. Da die ersten drei Jahre der Kindererziehung als Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden, sind betreuende Elternteile in dieser Phase unmittelbar förderberechtigt[6]. Sollte diese unmittelbare Berechtigung nicht vorliegen, besteht oft eine mittelbare Berechtigung über den förderberechtigten Ehepartner, um staatliche Zulagen weiterhin zu sichern.
Während des Bezugs von Elterngeld ist das Budget junger Familien meist stark beansprucht, weshalb eine flexible Beitragsgestaltung entscheidend ist. Um die volle staatliche Grundzulage von bis zu 540 Euro und die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind zu erhalten, müssen Sie im neuen Altersvorsorgedepot lediglich den jährlichen Mindestbeitrag von 120 Euro einzahlen, sofern kein oder nur ein geringes Vorjahreseinkommen vorlag. Mit dem interaktiven Förderrechner Altersvorsorgedepot können Sie die exakten Beitragsanforderungen und Zulagenansprüche für Ihre individuelle Lebenssituation präzise ermitteln.
| Sparstrategie | Vorteile | Herausforderungen |
|---|---|---|
| Wechsel zum Altersvorsorgedepot | Höheres Renditepotenzial durch kostengünstige ETFs sowie Mitnahme bestehender Zulagen | Keine nominale Beitragsgarantie und mögliche Wechselkosten bei jungen Verträgen |
| Beitragsfrei stellen | Entlastung des Haushaltsbudgets während des Elterngeldbezugs ohne laufende Kosten | Verlust der jährlichen Grund- und Kinderzulagen für die beitragsfreie Zeit |
| Zahlung des Mindestbeitrags | Sicherung der vollen Zulagen bei einem geringen Eigenbeitrag von nur 120 Euro pro Jahr | Geringere Sparrate schränkt das langfristige Kapitalwachstum in dieser Phase ein |
Ein Wechsel von einer klassischen Riester-Rente zum neuen Depotmodell ist gesetzlich klar geregelt. Bei einem Transfer des angesparten Kapitals gilt ein gesetzlicher Wechselkosten-Deckel von maximal 150 Euro bei Verträgen, die weniger als fünf Jahre laufen; danach ist der Wechsel komplett kostenfrei. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass Eltern ihr Kapital effizient umschichten können, um in kostengünstige ETFs zu investieren und somit von den langfristigen Renditechancen des Kapitalmarkts zu profitieren.
Ihr Weg zur Entscheidung: Digitaler Vergleich oder persönliche Beratung
Die Zeit der Familiengründung bringt tiefgreifende finanzielle Veränderungen mit sich, weshalb eine strategische Absicherung unerlässlich ist. Das neue Altersvorsorgedepot bietet Eltern ab 2027 eine hervorragende Möglichkeit, auch während der Elternzeit eine renditestarke Vorsorge aufzubauen. Durch staatliche Zulagen - wie die Grundzulage von bis zu 540 Euro und eine Kinderzulage von 300 Euro pro Kind - lässt sich die eigene Sparquote erheblich hebeln. Um herauszufinden, ob in Ihrer aktuellen Lebenslage eine unmittelbare oder eine mittelbare Berechtigung vorliegt, können Sie die verschiedenen Optionen vergleichen und die Hebelwirkung direkt über den Förderrechner Altersvorsorgedepot simulieren.
| Status in der Elternzeit | Art der Berechtigung | Regelung im Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| Kindererziehungszeit (erste 3 Lebensjahre) | Unmittelbar berechtigt | Anrechnung als Pflichtbeitragszeit in der Rentenversicherung. Ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro jährlich ist für die vollen Zulagen erforderlich. |
| Nach 3 Jahren oder ohne eigenes Einkommen | Mittelbar berechtigt | Möglich über den unmittelbar berechtigten Ehepartner. Ein eigener Mindesteigenbeitrag von ebenfalls 120 Euro pro Jahr ist notwendig [1]. |
Diese unterschiedlichen Berechtigungen zeigen, dass die staatliche Förderung auch bei geringem oder fehlendem eigenen Einkommen in der Elternzeit gesichert werden kann. Da die steuerlichen und förderrechtlichen Details je nach Familienkonstellation jedoch variieren, sollten Sie vorab genau prüfen, welcher Eigenbeitrag für Sie optimal ist, um keine Zulagen zu verschenken.
Die Wahl des optimalen Weges zur Umsetzung hängt von Ihren individuellen Vorkenntnissen und persönlichen Präferenzen ab. Wenn Sie Ihre Altersvorsorge digital und in Eigenregie organisieren möchten, bietet Ihnen das Vorsorgewissen Informationsportal fundierte Fachbeiträge, und unser Kriteriengestützter Anbietervergleich hilft Ihnen, das passende Neobroker-Depot zu ermitteln. Falls Sie jedoch eine persönliche Begleitung wünschen, vermittelt Ihnen unsere Unabhängige Beratungsvermittlung den Kontakt zu qualifizierten, unabhängigen Rentenberatern. Beide Optionen auf dem Portal Vorsorgedepot-Lotse sind gleichwertig und darauf ausgerichtet, Ihnen maximale Transparenz und Sicherheit für Ihre Vorsorgeentscheidung zu bieten.
Häufig gestellte Fragen
- Bin ich in der Elternzeit automatisch für das Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
- Ja, in den meisten Fällen schon. Während der Elternzeit werden Ihnen Kindererziehungszeiten für die ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes als Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Dies stellt eine unmittelbare Förderberechtigung dar.
- Was passiert, wenn ich keine eigenen Rentenbeiträge in der Elternzeit zahle?
- Sollten Sie keine Pflichtbeitragszeiten ansammeln und nicht unmittelbar berechtigt sein, können Sie sich über einen förderberechtigten Ehepartner mittelbar berechtigen lassen. Hierfür müssen Sie selbst einen Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen.
- Wie hoch sind die Zulagen für Familien ab dem Jahr 2027?
- Ab 2027 beträgt die staatliche Grundzulage bis zu 540 Euro pro Jahr. Zusätzlich erhalten Eltern eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro jährlich für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
- Lohnt sich ein Wechsel von einem alten Riester-Vertrag in der Elternzeit?
- Ein Wechsel kann sich aufgrund der höheren Renditechancen des Altersvorsorgedepots und der verbesserten Zulagenstruktur lohnen. Dank des gesetzlichen Wechselkosten-Deckels von maximal 150 Euro oder der Kostenfreiheit nach fünf Jahren ist die Übertragung des Kapitals attraktiv.
- Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag im Altersvorsorgedepot?
- Der gesetzliche Mindestbeitrag, um die staatliche Förderung in vollem Umfang oder als mittelbar Berechtigter zu erhalten, liegt bei 120 Euro pro Jahr. Dies ermöglicht insbesondere einkommensschwachen Eltern in der Elternzeit eine sehr hohe Förderquote.
- Wie finde ich das passende Altersvorsorgedepot für meine Familie?
- Sie haben zwei gleichwertige Wege: Nutzen Sie für eine selbstständige Entscheidung unseren Kriteriengestützten Anbietervergleich oder lassen Sie sich über unsere Unabhängige Beratungsvermittlung von lizenzierten Experten persönlich und neutral begleiten.
Quellen
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